Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept. In diesem Pflege- und Betriebskonzept hat der Bieter darzustellen, welches Pflegeangebot der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung an ihn realisieren wird, um die von dem Auftraggeber angestrebte Pflege pflegebedürftiger Personen auf dem vom Auftraggeber zu veräußernden Grundstück bestmöglich sicherzustellen.
Der Bieter hat in dem Pflege- und Betriebskonzept folgende Inhalte darzustellen:
- Geplantes Pflegeangebot unter Angabe der Anzahl und Kategorien der angebotenen Pflegeplätze (Die wertungsrelevante Kategorien von Pflegeplätzen sind: vollstationäre Dauerpflegeplätze, Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften, Pflegenahes Wohnen und betreutes Wohnen. Die Kategorien werden im Folgenden näher definiert.)
- Betriebsphilosophie und Qualitätssicherungskonzept
- Personalkonzept und Qualifikationsanforderungen
- Benennung und Vorstellung des vorgesehenen Betreibers (Referenzen, Erfahrungen, Zulassungen)
- Einbindung in das regionale Pflegeversorgungsnetz
Der Bieter erhält für das Pflegeangebot gemessen an der Anzahl und Kategorien der im Rahmen des Pflege- und Betriebskonzepts bereitgestellten Pflegeplätze folgende Bewertungspunkte:
a) Vollstationäre Dauerpflegeplätze in stationärer Einrichtung im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Pflege-, Betreuungs- und Wohnqualität im Alter und bei Behinderung (PfleWoqG) [Anlage 911]. Umfasst sind die dauerhafte Unterbringung, Verpflegung und umfassende pflegerische Versorgung in einer Pflegeeinrichtung. Die Bewohner leben vollständig in der Institution. Die Finanzierung der reinen Pflegeleistungen erfolgt durch die Pflegekasse, die Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Bewohner.
Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 70 Bewertungspunkte.
Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte.
Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle .
Rechenbeispiel:
Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 40 solcher Pflegeplätze angeboten.
Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 70 Bewertungspunkte.
Ein Bieter, der 20 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 35 Bewertungspunkte.
Ein Bieter der 10 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 17,5 Bewertungspunkte.
Ein Bieter, der 5 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 8,75 Bewertungspunkte.
b) Pflegeplätze in ambulant betreuten Wohngemeinschaften im Sinne des PfleWoqG als private Wohnform, in der mehrere pflegebedürftige Personen in einer Wohnung leben und einen gemeinsamen Pflegedienst beauftragen. Es besteht eine strikte rechtliche Trennung von Miet- und Pflegevertrag; die Versorgung gilt als ambulant.
Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 15 Bewertungspunkte.
Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte.
Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle .
Rechenbeispiel:
Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 24 solcher Pflegeplätze an geboten.
Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 15 Bewertungspunkte.
Ein Bieter, der 12 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 7,5 Bewertungspunkte.
Ein Bieter der 6 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 3,75 Bewertungspunkte.
c) Pflegenahes Wohnen - Barrierearme Wohnungen in unmittelbarer räumlicher Nähe zu einer stationären Pflegeeinrichtung. Bewohner leben eigenständig, können aber bei Bedarf flexibel Dienstleistungen (z. B. Mittagstisch, Notruf) des benachbarten Heims in Anspruch nehmen.
Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 10 Bewertungspunkte.
Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte.
Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle .
Rechenbeispiel:
Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 12 solcher Pflegeplätze an geboten.
Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 10 Bewertungspunkte.
Ein Bieter, der 6 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 5 Bewertungspunkte.
d) Betreutes Wohnen als Wohnform, bei der das Mieten oder Kaufen einer barrierearmen Wohnung mit einem Betreuungsvertrag gekoppelt ist. Dieser sichert Grundleistungen wie Notruf und Ansprechpartner. Pflege- und Wahlleistungen sind separat buchbar.
Der Bieter mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält 5 Bewertungspunkte.
Ein fiktives Angebot mit 0 solcher Pflegeplätze erhält 0 Bewertungspunkte.
Dazwischen werden die Bewertungspunkte mittels Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf die zweite Nachkommastelle .
Rechenbeispiel:
Der Bieter, mit der höchsten Anzahl an solchen angebotenen Pflegeplätzen in diesem Unterkriterium hat 10 solcher Pflegeplätze an geboten.
Dieses Angebot mit der höchsten Anzahl an solchen Pflegeplätzen erhält in diesem Unterkriterium 5 Bewertungspunkte.
Ein Bieter, der 5 solcher Pflegeplätze anbietet, erhält 2,5 Bewertungspunkte.
Die je Kategorie für die Anzahl der im Rahmen des Pflege- und Betriebskonzepts bereitgestellten Pflegeplätze erzielten Bewertungspunkte werden addiert. Der Bieter kann somit maximal 100,00 Bewertungspunkte (70 + 15 + 10 + 5) für das auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept erzielen.
Siehe "Fortführung Auftragsbezogenes Pflege- und Betriebskonzept"