| Projekt: | GAEB 90 | Umnutzung Verwaltungsgebäude Beyer Gelände |
| LV: | Aufzugsa | Aufzugsanlage |
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Titel
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Bezeichnung
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01 |
| Projekt: | GAEB 90 | Umnutzung Verwaltungsgebäude Beyer Gelände |
| LV: | Aufzugsa | Aufzugsanlage |
| OZ | Leistungsbeschreibung | Menge | ME | Einheitspreis in EUR | Gesamtbetrag in EUR |
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Beschreibung
Allgemeine Baubeschreibung 1.Zu- und Anfahrtmöglichkeiten Die Verkehrsanbindung erfolgt über die herkömmlichen Verkehrswege. 2.Das Parken von Firmenfahrzeugen Auf dem Bauhofgelände stehen Möglichkeiten für Baustelleinrichtungs- und Lagerflächen zur Verfügung. Diese werden auf Anfrage bei der Bauhofleitung oder dem Fachplanungs-Büro´s zugewiesen. Um die reibungslose Abwicklung von Materialanlieferungen zu gewährleisten, ist das dauerhafte Parken von Firmenfahrzeugen aller Art im direkten Baustellenbereich untersagt. 3. Arbeitszeiten Es gelten die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit. 4. Im geschlossenen Gebäude der Baustelle gilt Rauchverbot (nach Rohbau). Raucherzonen im Außenbereich werden durch die Bauleitung zugewiesen. 5. Wasser- und Stromanschlüsse Die Anschlüsse sind im Umfeld des Baugeländes vorhanden. 6. Schuttbeseitigung Anfallender Bauschutt und alle von der Eigenarbeit herrührenden Baustoffe, Abfälle und dergl. sind täglich zu beseitigen und unter Berücksichtigung der Richtlinien des Umweltschutzes von der Baustelle zu entfernen. Die Kosten hierfür sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Die Baustelle ist darüber hinaus abends besenrein zu verlassen. Bei Nichteinhaltung werden die Reste nach fruchtloser schriftlicher Aufforderung und Fristsetzung auf Kosten des AN durch Dritte entfernt. 7. Erstellen von Werk- und Montageplänen Zum Leistungsbeginn erhält der Auftragnehmer die erforderlichen Ausführungspläne und Details in DWG und PDF. Die Werk- und Montageplanung gemäß VOB Teil C ist dem AG bzw. dem zuständigen Fachplaner spätestens 8 Wochen nach Auftragserteilung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen. Zur Werk- und Montageplanung gehört das Erstellen der Werkstattplanung für den gesamten ausgeschriebenen Leistungsumfang. Sämtliche fortlaufenden Änderungen oder Neuerungen während der Bauphase müssen vom AN in die Pläne übernommen werden. Die dazugehörigen Abklärungen mit den am Bau beteiligten Firmen, Herstellern oder dem AG obliegen dem AN. 8. Baubesprechungen In der Bauleitung finden 1 mal wöchentlich Bauablaufs- und Termingespräche statt. Hierzu hat der verantwortliche Firmenbauleiter oder Meister anwesend zu sein. Dieser Aufwand ist in die Angebotspreise mit zu kalkulieren und wird nicht gesondet vergütet. 9. Rechnungen und Aufmaße Rechnungen (2-fach Papier oder digital) und Aufmaße mit Abrechnungszeichungen (1-fach) sind bei der Bauleitung einzureichen, adressiert an den Auftraggeber. Rechnungen mit Vorlage unvollständiger Abrechnungsunterlagen z.B. fehlende/unvollständige Abrechnungsnachweise / Abrechnungsplänen, unleserliche Aufmaßdokumentationen, sowie nicht nachvollziehbarer Massenermittlungen, die zu erhöhten Prüfaufwendungen führen, werden unter Angabe der Fehlteile unverzüglich als nicht prüffähig zurückgewiesen. Die Prüffrist beginnt erst mit Einreichung der vollständigen Unterlagen neu. 10. Stundenlohnarbeiten Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung des AG auszuführen. 11. Bautagesberichte: Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Bautagesberichte zu führen und der Bauüberwachung wöchentlich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können.Dazu zählen Bennenung der durchgeführten Arbeiten und Arbeitsörtlichkeiten. 12. Baustellenverkehr Es dürfen grundsätzlich nur die für den Baustellenverkehr freigegebenen Straßen benutzt werden. Zur Vermeidung von Unfällen und Behinderungen bei der Durchführung von Arbeiten ist das Parken von Kraftfahrzeugen auf den Straßen der Anlage und der Baustelle untersagt. Auch dürfen die Straßen nicht zu Lager- und Abstellzwecken genutzt werden und sind von Verunreinigungen freizuhalten. Kraftfahrzeuge, die nicht der Straßenverkehrsordnung entsprechen, dürfen auch nicht auf der Baustelle eingesetzt werden. Transporte welche zu Straßensperrungen führen sind mit mindestens 5 Tagen Vorlauf über die Bauleitung beim Auftraggeber anzumelden. 13. Baustellenordnung Die Baustellen- und Montageordnung ist für jeden Auftragnehmer bindend. Alle aus der BMO hervorgehenden Auflagen und dergleichen sind zu erfüllen. Der Bauherr wird vor Beginn der Arbeiten den Koordinator benennen und einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SIGE-Plan) erstellen. Alle notwendigen Maßnahmen, die der Koordinator veranlasst bzw. die der SIGE-Plan vorsieht, sind vom AN sofort auszuführen. Sollten durch den Auftragnehmer gesundheitsgefährdende Arbeiten ausgeführt werden, ist dies dem Koordinator rechtzeitig anzuzeigen (z.B. Abbrucharbeiten). 14. Sicherungsmaßnahmen Alle Sicherungsmaßnahmen sind mit dem AG abzustimmen. Auflagen und Anordnungen durch die Berufsgenossenschaft sind sofort umzusetzen. 15. Aufmaß Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für jede Position das Aufmaß eigenverantwortlich an Ort und Stelle zu nehmen und die Regulierung auftretender Abweichung der Vorunternehmer mit der Bauleitung abzustimmen. Die Aufmaße sind prüfbar und nachvollziehbar in Abrechnungsplänen zu dokumentieren. Abweichungen in dieser Vorgehensweise sind vorab mit der Bauleitung abzustimmen und deren Zustimmung entsprechend vorab einzuholen. 16. Arbeitsunterbrechung / Arbeitsausführungen Einzelne Arbeiten müssen entsprechend dem Bautenstand bzw. Baufortschritt der Fremdgewerke z.T. vor- bzw. nachgezogen werden. Eine kontinuierliche Ausführung der Gesamtleistung ist somit nicht garantiert. Kosten infolge geplanter Arbeitsunterbrechungen nach Bauzeitenplan können nicht geltend gemacht werden. In der Leistungsbeschreibung bedeutet "nach besonderer Anordnung des AG", dass auch mit der Vorbereitung zur Ausführung erst nach besonderer Anordnung zu beginnen ist. 17. Maße und Mengen Alle im Leistungsverzeichnis angegebenen Maße und Mengen sind Planmaße und können ohne Prüfung nicht für Bestellung und Leistungsausführung verwendet werden. 18. Verschwiegenheit und Weitergabe von Informationen Der Vertragspartner verpflichtet sich, über alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit oder Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie über die überlassenen Unterlagen, Pläne, Dateien und Daten absolutes Stillschweigen zu bewahren.Die Weitergabe dieser Unterlagen oder von Auszügen daraus an Dritte ist sofern keine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung vorliegt strengstens untersagt. Dies gilt auch für die Erstellung von Kopien, Abschriften oder die digitale Speicherung außerhalb der genehmigten Systeme.Die Pflicht zur Verschwiegenheit und zum Verbot der Weitergabe gilt auch nach Beendigung des Vertrags- oder Arbeitsverhältnisses fort. |
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Technische Vorbemerkungen zur Leistungsbeschreibung
Massgebend für die Ausführung sind die zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Normen und Richtlinien. Diese Vorbemerkungen sind Zusätzliche Technische Vertragsbdingungen. Sie sind als solche Bestandteil der Leistungsbeschreibung und werden wesentlicher Vertragsbestandteil. Das Leistungsverzeichnis hat nur dann Gültigkeit, wenn die nachfolgenden Stundenlohnsätze, Gerätesätze und Materialpreise ausgefüllt sind. Die Preise gelten für die gesamte Bauzeit. Die Beschreibung der einzelnen Leistungen des Leistungsverzeichnisses sind dem Standardleistungsbuch (StLB), soweit sie durch eine Standardleistungsbuchnummer gekennzeichnet sind, entnommen. Die punktierten Zeilen sind vom Bieter vollständig auszufüllen. Im folgenden wird auf die Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Richtlinien der Bayerischen Staatsregierung über die Berücksichtigung von Umweltgesichtspunkten bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Umweltrichtlinien Öffentliches Auftragswesen) hingewiesen. Bei einer Änderung der Leistungen hat der AN unaufgefordert ein Nachtragsangebot einzureichen. Nachtragsangebote sind auf der gleichen Kalkulationsbasis wie der Hauptauftrag zu erstellen. Pauschalangebote im Hauptauftrag gelten ebenso für alle Nachtragsaufträge. Die Preise für Nichteisen-(NE)-Metalle sind nach den aktuellen Preisen zur Angebotsabgabe zu kalkulieren und entsprechend anzubieten. Für die Güte der Stoffe und Bauteile sowie für die Ausführung der Leistungen gelten die einschlägigen Normen und Herstellerangaben. Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung (Güteüberwachung) für die zu liefernden Stoffe und Bauteile entsprechend den betreffenden DIN-Normen zu erbringen. Der AN verpflichtet sich, sofort nach Auftragserhalt die bereits erfolgten Ausführungen von Schlitzen, Durchbrüchen, Einbringungsöffnungen und sonstigen Arbeiten vor Ort zu überprüfen. Sämtliche Maße sind am Bau zu nehmen und falls erforderlich zu ergänzen. Durch Unterlassung entstehende Kosten gehen zu Lasten des AN´s. Der AN hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Leitungen, Kabel, Kanäle, etc. bei den für die Ver- und Entsorgungsanlagen zuständigen Trägern zu unterrichten. Maschinen und Geräte, die bauseits gestellt oder von anderen Firmen geliefert bzw. aufgestellt und vom AN angeschlossen werden, dürfen nur mit Einverständnis der Bauleitung bzw. der Montagefirma in Betrieb genommen werden. Alle vom AN gelieferten Maschinen und Steuergeräte sind vom AN anzuschließen und in Betrieb zunehmen. Die dafür entstehen Kosten sind mit den Einheitspreisen abgegolten. Der AN haftet für die von ihm ausgeführten Konstruktionen. Hierbei wird hingewiesen auf die VOB B § 13 Abs. 3. Hat der Unternehmer Bedenken gegen die im LV beschriebenen Konstruktionen und bautechnichen. Ausführungen, müssen diese mit der Abgabe des Angebotes schriftlich eingereicht werden. Der Auftragnehmer trägt alle Folgen, die sich aus der teilweisen oder gänzlichen Vernachlässigung dieser Pflicht ergeben. Bereits erbrachte Leistungen, die von anderen Handwerkern an der Baustelle beschädigt werden, sind unverzüglich der Bauleitung zu melden. Der AN ist verpflichtet, gemeinsam mit der örtlichen Bauleitung alle am Bau erforderlichen Leistungen zu koordinieren bzw. dafür zu sorgen, dass in Zusammenarbeit mit anderen Firmen alle notwendigen Maßnahmen getroffen werden, die zu einer einwandfreien Montage der Anlage erforderlich sind. Alle im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen sind gemäß DIN 18 299 Ziffer 2.1.1 betriebsfertig anzubieten, auch wenn nicht extra darauf hingewiesen wird. Bohrungen bis 50mm werden nicht gesondert vergütet. |
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ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN
Insbesondere wird hingewiesen auf: - Bürgerliches Gesetzbuch - BGB - - Verdingungsordnung für Bauleistungen - VOB - - Europäische Normen - EN - - Internationale Normen - IEC - - Deutsche Normen - DIN - - Verband deutscher Elektrotechniker e.V. - VDE - - anerkannte Regeln der Technik - Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie - MLAR - - Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz - TAB -, zu beziehen von dem örtlichen Elektrizitätsversorgungsunternehmen (EVU) - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für dieElektrizitätsversorgung von Tarifkunden - AVBEltV - - Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen - EltBauV - - Verwaltungs-Brufsgenossenschaft - VBG - - Unfallverhütungsvorschriften - UVV - - Verband für Schadenverhütung - VDS - - Zentralverband der Deutschen Elektrohandwerke - ZVHE - - Vereinigung Deutscher Elektrizitätswerke e.V. - VDEW - - Verband der Bayerischen Elektrizitätswirtschaft e.V. - VBEW - - Vereinigung der Technischen Überwachungs-Vereine e.V. - VdTÜV - - Internationaler Zusammenschluss der nationalen Normenausschüsse zur Aufstellung von Normen - ISO - - Ex-Schutz-Bestimmungen - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit - EMV - - Deutsches Institut für Bautechnik Baurecht - DIBt - - Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen - ATV - - Feuerwehr Richtlinien - Brandschutzgutachten - Die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Besonderen Technischen Anschlussbedingungen - Schallschutz DIN 4109 und VDI 4100 1. Das verwendete Material muss den neuesten VDE-Vorschriften und DIN-Normen entsprechen. Alle Materialien müssen, soweit handelsüblich, das Warenzeichen des Herstellers und das VDE-Prüfzeichen tragen. 2. Bei allen Stoffen und Bauteilen ist weitestgehend nur genormtes Material zu verwenden, d.h. wenn DIN-Bauteile für Verbindungen und Anschlüsse im Handel sind, müssen diese verwendet werden. 3. Wenn Bauteile Verwendung finden müssen, die nicht nach DIN genormt sind, so sind sie so auszuwählen, dass sie die konstruktiv und qualitativ beste auf dem Markt befindliche Lösung darstellen. 4. Der Bauherr behält sich das Recht vor, von allen Stoffen und Bauteilen Muster anzufordern und die Lieferung von der Genehmigung der Muster abhängig zu machen. Für die Beschaffung der Muster können keine zusätzlichen Kosten geltend gemacht werden. 5. Zum Liefer- und Leistungsumfang gehört das Liefern, Verlegen, betriebsfertige Montieren (einschließlich Montage- und Befestigungsmaterial) und Anschließen aller im Leistungsverzeichnis und in der Zeichnung im allgemeinen genannten und ausgeschriebenen Leistungen und Geräte bis zur betriebsfertigen Elektroanlage, einschließlich aller Nebenleistungen (VOB-DIN 18 382). 6. Beste technische und handwerkliche Verarbeitung im Sinne der Erfüllung des beabsichtigten Zwecks und einer größtmöglichen Lebensdauer ist erforderlich. 7. Ein im Angebotstext genanntes Fabrikat ist anzubieten. Im übrigen kann für das genannte Fabrikat ein technisch Gleichwertiges angeboten werden. Die Beurteilung der Gleichwertigkeit obliegt dem Auftraggeber. Er behält sich vor, die Auswahl des einzusetzenden Produktes nach einer Bemusterung zu treffen. Die angebotenen Preise bleiben von der Auswahl unberührt. Erfolgt an der vorgesehenen Stelle keine Bietererklärung, so gilt das vorgesehene Fabrikat als vereinbart. Materialien der nachfolgenden Positionen müssen ungebraucht sein. 8. Es sind grundsätzlich Lieferungen nach neustem technischem Stand bzw. aus der neuesten Typenfertigung anzubieten. Sollten im Text ältere Typen genannt sein, ist dies im Anschreiben mitzuteilen und die Kosten für den neuen Typ einzusetzen. 9. Die Leitungsverlegung erfolgt "Dosenlos" (ohne UP-Abzweigdosen). 10. Als Leitungsmaterial ist grundsätzlich Mantelleitung des Typs NYM zu verwenden, es sei denn, in den Positionen wird etwas anderes verlangt. Leitungen des Typs NYIF-J/O (Stegleitungen) dürfen keine Verwendung finden! 11. Leuchten sind grundsätzlich mit elektronischen Betriebsgeräten anzubieten, wenn in der Position nicht anders angegeben. Die Leuchten müssen VDE zugelassen und nach den neusten, diesbezüglichen Vorschriften funkentstört sein. Alle Leuchten sind grundsätzlich mit den dazugehörigen Leuchtmittel anzubieten. 12. Installationshöhen, soweit nicht anders angegeben: Nach DIN 18 015 13. Anträge, die der Auftraggeber zu stellen hat, sind vom Auftragnehmer vorzubereiten und rechtzeitig unterschriftsreif der Bauleitung vorzulegen. Zusätzliche Kosten dafür können nicht geltend gemacht werden. Eventuelle Gebühren sind mit den Einheitspreisen abgegolten. 14. Stemmarbeiten sind nur nach Genehmigung durch die Bauleitung zulässig. Die Schlitze im Mauerwerk sind grundsätzlich zu fräsen. 15. In Zwischendecken und -wänden sind Rohre und Leitungen ordnungsgemäß, laut Rücksprache mit der Bauleitung, zu befestigen. 16. Für die Prüfung auf die Wirksamkeit der geforderten Schutzmaßnahmen ist ein Prüfprotokoll und Übergabeschein zu erstellen. Alle neu errichteten, erweiterten, geänderten oder reparierten elektrischen Anlagen sind nach ihrer Fertigstellung vom Errichter auf die Wirksamkeit der vorgesehenen Schutzmaßnahmen zu überprüfen. Die Prüfung nach DIN VDE 0100 - Teil 600 erstreckt sich auf: a) BESICHTIGUNG b) MESSEN c) ERPROBEN 17. Bei Verlegung von Installationsrohren mit Metallmantel müssen alle Rohrenden mit Endtüllen versehen werden. 18. Gerätedosen für Schalter und Steckdosen sowie Zugkästen sind putzbündig zu setzen. 19. Die Verwendung von Gips in Beton, gefliesten Wänden, Fassaden oder bei einer Feuchtrauminstallation ist unzulässig. Des Weiteren dürfen Steigleitungen nicht mit Gips befestigt werden. 20. Alle freien Leitungsenden müssen mit Klemmen versehen werden. 21. Für die Ausführung gelten die freigegebenen Montage / Werkpläne der ausführenden Firma. 22. In den Installationsplänen ist die Lage der Geräte nicht maßstäblich eingetragen. Die genaue Festlegung erfolgt durch den AN, gemeinsam mit der Bauleitung bzw. nach DIN 18 015. 23. Die Installationspläne sind vor Arbeitsbeginn an Hand der neuesten Architekturplänen zu überprüfen. Dies gilt vor allem bei Türanschlägen. 24. Innerer Blitzschutz/Blitzschutz-Potenzialausgleich, Überspannungsschutz Unter Beachtung von DIN VDE 0185, Teil 1, Abschnitt 6, sind die elektrischen und elektronischen Einrichtungen in den konsequenten Blitzschutz- Potentialausgleich einzubeziehen und zu schützen. Gefährdungen können in Netzsystemen, durch große Schleifen oder durch gebäudeüber- schreitende Leitungen entstehen. Mit Schutzgeräten beschaltet müssen Leitungseinführungen in Gebäuden sowie elektronische Einrichtungen, wie z.B. Brandmeldeanlage, Computeranlage, Gebäudeleittechnik, MSR-Anlagen, usw. sein. 25. Bei der Verkabelung von Heizungs-, Lüftungs- und Sanitäranlage sind nur die Leitungen nach Angaben der Lieferfirma zu verlegen. Das Besorgen der notwendigen Unterlagen, wie Schemenpläne, Kabelliste usw., sind Nebenleistungen des Auftragnehmers. Die Abrechnung erfolgt nach dem tatsächlichen Aufwand (Aufmaß) und den Einheitspreisen aus dem Leistungsverzeichnis. Wird es erforderlich entsprechende Geräte anzuschließen, dann erfolgt die Abrechnung auf Basis der Einheitspreise aus dem Leistungsverzeichnis. 26. Verpackungsentsorgung: Verpackungen sind nach der Verpackungsgesetz (VerpackG.) und EU-Verpackungsverordnung (PPWR) zurückzunehmen. |
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Einbau einer maschinenraumlosen Aufzugsanlage nach
EN81-20/50, ausgelegt für die Aufnahme eines Rollstuhlfahrers mit Begleitperson (Aufzugstyp 2 nach EN81-70) |
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01.1
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Personenaufzug
Aufzugstyp:
Aufzug ohne Maschinenraum, elektrisch betrieben Tragfähigkeit Q (kg): 630 Haltestellen HST: 3 Ladestellen LST: 3 Förderhöhe FH (mm): 5950 Betriebsgeschwindigkeit (m/sec): 1 Energiesparender Antrieb: im Schachtkopf auf einem Maschinenträger montiert Kabinenbreite KB (mm): 1100 Kabinentiefe KT (mm): 1400 Kabinenhöhe KH (mm): 2200 Kabinentürart: zweiteilig einseitig öffnende Schiebetür Türbreite TB (mm): 900 Türhöhe TH (mm): 2000 Schachttürart: zweiteilig einseitig öffnende Schiebetür Schachtausführung: Mauerwerk (ohne Einbauteile) Schachtbreite SB (mm): 1600 Schachttiefe ST (mm): 1760 Schachtkopf SK (mm): 2600 Schachtgrube SG (mm): 1100 Die angegebene Schachtkopfhöhe 2600 mm kann aus baulichen Gründen (Dachschräge) nicht angepasst werden. Aufgrund dieses reduzierten Schutzraumes sind von AN Aufzüg evtl. Mehrkosten für Ersatzmaßnahmen und Gefahrenanalysen einzukalkulieren. Lieferumfang: ANTRIEB Typ: Energiesparender, getriebeloser Seilantrieb. Lastabtragung über die Führungsschienen in die Schachtgrube. Temperaturfühler als Kaltleiter in jeder Phasenwicklung, Auslösung mit geringer Zeitverzögerung. Motorwelle mit aufgesetzter Treibscheibe. Zweikreisbremse mit Haftmagnet und Bremskontrollschalter. Motor bemessen für Inspektionsfahrt über gesamte Förderhöhe ohne Halt. Zusätzliche, hochwertige Antriebsentkopplung zur weiteren Reduzierung der Körperschallimission. Technische Daten: Geschwindigkeit: 1 m/sec. Ergänzung 01 des Bieters
Motorleistung in KW:
.........
vom Bieter einzutragen Ergänzung 02 des Bieters
Nennstrom in A:
.........
vom Bieter einzutragen Anlaufstrom: max. 2,5-facher Nennstrom Aufhängung: 2:1 Anhaltegenauigkeit: 3 mm Position: Der Antrieb ist im Schachtkopf auf einem Maschinenträger montiert. Tragmittel: Wartungsfreie Stahl- Tragseile. Seilbefestigungen mittels Schlösser, Ringschrauben und Aufhängefedern. SCHACHT Führungsschiene: Führungsschienen als kompletter Schienensatz nach technischer Auslegung gemäß EN 81, blankgezogene bzw. gehobelte Ausführung. Bearbeitete Schienenstöße für ruckelfreie Fahrt. Führungsschuhe mit geräuschdämmender Einlage. Befestigung: Jede Führungsschiene wird mit Dübeln befestigt. Die Dübelmontage der Aufzugsteile erfolgt im vorhandenen Mauerwerkschacht durch den AN Aufzüge. Die Festigkeit der Dübelbefestigungen muss durch den AN Aufzüge in Form von Auszugversuchen dokumentiert werden. Diese Unterlagen müssen dem Betreiber sowie der ZÜS bei der Abnahme zur Inverkehrbringung übergeben werden. Gegengewicht: Gegengewicht mit stabiler, verwindungssteifer Rahmenkonstruktion, inklusive Beton- oder Stahleinlagen und Fahrbahnverkleidung. Ausgleichsmöglichkeit für Seillängung. Gegengewicht-Umwehrung mit kontaktgesicherter Wartungsklappe in der Schachtgrube. Gegengewicht mit Gleitführungen Schachtlicht: Schachtausleuchtung mittels LED-Lichtband. Sonstiges: Abstiegsvorrichtung für Grube in Türschürze. Kontaktüberwachte Aufsetzeinrichtungen im Schachtkopf zur Sicherstellung ausreichender Schutzräume. Der Aufzug wird in einen bauseitigen Mauerschacht installiert. Geschwindigkeitsbegrenzer in typengeprüfter Bauart mit Abschalter für Steuerstrom und Einrichtung zur Fernauslösung mittels Taster im Schaltschrank. Energiespeichernde Aufsetzpuffer aus geschäumten Kunststoff. KABINE Abmessungen: 1100 mm Breite x 1400 mm Tiefe x 2200 mm Höhe. Konstruktion: Kabine in Abkantbauweise mit Haarfugen zwischen den Wandpaneelen. Grundierter, verwindungssteifer Stahl-Tragrahmen. Nicht brennbare Antidröhnbeschichtung. Geeignet für den Einbau in feuerbeständige Schächte nach DIN 4102. Kabinendachgeländer, verzinkt, teilweise klappbar, elektrische Sicherheitseinrichtungen nach neuester Vorschrift. Wände: Ausführung der Kabinenwände in hochwertigem Edelstahl Feinschliff mit maschinengeschliffener Oberfläche K 240, Lichtreflektierend mit gleichmäßiger Flächenwirkung, langlebig und strapazierfähig. Decke/Beleuchtung: Blendfreie, indirekte Beleuchtung durch LED Wandfluter. Blende Metall lackiert, Brillantweiß. Filterscheibe und Leuchtrahmen Acryl Glas Weiß, semitransparent Kabinendecke in Seidenmattlackierung RAL 9003 Signalweiß. Die Beleuchtung muss zusätzliche eine umlaufende, indirekte Beleuchtung erhalten. Boden: Kunststoff-, Kautschuk- (Noppen) oder Vinylbeläge nach Musterkarte des AN. Spiegel: Spiegel an der Rückwand. Glas mit Splitterschutzfolie, paneelbreit, kabinenhoch, hell, flächenbündig eingelassen, Spiegelkanten geschliffen und poliert. Handlauf: Edelstahl Feinschliff an einer Seitenwand. Kabinentief, Ø circa 33,7 mm. Handlaufhalter soll robust in Edelstahl Vollmaterial ausgeführt sein. Handlaufendstücke Edelstahl verschweißt. Sockelleiste: Edelstahl Feinschliff, 40 x 20 mm. Sonstiges: Fahrkorb mit Gleitführung. KABINENTÜREN Abmessungen: 900 mm Breite x 2000 mm Höhe Typ: Teleskop-Schiebetür, zweiteilig, einseitig öffnend. Material: Edelstahl Feinschliff K240. Schwelle: Schwellen aus rutschfesten Aluminiumprofilen. Antrieb: Intelligenter, gleichstromgeregelter Türantrieb mit einstellbaren Türöffnungs-, Türoffen- und Türschließzeiten. Einhaltung der idealen Fahrkurve. Spielfreie Verbindung zwischen Fahrkorb- und Schachttür. Maximale Schließkraft 150 N. Zwangsüberwachung: Lichtgitter über die gesamte Türhöhe. SCHACHTTÜREN Abmessungen: 900 mm Breite x 2000 mm Höhe. Typ: Teleskop-Schiebetür, zweiteilig, einseitig öffnend. Funktion zeitgleich und präzise zur Kabinentür. Rahmen mit Knopfkastenausschnitt. Schachttüren zugelassen für feuerbeständige Schächte nach EN81-58 und DIN 4102. Material: Edelstahl Feinschliff K240. Schwelle: Schwellen aus rutschfesten Aluminiumprofilen STEUERUNG Typ: Steuerung als "offene Steuerung" die es ermöglicht, ZÜS-Abnahmen und Überprüfungsarbeiten auch ohne Eingabegeräte oder zusätzliches Personal der Herstellerfirma durchführen zu können. Einknopf-Sammelsteuerung in modernster Bustechnologie. Alle Innen- und Außenkommandos werden gespeichert und unabhängig von der Fahrtrichtung nacheinander ausgeführt. Abschaltung von Kabinenlicht und Anzeigen bei Stillstand. Bei Rufeingabe schalten sich die Baugruppen automatisch wieder ein, der Aufzug steht wie gewohnt zur Verfügung. Einsparpotential bis zu 70% des Energieverbrauchs. Gestaffeltes Herunterfahren von Türantrieb, Lichtgitter und Steuerung bei längerem Stillstand (Nachtmodus). Die Steuerung muss sicherheitsrelevante Betriebszustände in Echtzeit in die Cloud übertragen können. Zusätzlich soll die Steuerung seitens dem Aufzugshersteller zertifiziert sein, so dass optional, bei Abschluss eines zusätzlichen Servicevertrages, die Pflichten des Aufzugswärters komplett an den AN übergehen (integriertes Aufzugswärtermodul), so dass bei Bedarf ein bauseitiger Aufzugswärter komplett entfallen kann. Funktion: Bei Überlast werden keine Kommandos ausgeführt. Es erfolgt eine Anzeige in der Kabine. Batteriegepufferte, lastabhängige Befreiungsfahrt in die nächste Haltestelle. Verbotszeichen "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" nach EN 81-73 an 3 Ladestellen. Notruftaster in der Schachtgrube und auf dem Kabinendach. Flachbandhängekabel in erforderlicher Länge und Anzahl. Position: Die Steuerung ist in Modulbauweise in den Aufzugsschacht integriert. Das Servicemodul wird standardmäßig in der Türzarge der frei zugänglichen, obersten Haltestelle angeordnet. Das Servicepaneel kann auch in der Türzarge einer beliebigen Haltestelle vorgesehen werden. Die Brandschutzanforderungen an das Servicemodul sind zu erfüllen. Innen-Bedientableau: Aufgesetztes Bedientableau, Edelstahl Feinschliff, TFT-Monitor. Es wird besonderen Wert auf ein schlichtes Design gelegt. Daher sollen vorschriftsmäßige Kennzeichnungen wie Tragkraft, Aufzugsnummer, Baujahr, CE-Kennzeichnung, "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" usw. nicht extra graviert oder bedruckt sein, sondern in der TFT-Anzeige des Innentableaus mit integriert sein. Kurzhubtaster nach EN81-70 in Edelstahl Feinschliff, rund mit visueller und akustischer Rufquittung in LED Blau und erhabener Beschriftung, flächenbündig im Tableau montiert. Vorzugssteuerung/Direktionssteuerung mittels Schlüsseltaster als Profilzylinder in einer Stellung abziehbar im Bedientableau: 1 Stück. Außen-Bedientableau: Bedientableau, Edelstahl Feinschliff, unsichtbar befestigt, mit blauer LED Anzeige in der Türzarge, mit Weiterfahrtspfeilen. Brandfallpiktogramme auf den Bedientableaus integriert. Kurzhubtaster nach EN81-70 in Edelstahl Feinschliff, rund mit visueller und akustischer Rufquittung in LED Blau und erhabener Beschriftung, flächenbündig im Tableau montiert. NOTRUF: Typ: Digitales Fernnotruf- und Diagnosesystem. Zur Notrufweiterleitung nach EN 81-28, an die ständig besetzte Servicezentrale des Aufzugsunternehmens, inkl. elektronischer Missbrauchserkennung. Die Kommunikation erfolgt wahlweise mittels IP-Technologie über den Telefonanschluss oder mittels 4G/LTE-Technologie. Voraussetzung für UMTS/GSM ist eine ausreichende Netzabdeckung. Bereitstellung einer GSM-SIM-Karte durch den AN-Aufzüge. Schlüsseltresor: Lieferung und Einbau eines Schlüsseltresors für den schnellen Zugriff auf Haus- und Maschinenraumschlüssel. Weitere Bedingungen: Lieferung frei Baustelle einschließlich Verpackung. Montage und Inbetriebnahme durch, qualifizierte Fachmonteure des Bieters.Einsatz von Sub-Unternehmern ist bei Angebotsabgabe mitzuteilen. Schmiermittel für die Erstinbetriebnahme. Grubenset und Grubenabstieg nach Vorschrift. Lieferung von Hinweis- und Belastungsschildern gem. EN 81, Selbsthaftende Schilder "Aufzug außer Betrieb", 1 Stück pro Haltestelle Beschreibung der Aufzugsanlage, allgemeine Wartungsanleitung und Anlagezeichnungen. Handlampe nach Erfordernis, sowie Notentriegelungsschlüssel. Sämtliche Stahlteile, mit Ausnahme aller funktionsbedingt blanken Flächen sind mit Korrosionsschutz zu versehen. Alle drehenden Teile mit gelbem Sicherheitsanstrich. Übernahme der Prüfgebühren und Stellung der Prüfgewichte und erforderlichen Hilfskräfte zu der ersten Abnahme durch zulässige Überwachungsstelle sowie die Durchführung und Kostenübernahme der Prüfung vor Inbetriebnahme nach BetrSichV. Liefern der Ankerschienen wie in vorangegangener Beschreibung angegeben. Einsetzen nach Angaben des Auftragnehmer Aufzüge und reinigen bauseits. Eine gerüstlose Montage ist vorzusehen. Anderenfalls sind die notwendigen Montagegerüste vom AN-Aufzüge zu liefern, nach UVV einzubauen, während der Montage zu unterhalten und nach der Montage fachgerecht und kostenneutral zu entsorgen. |
| 1 | St |
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01.2
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Mauereinfassungen an den Schachttüren
Lieferung und Montage von 3 Stück Mauereinfassungen an
den Schachttüren aus hochwertigem Edelstahl Feinschliff mit maschinengeschliffener Oberfläche K240. Lichtreflektierend mit gleichmäßiger Flächenwirkung, langlebig und strapazierfähig. Laibungstiefe 25 cm. Spiegel der Mauereinfassung umlaufend 100 mm. |
| 1 | St |
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01.3
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Bestandspläne
Bestandspläne und Dokumentation für die komplette
Aufzugsanlage mit Inhaltsverzeichnis inkl. Grundriss und Detailpläne, 2-fach in A4- Stehordnern sowie 1-fach auf USB-Stick, inkl. der notwendigen Betriebsbücher, Inbetriebnahmebescheinigung der Abnahmebehörde, Konformitätsbescheinigung, Prüfbücher usw. liefern und an den Betreiber bei der Inbetriebnahme übergeben. |
| 3 | St |
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01.4
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Einweisung Aufzugswärter
Aufzugswärtereinweisung mit Erstellung eines
Einweisungsprotokolls für 6 Personen |
| 1 | St |
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01.5
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Sachverständigen-Abnahme
ZÜS-Abnahme (Inverkehrbringung) der Anlage inklusive
Prüfung vor Inbetriebnahme (PvI) gemäß Betriebssicherheitsverordnung. -inkl. Beistellung des notwendigen Fachpersonals -inkl. Beistellung der notwendigen Prüfgewichte -inkl. Übernahme der Kosten der Prüfungen und der Prüfgewichte -inkl. Erledigung aller notwendigen Formalitäten |
| 1 | St |
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01.6
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Wartungskosten während der 4-jährigen Gewährleistungsfrist
Systemwartung der Aufzugsanlage nach
Herstellervorschrift und den allgemein gültigen Vorschriften, Wartungsintervall 3-monatlich. Notwendige Schmiermittel und Fahrtkosten müssen enthalten sein. Die Wartung erfolgt durch den Kundendienst des Herstellers. Der Jahrespreis ist als Einheitspreis anzugeben. |
| 4 | Jahr |
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01.7
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Notrufkosten / Bereitschaft / Mobilfunkgebühren
Kosten für die 24h-Bereitschaft der Notrufzentrale des
AN Aufzüge ab Inbetriebnahme der Aufzugsanlage. Direkte Weiterleitung der Notrufe zum Störungsdienst und Einleitung der erforderlichen Maßnahmen. Durchführung der Befreiungsmaßnahmen (24h) mit geeigneten Servicetechnikern. Die laufenden Kosten für den Betrieb der GSM-SIM-Karte müssen in den Preisen enthalten sein. Der Jahrespreis ist als Einheitspreis anzugeben. Unter Gesamtbetrag sind die Kosten der Notrufbereitschaft inkl. GSM-Gebühren für die Dauer von 4 Jahren ab Inverkehrbringung anzugeben. |
| 4 | Jahr |
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01.8
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Stundensatz Vorarbeiter/ Meister/ Obermonteur
Arbeiten, welche nicht in den vorgenannten Positionen
enthalten sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Diese Arbeiten dürfen erst nach separater Aufforderung durch den AG durchgeführt werden. |
| 5 | h |
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01.9
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Stundensatz Monteur
Arbeiten, welche nicht in den vorgenannten Positionen
enthalten sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen. Diese Arbeiten dürfen erst nach separater Aufforderung durch den AG durchgeführt werden. |
| 5 | h |
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Summe 01 |
| Projekt: | GAEB 90 | Umnutzung Verwaltungsgebäude Beyer Gelände |
| LV: | Aufzugsa | Aufzugsanlage |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
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01
|
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Summe 01 |
| OZ | Kurztext | Betrag in EUR |
|
LV
|
Aufzugsa
|
|
01
|
| LV | Aufzugsanlage |
| Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus | ||
| in Höhe von 19.00 % | NaN | |
| Brutto-Summe |