1. Hinweis zu Formvorgaben:
Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, galt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochgeladen hat. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter brachte den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigte, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots waren, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthielten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgte daher nicht.
2. Hinweis zur Preisermittlung
Der Bieter hatte zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben konnte er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.
Hatte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich.
Im Falle von Widersprüchen ging die in dem Leistungsverzeichnis angegebene Angebotssumme (brutto) vor.
3. Angaben zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat erklärt, dass er/sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn/sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlt/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019).
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte hierfür das Formblatt 213.H vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
b) Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte für diese Eigenerklärung das Formblatt 127 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.