Gemeinde Gauting_Dachsanierung
VO: VOB/A Vergabeart:   Ex post Veröffentlichung Status: Veröffentlicht

Auftraggeber

Zur Angebotsabgabe / Teilnahme auffordernde Stelle
Gemeinde Gauting
Bahnhofstraße 7
82131
Gauting
Deutschland
+49 89337160
+49 89337760
post.gemeindeobjekte@gauting.de

Auftragsgegenstand

Umfang der Beschaffung

Art und Umfang der Leistung

Energetische Dachsanierung BT1 - OVTG Gauting Gymnasium.

Gegenstand der Ausschreibung waren Dachabdichtungsarbeiten im Rahmen der energetischen Dachsanierung (Bauteil 1) am Otto-von-Taube-Gymnasium in Gauting.

Die Maßnahme umfasst den vollständigen Rückbau des bestehenden Dachaufbaus (ca. 590 m2) inkl. Begrünung, Abdichtung, Gefälle- und Grunddämmung sowie die Schadstoffsanierung (asbest- und HBCD-haltige Materialien).

Der Neuaufbau beinhaltet Dampfsperre, PIR-Wärmedämmung (WLG 023) mit Gefälledämmung, zweilagige Bitumenabdichtung mit Wurzelschutz, extensive Dachbegrünung sowie Spenglerarbeiten an Attika und Aufkantungen. Baustelleneinrichtung inkl. Treppenturm und Bauaufzug (Attikahöhe ca. 11 m) ist Bestandteil der Leistung.

Die Ausführung erfolgt nach VOB/C, DIN
18338, DIN 18531 sowie den Fachregeln des ZVDH I.

Haupterfüllungsort

Germeringer Str. 41
82131
Gauting

Weitere Erfüllungsorte

Ausführungsfristen

Es wird verwiesen auf das Formblatt 214.H.

Verfahren

Beschreibung

Verfahrensart

Öffentliche Ausschreibung

Vergebene Aufträge

Auftragsvergabe

Wirtschaftsteilnehmer

Walter Probst Bedachungen GmbH
82152
Planegg
Deutschland

Sonstige Angaben

Weitere Angaben

Verschiedenes

Zusätzliche Angaben

1. Hinweis zu Formvorgaben:

Sofern ein Formblatt eine Unterschrift oder einen Firmenstempel vorsieht, galt diese Anforderung als erfüllt, sobald der Bieter das ausgefüllte Formblatt über sein Benutzerkonto auf der E-Vergabeplattform hochgeladen hat. Die elektronische Einreichung des Angebots samt aller Formblätter brachte den Rechtsbindungswillen des Bieters zum Ausdruck und bestätigte, dass sämtliche eingereichten Unterlagen und Erklärungen Bestandteil seines Angebots waren, unabhängig davon, ob einzelne Dokumente eine handschriftliche Unterschrift oder einen Stempel enthielten. Ein Ausschluss des Angebots allein aufgrund fehlender Unterschriften oder Stempel auf einzelnen Formblättern erfolgte daher nicht.

2. Hinweis zur Preisermittlung

Der Bieter hatte zur Ermittlung des Preises das Leistungsverzeichnis vorzugsweise im GAEB-Format (.d83;.x83) ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen. Daneben konnte er das Leistungsverzeichnis im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot einreichen.

Hatte der Bieter das Leistungsverzeichnis weder im GAEB-Format noch im PDF-Format ausgefüllt mit dem Angebot eingereicht, führte dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung war insoweit nicht möglich.

Im Falle von Widersprüchen ging die in dem Leistungsverzeichnis angegebene Angebotssumme (brutto) vor.

3. Angaben zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
a) Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat erklärt, dass er/sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn/sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlt/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019).

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte hierfür das Formblatt 213.H vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

b) Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/1494 vom 18. Juli 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte für diese Eigenerklärung das Formblatt 127 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

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