1) Bietergemeinschaften:
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Hierfür hat die Bietergemeinschaft das Formblatt 234 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte / mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.
2) Eignungsverleihende Unterauftragnehmer:
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen (= eignungsverleihende Unterauftragnehmer) zu bedienen, so muss er die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Hierfür hat der Bieter das Formblatt 235 ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Ferner hat der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nachzuweisen. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der "Verpflichtungserklärung" abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechende Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.
Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU.
Unterlagen, die auf (gesondertes) Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer);
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der anderen Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer).
3) Unterauftragsvergabe:
Der Bieter hat in seinem Angebot die Leistungen, die er im Wege von Unteraufträgen an Dritte zu vergeben gedenkt (= Nachunternehmerleistungen von (reinen) Unterauftragnehmern), in dem Formblatt 233 anzugeben.
Bei einem entsprechenden Einsatz von anderen Unternehmen (= reine Unterauftragnehmer) sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle die Eigenerklärungen auch für diese anderen Unternehmen abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Für weitere Einzelheiten wird verwiesen auf das Formblatt 212EU.
Unterlagen, die auf (gesondertes) Verlangen der Vergabestelle vorzulegen sind
- Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Namen der Nachunternehmer zu benennen (vgl. Formblatt 233);
- Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer);
- Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen der anderen Unternehmen (eignungsverleihende Unterauftragnehmer / (reine) Unterauftragnehmer).
4) Ergänzende Angaben zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Erhebung von Daten zur Erfassung des wirtschaftlich Berechtigten:
Der Bieter, der nach Abschluss der Wertung der Angebote für den Zuschlag vorgesehen ist, hat auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers die Angaben zu seinen wirtschaftlich Berechtigten im Sinne des § 3 Geldwäschegesetz (GwG) innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Frist vorzulegen. Die Vorlage hat vollständig und unter Verwendung des von dem Auftraggeber bereitgestellten Formulars zu erfolgen. Die Angaben müssen folgende Daten enthalten:
- Vorname(n);
- Nachname;
- Geburtsdatum;
- Steuer-Identifikationsnummer.
Sofern Unteraufträge im Gesamtwert von mehr als 50.000 Euro (netto) von dem Bieter vergeben werden, hat der Bieter zusätzlich folgende Angaben vorzulegen:
- Unternehmensname;
- Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Werden die geforderten Angaben nicht oder nicht vollständig innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen.
5) Ergänzende Angaben zu den Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass er/sie bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für ihn/sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhält/einhalten, insbesondere den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt/gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetz für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, § 7a oder § 11 AEntG oder einer nach § 3a AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden, sowie gemäß § 7 Abs. 1 AGG und § 3 Abs. 1 EntgTranspG Frauen und Männern bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt bezahlt/bezahlen. (StMWi Az.: Z4-5801/21/5 vom 19.11.2019).
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat hierfür das Formblatt 213.H vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.
5) Weitere Angaben des Bieters / der Bietergemeinschaft:
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat mit der Abgabe des Angebots Folgendes zu erklären:
- ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
- mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind.
- ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den "Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)" geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
- das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz "oder gleichwertig" enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnungen) eingetragen wurden.
- falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
- ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme dieses Vertrages entrichten werde(n), falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt ist.
- ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mitteile/n.
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat hierfür das Formblatt 213.H vollständig ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.