*** Fortsetzung:
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung 1 bis 2 anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.
2. Ordnungsgemäße Informationen:
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
3. Hinweis:
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwen-den.
Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewer-bergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmean-trags ausgefüllt einzureichen.
4. Auswahlkriterien:
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung 1 bis 2 anzugeben.
Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen:
a) Referenzprojekt 1 - Teilleistung 1: Planung nach HOAI (Leistungsphase 5):
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), der Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.) und der Art der Nutzung (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt:
(1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
>= 3.700 m² = 5 Punkte.;
= 1.000 m² = 0 Punkte.;
< 1.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 1.000 m² und 3.700 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 2.350 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte.
(2.) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
>= 6.400.000,- EUR (netto) = 5 Punkte.;
= 3.200.000,- EUR (netto) = 0 Punkte.;
< 3.200.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 3.200.000,- EUR (netto) und 6.400.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 4.800.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.
(3.) Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Punkte:
Studierendenwohnheim oder Hotel oder Altenheim oder Jugendherberge = 1 Punkt.
Kein Studierendenwohnheim bzw. kein Hotel bzw. kein Altenheim bzw. keine Jugendherberge = 0 Punkte.
Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1.) bis (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 11,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 1,00) erzielt werden.
b) Referenzprojekt 2 - Teilleistung 2: Bauausführung:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), der Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.) und der Art der Nutzung (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt:
(1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
>= 3.700 m² = 5 Punkte.;
= 1.000 m² = 0 Punkte.;
< 1.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 1.000 m² und 3.700 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 2.350 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte.
(2.) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
>= 6.400.000,- EUR (netto) = 5 Punkte.;
= 3.200.000,- EUR (netto) = 0 Punkte.;
< 3.200.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 3.200.000,- EUR (netto) und 6.400.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 4.800.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.
(3.) Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Punkte:
Studierendenwohnheim oder Hotel oder Altenheim oder Jugendherberge = 1 Punkt.
Kein Studierendenwohnheim bzw. kein Hotel bzw. kein Altenheim bzw. keine Jugendherberge = 0 Punkte.
Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1.) bis (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 11,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 1,00) erzielt werden.
Fortsetzung folgt ****