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Verfahrensangaben

Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefe...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Unterhaching
09184148-82008-23
Rathausplatz 7
82008
Unterhaching
Deutschland
DE21H
Sachbereich Tiefbau
tiefbau@unterhaching.de
+49 89 665-510
+49 89 66551-166

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern
DE 811335517
Maximilianstraße 39
80538
München
Deutschland
DE212
Vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de
+49 8921762411
+49 8921762847

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Architekten- und Ingenieurleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs im Planungsabschnitt II in zwei (2) Losen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Gemeinde Unterhaching beabsichtigte die Beschaffung von Architektenleistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs in zwei (2) Losen.

Es ist beabsichtigt, das Bauvorhaben mit Fördermitteln nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2025), Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 14. März 2025, Az. 58g-U4454.11-2024/1-21 (Anlage 807a) einschließlich der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) (Anlage 807b) zu realisieren.

a) Los 1 - Objektplanung Ingenieurbauwerke:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens waren die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 3 - Ingenieurbauwerk im Sinne des § 41 Nr. 3 HOAI, § 43 Leistungsbild Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise.

Die ingenieurtechnischen Leistungen betreffen die Sanierung und Erneuerung der Uferbefestigungen des Hachinger Bachs.

b) Los 2 - Objektplanung Freianlagen:
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens waren die Architektenleistungen nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) 2021, Teil 3 - Objektplanung, Abschnitt 2 - Freianlagen, § 39 Leistungsbild Freianlagen, Leistungsphasen (LPH) 5 bis 9. Die Beauftragung innerhalb der Planungsphase erfolgt stufenweise.

Die Leistungen der Freianlagenplanung umfassen die ökologische und gestalterische Aufwertung des Gewässers und der Uferbereiche.

Für weitergehende Ausführungen wird auf die nachfolgenden Unterlagen verwiesen:

Leitungsbeschreibung für Los 1 und 2 einheitlich:
- Anlage 802_Leistungsbeschreibung.

Leistungs- und Vergütungskatalog:
- Anlage 801_01_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1.
- Anlage 801_02_Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2.

Vertrag:
- Anlage 906_01_Vertrag_Los 1.
- Anlage 906_02_Vertrag_Los 2.

Planunterlagen:

- Anlage 910_Unterlagen zum Antrag auf Plangenehmigung nach § 68 WHG_Erläuterungsbericht_Entwurfs-_Genehmigungsplanung_Blaueintragungen vom 04.12.2024_Ergänzungen vom 24.04.2025 (Dateibezeichnung: Plangenehmigung und weitere Unterlagen).

- Anlage 911_Anlage 7_Statische Berechnung vom 10.05.2017.
- Anlage 912_Anlage 8_Baugrundgutachten vom 24.05.2016_ohne An-lagen 2_3.
- Anlage 913_Anlage_1 Baugrund- und Schadstoffgutachten vom Au-gust 2024.
- Anlage 914_Wasserrechtsbescheid vom 08.10.2025.
- Anlage 915_Tragwerksplanung_Vorplanungsbericht vom 09.07.2025.
- Anlage 916_Lageplan Baustellenlogistik_Entwurfsplanung vom 30.04.2014.
- Anlage 917_Querschnitt Bach_exemplarisch_vom 19.09.2024.

Umfang der Auftragsvergabe

112.077,77
EUR
140.767,73
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
17.02.2026
31.08.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Rathausplatz 7
82008
Unterhaching
Deutschland
DE21H

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1

Bewertet wurde die Erfahrung des Projektteams bestehend aus

- einem Projektleiter, und
- einem stellvertretenden Projektleiter

anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters.

Begriffsbestimmung:

- Ein "Projektleiter" ist die zentrale Führungskraft des Projekts und trägt die Gesamtverantwortung für dessen erfolgreiche Umsetzung. Er ist der Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und verantwortlich für die Planung, Steuerung und Überwachung aller Projektphasen.

- Ein "stellvertretender Projektleiter" unterstützt den Projektleiter in allen Aufgabenbereichen und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er sorgt dafür, dass der Projektfortschritt auch ohne die direkte Anwesenheit des Projektleiters reibungslos weiterläuft.

a) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters

Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8.

- Der Projektleiter muss für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben.

Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

- Der stellvertretende Projektleiter muss für ihn angegebene persönliche Referenzprojektgeleitet als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter haben.

Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und an persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt:

- Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI umfasst haben, mindestens in den Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI.

- Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8.

- Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet.

Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben:

- Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters);

- Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter);

- Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts;

- Name des Unternehmens, welches die Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI, mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat;

- Ansprechpartner des Bauherren;

- Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8, mit mindestens folgendem Inhalt:

- Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8.

- Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet.

b) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:

Kriterium 1

Dem Auftraggeber kommt der Realisierung und Absicherung von Fördermitteln in dem gegenständlichen Projekt eine zentrale Bedeutung zu.

Vor diesem Hintergrund ist es für den Auftraggeber entscheidend, einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter zu gewinnen, die über eine Erfahrung in der Begleitung von nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) geförderten Projekten verfügen.

Bewertet wird daher, ob das angegebene persönliche Referenzprojekt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert wurde.

Für jedes nach den RZWas geförderte persönliche Referenzprojekt wird ein (1) Punkt vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt fünf (5) Punkte.

Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken den Betrag anzugeben, der in dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt gefördert worden ist.

Kriterium 2:

Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters umfasste Maßnahmen im Bestand oder im laufenden Betrieb eines Gewässers

Ja = 1 Punkt

Nein = 0 Punkte

Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert.

Fortsetzung unter "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1 - Fortsetzung"

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1 - Fortsetzung

Fortsetzung persönliche Erfahrung des Projektteams Los 1:

(Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1" beträgt einheitlich 50 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen:

(Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkt = 2 Punkte

Zur punktemäßigen Bewertung

- Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 10 Punkte erzielen; das heißt 20 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter.

- Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.

- Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 2,5 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter

- die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_ Los 1"

ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht.

Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 1

Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1"

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

1. Stufenweise Beauftragung:
Die Architekten- und Fachplanungsleistungen werden unterteilt nach

- Grundleistungen;

- fest definierten Besonderen Leistungen

und

- (optionalen) weiteren Besonderen Leistungen

beauftragt.

Die Beauftragung der Leistungen erfolgt stufenweise. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den losspezifischen Angaben sowie aus dem jeweiligen Vertrag (Anlage 906_01 und Anlage 906_02).

Fest definierte (optionale und nicht optionale) Besondere Leistungen im Sinne der HOAI werden entsprechend des jeweiligen Vertragsentwurfs (Anlage 906_01 bis 906_02) und des jeweiligen Leistungs- und Vergütungskatalogs (Anlage 801_01 bis 801_02) als Teilpauschalhonorar oder nach Aufwand vergütet.
Optional angebotene Leistungen werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden.

Leistungen, die mit Zuschlag verbindlich beauftragt werden, sind in den Leistungs- und Vergütungskatalogen (Anlagen 801_01 bis 801_02) jeweils mit dem Hinweis "Zuschlag" gekennzeichnet.

Mit "Optional" gekennzeichnet sind Grundleistungen und Besondere Leistungen, die nach den vertraglichen Bedingungen optional beauftragt werden können.

Die Voraussetzungen für den Abruf einer optionalen Leistung (Grundleistung; Besondere Leistung) und einer Leistungsstufe sind in den Vertragsentwürfen (Anlagen 906_01 bis 906_02) geregelt.

2. (Optionale) weitere Besondere Leistungen:
Soweit (optionale) weitere Besondere Leistungen anfallen, werden diese nach Aufwand mit den nachfolgenden Stundensätzen vergütet:

- Geschäftsführer, Gesellschafter, Partner,
Projektleiter, stellvertretender Projektleiter: 125,- EUR (netto).

- Qualifizierter Mitarbeiter (Architekt oder Ingenieur): 90,- EUR (netto).
- Sonstige Mitarbeiter oder technische Zeichner: 70,- EUR (netto).

Zusätzliche Angaben

1) Bedingungen für den Auftrag:

Erklärung Bezug Russland: Entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, zuletzt geändert durch die Verordnung (EU) 2025/2033 vom 23. Oktober 2025 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen oder Einrichtungen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hatte für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.

2) Keine Abweichung von der jeweils aktuell gültigen VOB/B: Zum 01.01.2018 sind die Regelungen zum neuen Bauvertragsrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 650 a-v BGB) in Kraft getreten. Das Regelwerk der VOB/B ist - auch unter Geltung des neuen Bauvertragsrechts - nach den Vorschriften des BGB weiterhin privilegiert.

Dies bedeutet, dass die Regelungen der VOB/B wirksam bleiben, auch wenn einzelne Paragrafen der VOB/B vom gesetzlichen Leitbild des BGB erheblich abweichen. Diese Privilegierung greift allerdings nur dann, wenn die VOB/B von den Parteien "als Ganzes" in den Vertrag einbezogen wird. Nach der hierzu ergangenen Rechtsprechung führt jegliche Abweichung von den Regelungen der VOB/B - unabhängig von ihrem Gewicht - zu einem Verlust der Privilegierung. Die VOB/B ist dann also nicht mehr "als Ganzes" einbezogen, was in der Folge zur Unwirksamkeit einzelner Klauseln im betreffenden Bauvertrag führen kann.

Zur Sicherstellung der Privilegierung der VOB/B in den Bauverträgen ist deshalb bereits bei der Erstellung der Leistungsverzeichnisse auf die VOB/B-Konformität auch in der Leistungsbeschreibung zu achten. Außerdem ist bei der Aufnahme von Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen sowie bei Hinweisen zur Leistungsbeschreibung oder der Verwendung von Freitexten bei der Leistungsbeschreibung darauf zu achten, dass keine VOB/B-widrigen (und damit privilegierungsschädlichen) Klauseln aufgenommen werden.

Als VOB/B-widrig gelten insbesondere:
- Regelungen, die den Regelungen der VOB/B widersprechen
- Ergänzungen von Regelungen, die bereits in der VOB/B enthalten sind, es sei denn die VOB/B sieht eine Ergänzung oder Auslegung ausdrücklich vor.

Selbst, wenn die VOB/B keine Regelungen trifft, können Ergänzungen VOB/B-widrig sein.

Hiernach ist der Auftragnehmer verpflichtet, VOB/B-widrige Bauvertragsgestaltungen im Rahmen der von ihm zu erbringenden Leistungen zu vermeiden und zu überprüfen, dass die anderen Planer (Architekten / Ingenieure) nicht hiergegen verstoßen. Um die Privilegierung der VOB/B nicht zu gefährden, hat der Auftragnehmer die oben dargestellten Anforderungen, insbesondere an die Ausgestaltung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen und an die Erstellung der Leistungsverzeichnisse, durchgehend zu beachten.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Die Leistungen für die Sanierung und Gestaltung der Uferbefestigung des Hachinger Bachs wurden im Wege des beschleunigten offenen Verfahrens beschafft, weil dringliche Gründe vorliegen.

Die Dringlichkeit liegt hier vor, weil eine Durchführung des Verfahrens mit den üblichen Fristen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen würde, die den planmäßigen Fortgang des Projekts gefährden.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem baulichen Zustand der bestehenden Ufermauerbefestigung. In mehreren Abschnitten weist diese erhebliche Schäden auf, die eine akute Gefahr des Einsturzes einzelner Mauerteile begründen.

Ein Einbrechen von Mauerteilen in den Bach kann zu einer Behinderung des Abflusses, im Extremfall zu einem Aufstauen des Wassers und zu Überschwemmungen oder zumindest zu einem unkontrollierten Wasseraustritt führen. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass infolge eines Mauerabbruchs angrenzende Anbauten oder befestigte Uferbereiche in Mitleidenschaft gezogen werden.

Diese Risiken erfordern ein zeitnahes planerisches Eingreifen, um die notwendigen Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen unverzüglich vorbereiten und umsetzen zu können.

Da das Vergabeverfahren die Planungsleistungen für die Leistungsphasen 5 bis 9 betrifft, ist die zeitnahe Beauftragung erforderlich, um die Ausführungsplanung rechtzeitig abzuschließen und die Bauausführung im geeigneten jahreszeitlichen Zeitfenster vorbereiten zu können.

Eine Verzögerung der Planungsleistungen würde dazu führen, dass die anschließenden Bauarbeiten nicht mehr innerhalb der witterungsabhängigen Ausführungsperiode am Gewässer begonnen oder abgeschlossen werden könnten. Dies hätte eine Verschiebung in das nächste Baujahr und damit verbundene Mehrkosten und Verzögerungen zur Folge.

Die saisonalen Beschränkungen der Bauausführung sowie die damit verbundene Notwendigkeit, die planerischen Grundlagen rechtzeitig bereitzustellen, begründen daher die Dringlichkeit.

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Lose

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Objektplanung Ingenieurbauwerke
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

95.622,37
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams

Bewertet wurde die Erfahrung des Projektteams bestehend aus einem Projektleiter, und einem stellvertretenden Projektleiter anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters.

Der benannte Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung).

Begriffsbestimmung:

- Ein "Projektleiter" ist die zentrale Führungskraft des Projekts und trägt die Gesamtverantwortung für dessen erfolgreiche Umsetzung. Er ist der Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und verantwortlich für die Planung, Steuerung und Überwachung aller Projektphasen.

- Ein "stellvertretender Projektleiter" unterstützt den Projektleiter in allen Aufgabenbereichen und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er sorgt dafür, dass der Projektfortschritt auch ohne die direkte Anwesenheit des Projektleiters reibungslos weiterläuft.

- C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen": Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

a) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters

Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8.
- Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung).
Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

- Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojektgeleitet als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung).
Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und an persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt:

- Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Dienstleistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI umfasst haben, mindestens in den Leistungsphasen 5 bis 8 der HOAI.
- Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.
Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8.

- Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet.

Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben bzw. mit folgendem Inhalt:

- Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters);
- Angabe, ob der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen.
-Rolle des Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt;
- Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt (Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter);
- Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts;

- Name des Unternehmens, welches die Leistungen für die Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Abs. 1 HOAI, mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat;

- Ansprechpartner des Bauherren;

- Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke nach § 43 HOAI, mindestens der Leistungsphasen 5 bis 8, mit mindestens folgendem Inhalt:

- Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistung;

- Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8.

- Das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet.

Fortsetzung folgt:

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung

Fortsetzung persönliche Erfahrung des Projektteams:

b) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:

Kriterium 1

Dem Auftraggeber kommt der Realisierung und Absicherung von Fördermitteln in dem gegenständlichen Projekt eine zentrale Bedeutung zu.

Vor diesem Hintergrund ist es für den Auftraggeber entscheidend, einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter zu gewinnen, die über eine Erfahrung in der Begleitung von nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) geförderten Projekten verfügen.

Bewertet wird daher, ob das angegebene persönliche Referenzprojekt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert wurde.

Für jedes nach den RZWas geförderte persönliche Referenzprojekt wird ein (1) Punkt vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt fünf (5) Punkte.

Für die Punktetabelle wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen.

Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken den Betrag anzugeben, der in dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt gefördert worden ist.

Kriterium 2:

Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters umfasste Maßnahmen im innerörtlichen Kontext.

Ja = 1 Punkt.

Nein = 0 Punkte.

Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert.

Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen:

(Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkt = 2 Punkte

Zur punktemäßigen Bewertung

- Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 10 Punkte erzielen; das heißt 20 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter.

- Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.

- Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 2,5 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter

- die Anlage 600_01 "Erfahrung des Projektteams_ Los 1"

ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht.

Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre.

(Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" beträgt einheitlich 50 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)

Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1".

Hinweis: Es besteht für die Bieter die Möglichkeit jeweils ein (1) Angebot für beide Lose abzugeben und hierbei einen Rabatt anzubieten, für den Fall, dass sie den Auftrag für diese beiden Lose erhalten. Gibt der Bieter ein sogenanntes Kopplungsangebot mit einem Preisvorteil [Kopplungsabschlag in Prozent (%)] ab, so ist der hierdurch entstandene Preisvorteil wertungsrelevant. Für die Angabe des Kopplungsabschlags in Prozent verwendet der Bieter die Anlage 300 "Anschreiben Angebote".

Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien sowie Angaben zu der Wertung der Angebote ergeben sich aus Kapitel 6.7.5 sowie Kapitel 6.7.6 für das Los 1; Kapitel 6.8.5 sowie Kapitel 6.8.6 für das Los 2 der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen:

- Leistungsstufe 1:

-- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5);
-- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6);
-- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7).

- Leistungsstufe 2:

-- Bauoberleitung (Leistungsphase 8);
-- Objektbetreuung (Leistungsphase 9).

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_01) der Leistungsstufe 1.

Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 1 und / oder Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen.

Der Auftraggeber wird Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 und / oder Besondere Leistungen gemäß Ziffer 3.3 des Vertrags (Anlage 906_01)) der Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn ein Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde.

Klargestellt wird, dass eine Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 2 nur wirksam ist, wenn die aufschiebende Bedingung - dass die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt - eingetreten ist.

Für weitergehende Ausführungen wird auf den Vertrag (Anlage 906_01) verwiesen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Objektplanung Freianlagen
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
71300000-1
71222000-0
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

16.455,40
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams

Bewertet wurde die Erfahrung des Projektteams bestehend aus

- einem Projektleiter, und
- einem stellvertretendem Projektleiter.

anhand von persönlichen Referenzprojekten des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters.

Der benannte Projektleiter sowie der stellvertretende Projektleiter müssen jeweils über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung).

Begriffsbestimmung:

- Ein "Projektleiter" ist die zentrale Führungskraft des Projekts und trägt die Gesamtverantwortung für dessen erfolgreiche Umsetzung. Er ist der Hauptansprechpartner für den Auftraggeber und verantwortlich für die Planung, Steuerung und Überwachung aller Projektphasen.

- Ein "stellvertretender Projektleiter" unterstützt den Projektleiter in allen Aufgabenbereichen und vertritt ihn bei dessen Abwesenheit. Er sorgt dafür, dass der Projektfortschritt auch ohne die direkte Anwesenheit des Projektleiters reibungslos weiterläuft.

- C1 - Fachkundige Sprachkenntnisse gemäß des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen": Kann ein breites Spektrum anspruchsvoller, längerer Texte verstehen und auch implizite Bedeutungen erfassen. Kann sich spontan und fließend ausdrücken, ohne öfter deutlich erkennbar nach Worten suchen zu müssen. Kann die Sprache im gesellschaftlichen und beruflichen Leben oder in Ausbildung und Studium wirksam und flexibel gebrauchen. Kann sich klar, strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern und dabei verschiedene Mittel zur Textverknüpfung angemessen verwenden.

a) Anforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters:

Bewertet wird die Erfahrung des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters anhand von jeweils mindestens einem persönlichen Referenzprojekt über Dienstleistungen der Objektplanung Freianlagen, mindestens Leistungsphasen 5 bis 8.

- Der Projektleiter muss für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

- Der stellvertretende Projektleiter muss für ihn angegebene persönliche Referenzprojektgeleitet als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter haben und über Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen (Mindestanforderung). Erfüllt das angegebene persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters diese Mindestanforderung nicht, führt dies zum Ausschluss des Angebots.

Die (weiteren) Mindestanforderungen an die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters und an die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt:

- Das persönliche Referenzprojekt muss die Erbringung von Dienstleistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI für mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8 umfasst haben.

- Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2020 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8.

- das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet.

Der Bieter hat für den Projektleiter und für den stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt einzureichen mit folgenden Angaben bzw. mit folgendem Inhalt:

- Name des in dem gegenständlichen Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiters (bzw. des stellvertretenden Projektleiters);
- Angabe, ob der benannte Projektleiter und der benannte stellvertretende Projektleiter über Deutschkenntnisse mindestens auf dem Sprachniveau C1 des "Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen" verfügen;
- Rolle des Projektleiters in dem persönlichen Refe-renzprojekt als Projektleiter;
- Rolle des stellvertretenden Projektleiters in dem persönlichen Referenzprojekt;
- Projektbezeichnung des von dem einzusetzenden Projektleiter als Projektleiter (bzw. stellvertretenden Projektleiters) geleiteten persönlichen Referenzprojekts;

- Name des Unternehmens, welches die Leistungen für die Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, mindestens die Leistungsphasen 5 bis 8, des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder stellvertretender Projektleiter) geleitet hat, ausgeführt hat;

- Ansprechpartner des Bauherren;

- Gegenstand der Leistungen waren Leistungen der Objektplanung Freianlagen nach § 39 HOAI, mindestens Leistungsphasen 5 bis 8, mit mindestens folgendem Inhalt:
- Kurzbeschreibung des Projekts zum Umfang der Leistung;
- Die Leistungsphase 5 darf nicht vor dem 01.01.2022 begonnen und die Leistungsphase 8 muss spätestens zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren abgeschlossen worden sein.

Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 5 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8.

- das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone II im Sinne der HOAI zugeordnet.

b) Die Bewertungssystematik ist sowohl für das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters als auch für das persönliche Referenzprojekt des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:

Fortsetzung unter "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung"

Gewichtung
50,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung

Persönliche Erfahrung des Projektteams - Fortsetzung:

Kriterium 1:

Dem Auftraggeber kommt der Realisierung und Absicherung von Fördermitteln in dem gegenständlichen Projekt eine zentrale Bedeutung zu.

Vor diesem Hintergrund ist es für den Auftraggeber entscheidend, einen Projektleiter sowie einen stellvertretenden Projektleiter zu gewinnen, die über eine Erfahrung in der Begleitung von nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) geförderten Projekten verfügen.

Bewertet wird daher, ob das angegebene persönliche Referenzprojekt nach den Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas) gefördert wurde.

Für jedes nach den RZWas geförderte persönliche Referenzprojekt wird ein (1) Punkt vergeben. Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt fünf (5) Punkte.

Für die Punktetabelle wird auf die Anlage 900 "Vergabeleitfaden" verwiesen.

Der Bieter hat zu informatorischen Zwecken den Betrag anzugeben, der in dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt gefördert worden ist.

Kriterium 2:

Das angegebene persönliche Referenzprojekt des einzusetzenden Projektleiters bzw. des einzusetzenden stellvertretenden Projektleiters umfasste Maßnahmen zur ökologischen oder gestalterischen Aufwertung eines Gewässers (z. B. naturnahe Ufergestaltung, Vegetationskonzepte, Wege- oder Aufenthaltsgestaltung).

Ja = 1 Punkt.

Nein = 0 Punkte.

Die erzielten Punkte je Kriterium werden addiert.

- Der Bieter kann bei einem persönlichen Referenzprojekt insgesamt 2 Punkte erzielen:

(Kriterium 1) 1 Punkt + (Kriterium 2) 1 Punkt = 2 Punkte

Zur punktemäßigen Bewertung:
- Der Bieter kann für die mit dem Angebot eingereichten persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters bzw. des stellvertretenden Projektleiters - die jeweils die oben genannten Mindestanforderungen erfüllen - maximal 10 Punkte erzielen; das heißt 20 Punkte zusammengerechnet für den Projektleiter und stellvertretenden Projektleiter.

- Der Bieter kann in dem Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" maximal 50,00 qualitative Leistungspunkte erzielen.

- Zur Ermittlung der qualitativen Leistungspunkte werden die von dem Bieter insgesamt erzielten Punkte (Gesamtpunkte) mit dem Gewichtungsfaktor 2,5 multipliziert. Das Ergebnis wird mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.

Für die Bewertung der Erfahrung des Projektteams hat der Bieter

- die Anlage 600_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2"

ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen.

Zur Veranschaulichung sind je persönlichem Referenzprojekt maximal zwei (2) DIN-A4-Seiten gestattet, die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten. Der Bieter hat eine Dateibezeichnung zu wählen, die die Zuordnung zu dem angegebenen persönlichen Referenzprojekt eindeutig ermöglicht.

Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter bzw. der neue Projektmitarbeiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter oder als Projektmitarbeiter angeboten worden wäre.

(Die Gewichtung für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams" beträgt einheitlich 50 % [entspricht der Anzahl an zu erzielenden qualitativen Leistungspunkten in diesem Zuschlagskriterium]. Die auf der E-Vergabeplattform dargestellten prozentualen Gewichtungen entsprechen der vorgegebenen technischen Struktur der Plattform. Durch die hiesige Darstellung wird die Gewichtung gemäß Anlage 900 nicht geändert.).

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (netto)

Der wertungsrelevante Preis (P) ist der kalkulatorische Angebotspreis (netto) gemäß Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2".

Es bestand für die Bieter die Möglichkeit jeweils ein (1) Angebot für beide Lose abzugeben und hierbei einen Rabatt anzubieten, für den Fall, dass sie den Auftrag für diese beiden Lose erhalten. Gibt der Bieter ein sogenanntes Kopplungsangebot mit einem Preisvorteil [Kopplungsabschlag in Prozent (%)] ab, so ist der hierdurch entstandene Preisvorteil wertungsrelevant. Für die Angabe des Kopplungsabschlags in Prozent verwendet der Bieter die Anlage 300 "Anschreiben Angebote".

Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien sowie Angaben zu der Wertung der Angebote ergeben sich aus Kapitel 6.7.5 sowie Kapitel 6.7.6 für das Los 1; Kapitel 6.8.5 sowie Kapitel 6.8.6 für das Los 2 der Anlage 900 "Vergabeleitfaden".

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen:

- Leistungsstufe 1:
-- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5);
-- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6);
-- Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7).

- Leistungsstufe 2:
-- Objektüberwachung - Bauüberwachung und Dokumentation (Leistungsphase 8);
-- Objektbetreuung (Leistungsphase 9).

Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02) der Leistungsstufe 1.

Der Auftraggeber behält sich vor, Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02)) der Leistungsstufe 2 zu beauftragen.

Der Auftraggeber wird Leistungen (Grundleistungen gemäß Ziffer 3.2 des Vertrags (Anlage 906_02)) der Leistungsstufe 2 beauftragen, wenn ein Fördermittelbescheid oder ein Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt wurde.

Klargestellt wird, dass eine Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 2 nur wirksam ist, wenn die aufschiebende Bedingung - dass die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabenbeginn erteilt - eingetreten ist.

Für weitergehende Ausführungen wird auf den Vertrag (Anlage 906_02) verwiesen.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

1
1
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

1
1
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

GUH100.0003_Hachinger Bach_Los 1
Objektplanung Ingenieurbauwerke - 1
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee
DE350259580
Mittleres Unternehmen
Billerberg 10
82266
Inning am Ammersee
Deutschland
DE21L
ammersee@lindschulte.de
+49 8143 997-100
+49 8143 997-150
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

28.01.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

127.085,77
EUR

Angaben zum Angebot

GUH100.0003_Hachinger Bach_Los 1
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

GUH100.0003_Hachinger Bach_Los 2
Objektplanung Freianlagen - 2
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Lindschulte Ingenieurgesellschaft mbH Ammersee
DE350259580
Mittleres Unternehmen
Billerberg 10
82266
Inning am Ammersee
Deutschland
DE21L
ammersee@lindschulte.de
+49 8143 997-100
+49 8143 997-150
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

28.01.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

13.681,96
EUR

Angaben zum Angebot

GUH100.0003_Hachinger Bach_Los 2
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung