*** Fortsetzung:
3. Hinweis
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden.
Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
4. Auswahlkriterien
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben.
Soweit mehr als die Höchstzahl von fünf (5) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen:
(1.) Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
Nutzungsart: Wohnheime bzw. Beherbergungsstätten bzw. Betreuungseinrichtung = 5 Punkte.
Nutzungsart: Wohngebäude allgemein = 3 Punkte.
Nutzungsart: Keine der angegebenen Nutzungsarten = 0 Punkte.
(2.) Wohneinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Maßgeblich ist die Anzahl der Wohneinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen:
>= 80 Wohneinheiten = 5 Punkte.
= 20 Wohneinheiten: 0 Punkte.
Soweit die Anzahl der Wohneinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen zwischen 20 und 80 Wohneinheiten liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei 50 Wohneinheiten des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zum Zeitpunkt der Abnahme der Bauleistungen erhält der Bewerber 2,50 Punkte.
(3.) Art der Ausführung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
Ausführungsart : Sanierung oder Umbau jeweils mit Aufstockung
[Eine Aufstockung liegt vor, wenn das Referenzprojekt eine Erweiterung des bestehenden Baukörpers in vertikaler Richtung um mindestens ein zusätzliches (Teil- oder Voll-)Geschoss umfasste.] = 2 Punkte.
Ausführungsart: Sanierung oder Umbau = 1 Punkt.
Ausführungsart: Neubau = 0 Punkte.
(4.) Umfang des unternehmensbezogenen Referenzprojekts: Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung); maßgeblich ist die Kostenberechnung, bei vorliegender Kostenfeststellung diese; oder ersatzweise der internen Projektkostenaufstellung:
>= 7.200.000,- EUR (netto) = 2 Punkte.;
= 4.500.000,- EUR (netto) = 0 Punkte.;
< 4.500.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit die Baukosten für die Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet zum Zeitpunkt der Kostenberechnung (bzw. Kostenfeststellung) zwischen 4.500.000,- EUR (netto) und 7.200.000,- EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 5.850.000,-EUR (netto) erhält der Bieter 1,00 Punkte.
Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1.) bis (4.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 14,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 2,00 + 2,00) erzielt werden. Bei höchstens drei (3) geeigneten Referenzprojekten kann ein Bewerber maximal 42,00 Punkte erzielen (14,00 Punkte * 3 geeignete Referenzprojekte).
Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet.
Mindestanforderung: Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als fünf (5) Jahre zurückliegen (vgl. § 6a EU Nr. 3 lit. A VOB/A); weil der Zeitraum vom 01.01.2020 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 60 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.
Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden.
Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften punktgleich auf einem Rang liegen, der für die Auswahl maßgeblich ist, und dadurch die vom Auftraggeber festgelegte Höchstzahl an aufzufordernden Bewerbern überschritten würde, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welche dieser Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden.
Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Mindestzahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen und die aufgestellten Mindestanforderungen erfüllen (vgl. § 3b EU Abs. 3 Nr. 3 VOB/A in Verbindung mit § 3b EU Abs. 2 Nr. 3 Satz 6 VOB/A).