Erklärung des Bieters
1) Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
- für mein/unser Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU VOB/A vorliegen.
- ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister
geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldbuße von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden bin/sind.
- für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 6 VOB/A vorliegt.
- zwar für mein/unser Unternehmen ein Ausschlussgrund gemäß § 6e EU Absatz 1 bis 4 VOB/A vorliegt, ich/wir jedoch für mein/unser
Unternehmen Maßnahmen zur Selbstreinigung ergriffen habe(n), durch die für mein/unser Unter-nehmen die Zuverlässigkeit wieder
hergestellt wurde.
Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (beim Bundeskartellamt) gem. § 6 WRegG durchführen.
2) Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Erklärung des Bieters:
- Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet; oder
- ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
3) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
Erklärung des Bieters:
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen:
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse - soweit der Betrieb des Bieters beitragspflichtig ist - , sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen - soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt - vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die
Unterlagen nicht vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
4) Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Erklärung des Bieters: Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Der Bieter, dessen Angebot in engere Wahl kommt, hat auf Verlangen der Vergabestelle folgende Unterlagen fristgerecht vorzulegen:
Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung
der Berufsgenossenschaft des für den Bieter zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen.
Das Angebot ist auszuschließen, wenn die Unterlagen nicht vollständig innerhalb der Frist vorgelegt werden.
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die
Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch
geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Unter Nr. 5.2 des Angebotsschreibens - KEV 115.2 (B) Ang EU - sind die
Nummern anzugeben, unter denen das Unternehmen im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen ist. Bei Einsatz von
anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot - entweder die ausgefüllte "Eigenerklärung zur Eignung" nach Vordruck - KEV 179 AngErg Eignung -, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise;
- oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen nach Vordruck - KEV 179 AngErgEignung - auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind
die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf
gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" (- KEV 179 AngErg Eignung -) bzw. in der EEE
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst
sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.