Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 4 bis 9, für den Anbau und Er...
VO: VgV Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
15.08.2025
26.08.2025 10:00 Uhr
05.09.2025

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Villingendorf
08325060-A5225-39
Hauptstraße 2
78667
Villingendorf
Deutschland
DE135
info@villingendorf.de
+49 741 9298 0
+49741929829

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden Württemberg
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@pk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71200000-0
71000000-8
71240000-2
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume, LPH 4 bis 9, für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume nach §§ 33 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI")für die Leistungsphasen (LPH) 4 bis 9, stufenweise, für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf. Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes in der Hauptstraße 9 in Villingendorf, um zusätzliche Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung sowie einen zweigruppigen Kindergarten zu schaffen. Ziel ist es, den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren zu decken. Die Maßnahme umfasst sowohl bauliche als auch funktionale Anforderungen, die auch dem pädagogischen Konzept Rechnung tragen sollen. Geplant ist ein zweigeschossiger Riegelanbau an das bestehende Grundschulgebäude. Im Erdgeschoss werden die Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung untergebracht, während im Gartengeschoss (Untergeschoss) zwei Gruppenräume mit Mehr-zweckraum und entsprechenden Nebenräumen für den Kindergarten entstehen. Das Projekt legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit durch die Verwendung ökologischer Baustoffe (Holzbauweise oder gleichwertig) und erneuerbarer Energien (Photovoltaik). Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Es sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: 1. Leistungsstufe 1:
- Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4) 2. Leistungsstufe 2:
- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5) 3. Leistungsstufe 3:
- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6) - Mitwirkung bei der Vergabe (Leistungsphase 7) 4. Leistungsstufe 4 - Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Leistungsphase 8) 5. Leistungsstufe 5 - Objektbetreuung (Leistungsphase 9). Der Auftraggeber beauftragt zunächst nur die Grundleistungen der Leistungsstufe 1. Der Auftraggeber behält sich vor, Besondere Leistungen der Leistungsstufe 1 sowie Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 zu beauftragen. Eine Beauftragung der Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 ist jedoch nur wirksam (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), wenn - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 19.1 der VwV SchulBau erteilt hat, und - die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 2.7 der VwV Ausgleichstock erteilt hat, und - die Finanzierung der Leistungsstufe 2 (bei Beauftragung der Leistungsstufe 2), der Leistungsstufe 3 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 3), der Leistungsstufe 4 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 4) und der Leistungsstufe 5 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 5) gesichert ist. Die nachfolgenden Regelungen gelten für die Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 daher mit der Maßgabe, dass die vorgenannte Bedingung eingetreten ist. Besondere Leistungen der Leistungsstufe 1 sowie Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 hat der Auftragnehmer entsprechend den Regelungen des Vertrags (Anlage 906) zu erbringen, wenn der Auftraggeber diese durch einseitigen Abruf in Textform beauftragt, und zwar entweder vollständig oder beschränkt auf bestimmte Leistungsstufen, Einzelleistungen der Leistungsstufen, Leistungen für einzelne Bauteile und/oder Bauabschnitte. Der Auftragnehmer hat unverzüglich nach Zugang des Abrufs, spätestens aber nach einer (1) Woche, mit den beauftragten Leistungen zu beginnen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen. Der Abruf weiterer Leistungsstufen begründet kein selbständiges Vertragsverhältnis über die abgerufene(n) Leistungsstufe(n), sondern führt zu einer Erweiterung des Vertrags (Anlage 906). Der Auftragnehmer wird von der Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, frei, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten nach vollständigem Abschluss der vorhergehenden Leistungen beauftragt. "Abschluss einer Leistung" im Sinne des Vertrages (Anlage 906) meint den Zeitpunkt, in dem der Auftragnehmer die Leistung im Wesentlichen vertragsgemäß erbracht hat. Die Parteien können diese Frist während der Vertragslaufzeit einvernehmlich verlängern. Die im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) angegebene Honorarzone, ebenso wie der Honorarsatz sowie ein etwaig angebotener Auf- oder Abschlag sind fest zwischen den Parteien vereinbart. Für die Besonderen Leistungen erhält der Auftragnehmer gemäß den Angaben in der Anlage 801 eine Vergütung nach Teilpauschalhonorar. Optional angebotene Leistungen nach Anlage 801 werden nur vergütet, soweit diese abgerufen werden. Der Abruf einer weiteren Leistungsstufe stellt keinen Abruf der optionalen Leistungen dar.
2. Optionale weitere Besondere Leistungen Für die Vergütung von Besonderen Leistungen, für die kein Teilpauschalhonorar sondern eine Vergütung nach Aufwand vereinbart wurde, sowie für geänderte / zusätzliche Leistungen, die nach Zuschlagserteilung beauftragt und nach Aufwand vergütet werden, gelten die nachfolgend genannten Stundensätze - Gesellschafter / Partner / Geschäftsführer / Projektleiter / stellvertretender Projektleiter 115,- EUR; Qualifizierter Mitarbeiter (Architekten oder Ingenieure) 85,- EUR (netto); Sonstige 65,- EUR

Umfang der Auftragsvergabe

245.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
09.12.2025
01.09.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hauptstraße 9
78667
Villingendorf
Deutschland
DE135

Flurstück 1405, Gemarkung Villingendorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams

Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus einem Projektleiter und einem stellvertretendem Projektleiter anhand je eines (1) persönlichen vergleichbaren Referenzprojekts über Dienstleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume.

Einzelheiten zu diesem Zuschlagskriterium ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.

Gewichtung
10,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Ausführungskonzept

Bewertet wird ein von dem Bieter einzureichendes auftragsbezogenes Ausführungskonzept.

In dem auftragsbezogenen Ausführungskonzept hat der Bieter anhand konkreter zukünftiger Maßnahmen darzustellen, wie er im Falle der Auftragserteilung an ihn, konkret die Leistungen ausführen wird, um die festgelegten Ziele bestmöglich zu erreichen.

Einzelheiten zu diesem Zuschlagskriterium ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden", Kapitel 6.2.4.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)

Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog [Anlage 801]

Gewichtung
50,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.

Zusätzliche Angaben

Fortsetzung zu Eignungskriterium Referenzen zu bestimmten Arbeiten:
Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

Für den Fall, dass nach Auswertung der Teilnahmeanträge anhand der vorstehenden Auswahlmethode mehrere Bewerber / Bewerbergemeinschaften mit Punktgleichheit auf einem der hinteren Ränge liegen und der Auftraggeber eine bestimmte Anzahl von Bewerbern zur Angebotsabgabe auffordern möchte, entscheidet das Los unter indirekter notarieller Aufsicht, welcher dieser Bewerber / welche dieser Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert wird, damit die bestimmte Anzahl nicht überschritten wird.

Fortsetzung zu Bedingungen für den Auftrag:
- Erklärung Bezug Russland:
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat für diese Eigenerklärung die Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" zu verwenden.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bewerber- / Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bewerber-/ Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5USE

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Weitere Angaben

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Bewerber- / Bietergemeinschaft
Im Falle der Bildung einer Bewerber- / Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Teilnahmeantrag eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber - / Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und das für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages vertretungsberechtigte Mitglied bezeichnet ist,
- dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist, und
- dass alle Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bewerber- / Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bewerber- / Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrages annehmen wird.
Die Bewerber- / Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 202 "Bewerber-_Bietergemeinschaft" zu verwenden.

Die Anlage ist von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.

2. Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft in dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 VgV vorlegt.

Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.

Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen vorzulegen.

Ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Nimmt ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Teilnahmeantrag eine gemeinsame Haftung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe erklärt wird.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen und als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

3. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter / die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er / sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat in diesem Fall die Anlage 303 "Unterauftragsvergabe" vollständig auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor Zuschlagserteilung kann der öffentliche Auftraggeber von den Bietern / den Bietergemeinschaften, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 2 VgV).

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.

Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert.

Dies bedeutet auch:

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV).

Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch.

Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1 bis 3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1 bis 3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).

Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass

- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,

- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,

- das Unternehmen nicht im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; dies gilt auch für Personen, die als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt haben,

- das Unternehmen nicht mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,

- kein Interessenskonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte,

- keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war,

- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,

- das Unternehmen nicht
o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.

Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.

Der Bewerber, jedes Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Vor der Zuschlagserteilung überprüft der Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 VgV). Dem Bieter / der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

3
5
Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft
- in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024 je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume) in Höhe von mindesten 367.500,- EUR (netto) pro Kalenderjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat.
Die Bewerber / die Bewerbergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume) für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

"Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen.

Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft hat dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist.

Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bewerber / Bewerbergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat.

Bei Bewerbergemeinschaften ist der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume) der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu addieren; bei Bewerbergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen.

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208 "Jahresumsatz" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Arbeiten

1. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen (Objektplanungsleistungen - Gebäude und Innenräume - mindestens LPH 4 bis 9) einzureichen.
[Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.]
Der Bewerber hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben:
- Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);
- Projektbezeichnung der früher ausgeführten Leistung der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphase 4 bis 9;
- Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);
- Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts;
- das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, LPH 4 bis 9] in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von mindestens 122.000,- EUR (netto) ;
- Erbringungszeitraum (Beginn der Leistungsphase 4 nicht vor dem 01.01.2022 und Abschluss der Leistungsphase 8 spätestens zum Ablauf der Teilnahmefrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren), jeweils unter Angabe eines Datums (TT.MM.JJJJ);
Anzugeben ist das Anfangs-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 4 und das End-Datum (TT.MM.JJJJ) der Leistungsphase 8.
- öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Dienstleistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV); weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Teilnahmefrist mehr als 36 Monate und 0 Tage beträgt. Dadurch soll ein ausreichender Wettbewerb sichergestellt werden, insbesondere weil die Bewerber und der Auftraggeber hierdurch dasselbe Verständnis von dem maßgeblichen Erbringungszeitraum haben.
Kann ein Bewerber / eine Bewerbergemeinschaft nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogenes Referenzprojekt angeben, die die aufgestellten (Mindest-)Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Teilnahmeantrags.
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet. Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
Auswahlkriterien: Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens zwei (2) und maximal drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, mindestens Leistungsphase 4 bis 9, anzugeben.
Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Brutto-Grundfläche (BGF) nach DIN 277:2021-08 des unternehmensbezogenen Referenzprojekts (1.) und des Auftragswerts (netto) (2.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt: (1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts >= 820 m²: 5 Punkte
= 410 m²: 0 Punkte; Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 410 m² und 820 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 6150 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte.
2. Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts Punkte: >= 245.000 EUR (netto): 5 Punkte;
= 122.000 EUR (netto): 0 Punkte; < 122.000 EUR (netto): Kein geeignetes Referenzprojekt; Soweit der Auftragswert (netto) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 122.000 EUR (netto) und 245.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen. Beispiel: Bei einem Auftragswert des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 183.500 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte. Die erzielten Punkte für die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) (1.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts, und der Auftragswert (2.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert.
Bei maximal drei (3) unternehmensbezogenen Referenzprojekten kann der Bewerber somit maximal 30,00 Punkte (3 Referenzprojekte x 10,00 (5,00 Punkte + 5,00 Punkte). Für den Fall, dass mit dem Teilnahmeantrag mehr als drei (3) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte eingereicht werden, werden die gemäß der Anlage 206 chronologisch ersten drei (3) geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte gewertet.
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches unternehmensbezogene Referenzprojekt welchem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Rangfolge
30

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Eigenerklärung des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft und die Zahl seiner / ihrer Führungskräfte in den letzten drei (3) Jahren (2022, 2023, 2024) ersichtlich ist.
Es dürfen nur solche Beschäftigte und Führungskräfte angegeben werden, die über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Bauingenieur oder zum staatlich geprüften Bautechniker verfügen.

Mindestanforderung ist eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften von mindestens vier (4) Beschäftigten / Führungskräften (zusammengerechnet) in Vollzeitäquivalent in jedem der letzten drei (3) Jahre (2022, 2023 und 2024), die jeweils über ein Diplom, Master oder einen sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt, Bauingenieur oder staatlich geprüfter Bautechniker verfügen.

Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jährliche Beschäftig-tenzahl inkl. Führungskräften der Bewerber- / Bietergemeinschaft-Mitglieder zu addieren; bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe der Beschäftigtenzahl inkl. Führungskräften in den letzten drei (3) Jahren (2022, 2023 und 2024) maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung).

Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 209 "Beschäftigtenzahl" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird ein Architektenvertrag [Anlage 906] geschlossen.

Der Auftragnehmer hat die Vertragsbestandteile mit der Sachkunde eines erfahrenen Unternehmens sorgfältig auf Widersprüche, Lücken, Fehler, Unstimmigkeiten und Unklarheiten zu prüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich schriftlich hinzuweisen. Dabei stimmen die Vertragsparteien überein, dass diese Verpflichtung auch bereits in dem Stadium der Vertragsanbahnung (also im Vergabeverfahren) für den interessierten Wirtschaftsteilnehmer gegolten hat.

2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung, welche nicht verhandelbar ist, wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung