Änderung am Anmeldeprozess für Unternehmen: Weiter Infos unter https://csx.de/wc8mk
Leistungen der Technischen Ausrüstung, LPH 1 bis 9 (HLS und ELT) für den Anbau und...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
26.09.2025 10:00 Uhr
26.09.2025 10:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Gemeinde Villingendorf
08325060-A5225-39
Hauptstraße 2
78667
Villingendorf
Deutschland
DE135
info@villingendorf.de
+49 741 9298 0
+49 741 9298 29

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden Württemberg
08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 721926-8730
+49 721926-3985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Leistungen der Technischen Ausrüstung für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei Losen:

Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), Leistungsphasen 1- bis 9 - stufenweise - Los 1;

Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5 inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude, im Bereich Elektrotechnik (ELT) Leistungsphasen 1- bis 9 - stufenweise - Los 2.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Gemeinde Villingendorf beabsichtigt die Beschaffung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. der Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI) (im Folgenden nur "HOAI"), für den Anbau und Erweiterungsbau an das bestehende Grundschulgebäude in Villingendorf in zwei (2) Losen.
- Los 1: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS):
Gegenstand des Loses 1 dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8 in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9:
- Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen;
- Wärmeversorgungsanlagen;
- Lufttechnische Anlagen;
- Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.

- Los 2: Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude, im Bereich Elektrotechnik (ELT):
Gegenstand des Loses 2 dieses Vergabeverfahrens sind die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude in den Leistungsphasen (LPH) 1 bis 9:
- Starkstromanlagen, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude;
- Fernmelde- und informationstechnische Anlagen;
Der Auftraggeber beabsichtigt die Erweiterung des bestehenden Grundschulgebäudes in der Hauptstraße 9 in Villingendorf, um zusätzliche Räumlichkeiten für eine Ganztagesbetreuung sowie einen zweigruppigen Kindergarten zu schaffen. Ziel ist es, den gestiegenen Bedarf an Betreuungsplätzen für Kinder über drei Jahren zu decken. Die Maßnahme umfasst sowohl bauliche als auch funktionale Anforderungen, die auch dem pädagogischen Konzept Rechnung tragen sollen.
Geplant ist ein zweigeschossiger Riegelanbau an das bestehende Grundschulgebäude. Im Erdgeschoss werden die Räumlichkeiten für die Ganztagesbetreuung untergebracht, während im Gartengeschoss (Untergeschoss) zwei Gruppenräume mit Mehrzweckraum und entsprechenden Nebenräumen für den Kindergarten entstehen.
Das Projekt legt besonderen Wert auf Nachhaltigkeit durch die Verwendung ökologischer Baustoffe (Holzbauweise oder gleichwertig) und erneuerbarer Energien (Photovoltaik).
Der Anbau soll mit Fördermitteln nach der Verwaltungsvorschrift des Kultus-, Finanz- und des Innenministeriums für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Schulhausbaus kommunaler Schulträger (Verwaltungsvorschrift Schulbauförderung - VwV SchulBau) vom 28. August 2020 - Az.: 24 - 6440.02/132, welche durch Verwaltungsvorschrift vom 23. Oktober 2023 (GABl. 2023, S. 542, K. u. U. 2023, S. 137) geändert worden ist (nachfolgend "VwV Schulbau" genannt), sowie nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum und des Finanzministeriums über die Verteilung der Mittel des Ausgleichstocks (VwV Ausgleichstock) vom 1. Januar 2025 - Az.: MLR42-2237-16/4 und FM2-2237-7/ 1 (nachfolgend "VwV Ausgleichstock" genannt), realisiert werden. Die notwendigen Förderanträge wurden bereits von dem Auftraggeber gestellt.
Die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 3 sind vergeben. Parallel zu diesem Vergabeverfahren werden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 4 bis 9, sowie der Tragwerksplanung, für die Leistungsphasen 1 bis 8, jeweils stufenweise in einem europaweiten Vergabeverfahren beschafft.
Es sind je Los folgende Leistungsstufen vorgesehen:
1. Leistungsstufe 1:
- Grundlagenermittlung (Leistungsphase 1);
- Vorplanung [Projekt- und Planungsvorbereitung (Leistungsphase 2)];
- Entwurfsplanung [System- und Integrationsplanung (Leistungsphase 3)];
2. Leistungsstufe 2:
- Genehmigungsplanung (Leistungsphase 4);
3. Leistungsstufe 3:
- Ausführungsplanung (Leistungsphase 5);
- Vorbereitung der Vergabe (Leistungsphase 6);
- Mitwirken bei der Vergabe (Leistungsphase 7);
4. Leistungsstufe 4:
- Objektüberwachung (Bauüberwachung) und Dokumentation (Leistungsphase 8);
5. Leistungsstufe 5:
- Objektbetreuung (Leistungsphase 9).
Der Auftraggeber beauftragt zunächst je Los nur die Grundleistungen der Leistungsstufe 1.
Der Auftraggeber behält sich vor je Los, Besondere Leistungen der Leistungsstufe 1 sowie Leistungen (Grundleistungen und / oder Besondere Leistungen) der Leistungsstufen 2, 3, 4 und 5 zu beauftragen. Eine Beauftragung der Leistungsstufen 3, 4 und 5 ist je Los jedoch nur wirksam (aufschiebende Bedingung gemäß § 158 Abs. 1 BGB), wenn
- die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 19.1 der VwV SchulBau erteilt hat,
und
- die zuständige Fördermittelbehörde den Fördermittelbescheid oder einen vorgelagerten Bescheid über die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn nach Ziffer 2.7 der VwV Ausgleichstock erteilt hat,
und
- die Finanzierung der Leistungsstufe 3 (bei Beauftragung der Leistungsstufe 3), der Leistungsstufe 4 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 4) und der Leistungsstufe 5 (bei Beauftragung von Leistungen der Leistungsstufe 5), gesichert ist.
Die nachfolgenden Regelungen gelten je Los für die Leistungsstufen 3, 4 und 5 daher mit der Maßgabe, dass die vorgenannte Bedingung eingetreten ist.
Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung von weiteren (einzelnen oder allen) Leistungsstufen besteht nicht. Ebenso hat der Auftragnehmer keinen Rechtsanspruch auf Abruf und Vergütung aller Leistungsinhalte, wenn eine Leistungsstufe inhaltlich nur teilweise abgerufen wird. Aus einer stufenweisen Beauftragung und einer hieraus resultierenden zeitlichen Unterbrechung der Leistungsausführung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars verlangen oder sonstige Ansprüche geltend machen.
Für weitergehende Ausführungen wird verwiesen auf den Vergabeleitfaden (Anlage 900).

Umfang der Auftragsvergabe

178.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
28.10.2025
01.09.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Hauptstraße 9
78667
Villingendorf
Deutschland
DE135

Flurstück 1405, Gemarkung Villingendorf

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams

Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien sowie Angaben zu der Wertung der Angebote ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden",
- Kapitel 6.7.5 sowie Kapitel 6.7.6 für das Los 1;
- Kapitel 6.8.5 sowie Kapitel 6.8.6 für das Los 2.

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto)

Einzelheiten zu den Zuschlagskriterien sowie Angaben zu der Wertung der Angebote ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden",
- Kapitel 6.7.5 sowie Kapitel 6.7.6 für das Los 1;
- Kapitel 6.8.5 sowie Kapitel 6.8.6 für das Los 2.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Ja, unter Beachtung von § 132 GWB.

Zusätzliche Angaben

Ausschlussgründe:
Eigenerklärung (im Sinne des § 123 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 StGB(Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs 2 Nr 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f StGB (unzulässige Interessenwahrnehmung),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Abs 1-5, den §§ 232b-233a StGB (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Eigenerklärung (gem. § 124 GWB), dass
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist,
o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist
Der Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeder eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 201 "Ausschlussgründe" zu verwenden. Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage(n) ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Vor der Zuschlagserteilung überprüft der öffentliche Auftraggeber, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen (§ 36 Abs. 5 Satz 1 VgV). Dem Bieter / vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft wird es freigestellt, bereits bei Abgabe des Angebots die Erklärung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer einzureichen. Die Einreichung der Anlage 201 "Ausschlussgründe" für den Unterauftragnehmer bei Abgabe des Angebots ist keine verbindliche Vorgabe.
Eignungsleihe
Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit oder Fachkunde die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) in Anspruch zu nehmen, muss der Bieter / die Bietergemeinschaft in dem Angebot Art und Umfang der Inanspruchnahme angeben, diese anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) benennen und nachweisen, dass ihm / ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV vorlegt.
Unter "andere Unternehmen" sind alle Unternehmen zu verstehen, die mit dem Bieter rechtlich nicht identisch sind. Das betrifft auch konzernverbundene Unternehmen.
Zum gleichen Zeitpunkt hat der Bieter / die Bietergemeinschaft die in diesen Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Beleg der Erfüllung der entsprechenden Eignungskriterien, hinsichtlich derer die Inanspruchnahme der Kapazitäten der anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) erfolgt, für diese anderen Unternehmen, sowie für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen bezogen auf diese anderen Unternehmen, vorzulegen.
Ein Bieter / eine Bietergemeinschaft kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise nach
§ 47 VgV oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Nimmt ein Bieter / eine Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so ist dies nur zulässig, soweit mit dem Angebot eine gemeinsame Haftung des Bieters / der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe nach § 47 VgV erklärt wird.
Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat die Anlage 204 "Eignungsleihe" auszufüllen, soweit eine Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.
In diesem Fall hat der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft mit dem Angebot ferner einen Nachweis einzureichen, aus dem hervorgeht, dass dem Bieter / der Bietergemeinschaft die für den Auftrag erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende vergaberechtliche Verpflichtungserklärung [Anlage 214] dieser anderen Unternehmen (eignungsverleihender Unterauftragnehmer) im Sinne des § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV mit dem Angebot vorlegt.
Bietergemeinschaft
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft, hat diese mit dem Angebot eine von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bietergemeinschaft (1. Mitglied der Bietergemeinschaft) unterzeichnete Erklärung abzugeben,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrags vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft bezeichnet ist,
- dass das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft aus allen Mitgliedern im Auftragsfall erklärt ist und
- dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und (im Auftragsfall) der Arbeitsgemeinschaft als Gesamtschuldner haften.
Die rechtlichen Anforderungen an die Bildung von Bietergemeinschaften sind einzuhalten. Außerdem hat die Bietergemeinschaft die Rechtsform anzugeben, die sie für die Erfüllung des Auftrags annehmen wird.
Die Bietergemeinschaft hat für diese Erklärung die Anlage 212 "Bietergemeinschaft" zu verwenden.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


In der Anlage 101 finden die interessierten Wirtschaftsteilnehmer notwendige Informationen zur Nutzung der E-Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP).
Insbesondere weisen wir darauf hin, dass Erklärungen in den Bieterbereich der E-Vergabeplattform eingestellt werden. Dieser Bieterbereich wird für die Zustellung rechtserheblicher Erklärungen genutzt.

https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y1A5QPK

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.

Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die E-Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

Gemäß § 135 Abs. 1 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber

1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder

2.den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist,

und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.

Gemäß § 135 Abs. 2 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Auf der E-Vergabeplattform (Deutsches Vergabeportal (DTVP))

Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei (2) Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VgV).

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Mit dem zuvor stehenden Satz "Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen" ist gemeint, dass der Auftraggeber bestimmte fehlende Bieterunterlagen (gemeint sind auch bestimmte fehlende Bewerberunterlagen) nicht nachfordern wird, wenn diese mit dem Teilnahmeantrag bzw. mit dem jeweiligen Angebot gefordert worden sind und fehlen.

Und zwar inhaltlich fehlerhafte (unternehmensbezogene als auch leistungsbezogene) Unterlagen und fehlende / unvollständige unternehmensbezogene Unterlagen, die die Bewertung der Teilnahmeanträge anhand der Auswahlkriterien betreffen, fehlende / unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, sowie fehlende Produktangaben, werden nicht nachgefordert.

Dies bedeutet auch:

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen (§ 56 Abs. 3 Satz 1 VgV).

Der Auftraggeber schließt die Nachforderung von Preisangaben vollständig aus. § 56 Abs. 3 Satz 2 VgV gilt in diesem Vergabeverfahren nicht. Fehlende Preisangaben in dem Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) werden daher nicht nachgefordert. Der Auftraggeber macht insoweit von seinem Recht aus § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV Gebrauch.

Die Unterlagen sind von dem Bewerber / Bieter / von dem vertretungsberechtigten Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem festzulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen (§ 56 Abs. 4 VgV).

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1, 3 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche) (§ 123 Abs. 1 Nr. 3 GWB), und

- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Abs. 2 Nr. 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen (§ 123 Abs. 1 Nr. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 4 GWB), und

- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden (§ 123 Abs. 1 Nr. 5 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen) (§ 123 Abs. 1 Nr. 6 GWB),

- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB),

- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete) (§ 123 Abs. 1 Nr. 8 GWB),

- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) (§ 123 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Abs. 3 GWB dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach

- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung) (§ 123 Abs. 1 Nr. 10 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

- (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

- (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 1, 2, Nr. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn

- (1.) das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder

- (2.) die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können (§ 123 Abs. 4 Nr. 1 Alt. 3, Nr. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umweltrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 1 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende sozialrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 1 Var. 3 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen zahlungsunfähig ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 1 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 5, 6 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- über das Vermögen des Unternehmens ein der Insolvenz vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist (§ 124 Abs. 1 Nr. 2 Var. 3, 4 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann (§ 124 Abs. 1 Nr. 6 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 7 GWB).

Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn

- das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB), oder

- das Unternehmen

o versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,

o versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder

o fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln (§ 124 Abs. 1 Nr. 9 GWB).

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Einzelheiten zu den Eignungskriterien ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden",
- Kapitel 6.7.11 für das Los 1;
- Kapitel 6.8.11 für das Los 2.

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Einzelheiten zu den Eignungskriterien ergeben sich aus der Anlage 900 "Vergabeleitfaden",
- Kapitel 6.7.11 für das Los 1;
- Kapitel 6.8.11 für das Los 2.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

1. Vertrag
Über die auftragsgegenständlichen Leistungen wird je Los ein Vertrag [Anlage 906_01 für das Los 1; Anlage 906_02 für das Los 2] geschlossen.

2. Mindestanforderungen an die Leistungserbringung
Als Mindestanforderungen an die Leistungserbringung wird festgelegt, dass die Abwicklung des Auftrags in Deutsch zu erfolgen hat.

3. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt zur Durchführung von Vergabeverfahren.

4. Unterauftragnehmer / Nachunternehmer
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.

5. Erklärung Bezug Russland
Der Bieter/die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot die Eigenerklärung als ausgefüllte Anlage 327 "Erklärung_Bezug_Russland" einzureichen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Nicht erforderlich

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Lose

Angaben zu den Losen
2
2

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Technische Ausrüstung, Anlagengruppe 1, 2, 3 und 8 Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)
1

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

96.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1

Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus
- einem Projektleiter, und
- einem stellvertretendem Projektleiter
anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS).

Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt.
a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben.
b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben.
c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt:
i. Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Neubau oder Erweiterungsbau;
- die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) umfassten mindestens die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI;
- das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;
- Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren;
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), Leistungsphasen 1 bis 9, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von
o mindestens 84.000,- EUR (netto).
Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindest-anforderungen erfüllen.
Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben:

- Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters;
- Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt;
- Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts;
- Name des Unternehmens, welches die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat;
- Gegenstand der Leistungen waren Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) mit mindestens folgendem Inhalt:
o Neubau oder Erweiterungsbau;
o die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI;
o das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;
o Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ);
o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), Leistungsphasen1 bis 9, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 84.000,- EUR (netto).
- Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des persönlichen Referenzprojekts in m²
- Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts
ii. Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:
1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts Punkte
>= 96.000 EUR (netto) 5 Punkte
= 84.000 EUR (netto) 0 Punkte
< 84.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt
Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 84.000 EUR (netto) und 96.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel: Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 90.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.
Die erzielten Punkte für den Auftragswert des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert.

Fortsetzung nachstehend unter Zuschlagskriterium "Qualität - Fortsetzung Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1"

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fortsetzung zu Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1

**Fortsetzung zum Kriterium "Qualität - Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1":

Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 10,00 (5,00 + 5,00) Punkte erzielt werden.
Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
Sollte die Anlage 603_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet.
Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603_01 "Erfahrung des Projektteams_Los 1".
Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen.
Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.
HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 1" 40,00 Leistungspunkte erzielt werden.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 1

Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1 [Anlage 801_01]

Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen Preise ist ausschließlich die Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1". Der Bieter hat die Anlage 801_01 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 1" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots zwingend im Excel-Format ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags - Los 1

Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft
- in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024 je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)] in Höhe von mindestens 144.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)] für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

"Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen.

Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist.

Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat.

Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [(Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)] der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [(Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)] maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_01 "Jahresumsatz_Los 1" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 1

Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS)] einzureichen.

Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 3 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung/ Sanitär (HLS) für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und folgende Mindestanforderungen erfüllen:

- Neubau oder Erweiterungsbau;
- die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) umfassten mindestens die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI;
- das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;
- Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren;
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)] für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1,2,3 und 8, im Bereich Heizung/ Lüftung/Sanitär (HLS), Leistungsphasen 1 bis 9 in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von
o mindestens 84.000,- EUR (netto).

Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben:

- Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);

- Projektbezeichnung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts der früher ausgeführten Fachplanungs-leistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS), mindestens der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 unter Angabe zu den ausgeführten Leistungen des Referenznehmers;

- Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);

- Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts;

- das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;

- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 1, 2, 3 und 8, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HLS) , Leistungsphasen 1 bis 9] in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von mindestens 84.000,- EUR (netto);

- Erbringungszeitraum Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ);

- öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers.

Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.

Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs.2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt.

Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots.

Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.

2. Ordnungsgemäße Informationen
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.

3. Hinweise
Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.

Für den Fall, dass ein Bieter mit dem Angebot mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte einreicht, werden die chronologisch ersten zwei (2) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte für die Prüfung der Eignung herangezogen.

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_01 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 1" zu verwenden.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Los - Allgemeine Angaben

Losinformationen
Technische Ausrüstung, Anlagengruppen 4 und 5, inklusive Außenbeleuchtung am Gebäude Elektrotechnik (ELT)
2

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71240000-2
71000000-8
71300000-1
Umfang der Beschaffung

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Umfang der Auftragsvergabe

82.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Qualität
Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2

Bewertet wird die Erfahrung des Projektteams bestehend aus
- einem Projektleiter, und
- einem stellvertretendem Projektleiter
anhand von vergleichbaren persönlichen Referenzprojekten über Dienstleistungen der Fachplanung der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT).
Der Bieter hat für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden Projektleiter und für den in dem Vergabeverfahren einzusetzenden stellvertretenden Projektleiter jeweils mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt mit dem Angebot einzureichen, das die nachfolgenden (Mindest-)Anforderungen jeweils erfüllt.
a) Der Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter geleitet haben.
b) Der stellvertretende Projektleiter muss das für ihn angegebene persönliche Referenzprojekt als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter geleitet haben.
c) Die (weiteren) Mindestanforderungen (i.) und die Bewertungssystematik (ii.) an das persönliche Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters sind jeweils wie folgt:
i. Das persönliche Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und mindestens folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Neubau oder Erweiterungsbau;
- die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Anlagengruppen 4 und 5 im Bereich Elektrotechnik (ELT) umfassten mindestens die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI;
- das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;
- Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren;
- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT), Leistungsphasen 1 bis 9, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von
o mindestens 68.000,- EUR (netto).
Erfüllt nicht mindestens ein (1) persönliches Referenzprojekt des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters die oben genannten Mindestanforderungen, führt dies zum Ausschluss des Angebots.
Bewertet werden ausschließlich diejenigen persönlichen Referenzprojekte, die die oben genannten Mindest-anforderungen erfüllen.
Der Bieter hat dabei in Form einer Liste je persönlichem Referenzprojekt Folgendes anzugeben:
- Name des jeweils in dem gegenständlichen Projekt einzusetzenden Projektleiters und stellvertretenden Projektleiters;

- Rolle des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters in dem jeweiligen persönlichen Referenzprojekt;
- Bezeichnung des von dem Projektleiter und stellvertretendem Projektleiter jeweils persönlich geleiteten persönlichen Referenzprojekts;
- Name des Unternehmens, welches die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, in den Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) des persönlichen Referenzprojekts, die der Projektleiter bzw. der stellvertretende Projektleiter jeweils in der angegebenen Rolle geleitet hat, ausgeführt hat;
- Gegenstand der Leistungen waren Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, in den Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) mit mindestens folgendem Inhalt:
o Neubau oder Erweiterungsbau;
o die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) umfassten die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI;
o das persönliche Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;
o Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ);
o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, in den Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT), Leistungsphasen 1 bis 9, die der Projektleiter als Projektleiter (bzw. der stellvertretende Projektleiter als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter) geleitet hat] von mindestens 68.000,- EUR (netto).
- Angabe der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) des persönlichen Referenzprojekts in m²
- Art der Nutzung des persönlichen Referenzprojekts
i. Die Bewertungssystematik ist sowohl für die persönlichen Referenzprojekte des Projektleiters als auch für die persönlichen Referenzprojekte des stellvertretenden Projektleiters wie folgt:
1. Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts Punkte
>= 82.000 EUR (netto) 5 Punkte
= 68.000 EUR (netto) 0 Punkte
< 68.000 EUR (netto) Kein geeignetes Referenzprojekt
Soweit der Auftragswert (netto) des persönlichen Referenzprojekts zwischen 68.000 EUR (netto) und 82.000 EUR (netto) liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei einem Auftragswert des persönlichen Referenzprojekts von 75.000 EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.
Die erzielten Punkte für den Auftragswert des jeweiligen persönlichen Referenzprojekts des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters werden addiert.

Je eingereichtem persönlichem Referenzprojekt können maximal 5,00 Punkte und für die zwei eingereichten persönlichen Referenzprojekte insgesamt maximal 10,00 (5,00 + 5,00) Punkte erzielt werden.

Fortsetzung nachstehend unter Zuschlagskriterium "Qualität - Fortsetzung Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2"

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Fortsetzung zu Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2

Fortsetzung zu Zuschlagskriterium "Qualität -Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2"

Zur Bewertung hat der Bieter die gelb markierten Felder in der Anlage 603_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.
Sollte die Anlage 603_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2" fehlen, führt dies zwingend zum Ausschluss des Angebots. Eine Nachforderung ist insoweit nicht möglich.
Je persönlichem Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des persönlichen Referenzprojektes beinhalten, zu rein informatorischen Zwecken gestattet.
Diese Projektblätter sind jedoch nicht Teil der Bewertung. Bewertet werden ausschließlich die Angaben des Bieters zu dem persönlichen Referenzprojekt in der Anlage 603_02 "Erfahrung des Projektteams_Los 2".
Im Falle der Auftragserteilung verpflichtet sich der Auftragnehmer, die Leistungen durch den benannten Projektleiter und stellvertretender Projektleiter zu erbringen.
Der Projektleiter und der stellvertretende Projektleiter dürfen nur aus wichtigem Grund und nur bei Zustimmung durch den Auftraggeber in Textform ausgetauscht werden. Im Falle des Austauschs muss der neue Projektleiter bzw. der neue stellvertretende Projektleiter mindestens genauso erfahren und geeignet sein wie die zu ersetzende Person. Es müssten also mindestens genauso viele Punkte bei der Bewertung der Erfahrung erzielt worden sein, falls diese Person bereits im Rahmen des Vergabeverfahrens (je nach Ersetzung) als Projektleiter oder als stellvertretender Projektleiter angeboten worden wäre.
HINWEIS: Die Bewertungspunkte werden multipliziert mit dem Gewichtungsfaktor 4,00. Maximal können für das Zuschlagskriterium "Persönliche Erfahrung des Projektteams - Los 2" 40,00 Leistungspunkte erzielt werden.

Gewichtung
0,00

Zuschlagskriterium

Preis
Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) - Los 2

Kalkulatorischer Angebotspreis (brutto) gemäß Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2 [Anlage 801_02].

Maßgebend für die von dem Bieter angebotenen Preise ist ausschließlich die Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2". Der Bieter hat die Anlage 801_02 "Leistungs- und Vergütungskatalog_Los 2" vollständig auszufüllen und als Teil des Angebots zwingend im Excel-Format ausschließlich in elektronischer Form einzureichen.

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Elektronische Kataloge

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer Jahresumsatz

Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags - Los 2

Der Bieter / die Bietergemeinschaft erklärt, dass das Unternehmen des Bieters / der Bietergemeinschaft
- in jedem der letzten drei (3) Kalenderjahre (2022, 2023 und 2024 je einen Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT)] in Höhe von mindestens 123.000,- EUR (netto) pro Kalenderjahr (Mindestanforderung) erwirtschaftet hat.
Die Bieter / die Bietergemeinschaften, vertreten durch das in der Anlage 212 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, weisen auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers mittels Beleg (Fremderklärung) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT)] für die letzten drei (3) Geschäftsjahre ihre Angaben entsprechend nach, sofern entsprechende Angaben verfügbar sind.

"Sofern entsprechende Angaben verfügbar sind" meint, dass Betriebswirtschaftliche Auswertungen (BWA) des Steuerberaters oder des Wirtschaftsprüfers für die letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen sind, soweit diese vorliegen.

Liegt für ein (1) Geschäftsjahr die BWA noch nicht vor, sind die BWA für ein solches Geschäftsjahr wenigstens anteilig vorzulegen, soweit sie vorliegen und vorliegen müssen. Der Steuerberater oder der Wirtschaftsprüfer des Bieters / der Bietergemeinschaft hat dem Auftraggeber auf gesondertes Verlangen in diesem Fall außerdem mitzuteilen, inwiefern BWA fehlen, warum diese fehlen und wann mit ihrem Erhalt zu rechnen ist.

Etwaige dann noch ausstehende BWA sind von dem Bieter / der Bietergemeinschaft, vertreten durch das in der Anlage 202 benannte vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft, dem Auftraggeber unaufgefordert während des Vergabeverfahrens über die Kommunikationsfunktion der E-Vergabeplattform jeweils zu übermitteln, sobald und soweit diese vorliegen.

Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber in diesem Fall unaufgefordert etwaige noch ausstehende BWA nach der Erteilung des Zuschlags vorzulegen, sobald und soweit diese vorliegen. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Auftragnehmer außerordentlich zu kündigen, wenn er feststellt, dass der Auftragnehmer als Bieter / Bietergemeinschaft nicht die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllt hat.

Bei Bietergemeinschaften ist der Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT)] der letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2022, 2023 und 2024) der Mitglieder der Bietergemeinschaft zu addieren; bei Bietergemeinschaften ist die jeweilige Summe des Jahresumsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags [Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT)] maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderungen.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 208_02 "Jahresumsatz_Los 2" zu verwenden und diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Unternehmensbezogene Referenzprojekte - Los 2

Der Bieter hat mit dem Angebot mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte über früher ausgeführte Leistungen [( Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT)] einzureichen.
Das unternehmensbezogene Referenzprojekt muss jeweils die Erbringung von Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung nach § 53 Abs. 3 HOAI 2021, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) für die Planung eines Gebäudes (Neubau oder Erweiterungsbau) umfasst haben und folgende Mindestanforderungen erfüllen:
- Neubau oder Erweiterungsbau;
- die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5 im Bereich Elektrotechnik (ELT) umfassten mindestens die Leistungsphasen 1 bis 9 im Sinne der HOAI;
- das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;
- Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem hier gegenständlichen Vergabeverfahren;
o Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto)] für die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT), Leistungsphasen 1 bis 9 in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von mindestens 68.000,- EUR (netto).

Der Bieter hat je unternehmensbezogenem Referenzprojekt in Form einer Liste Folgendes anzugeben:
- Name des Referenznehmers (Name des Unternehmens, welches den Referenzauftrag ausgeführt hat);
- Projektbezeichnung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts der früher ausgeführten Fachplanungs-leistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT), mindestens der Leistungsphasen 1 bis 9 nach § 53 Abs. 2 HOAI 2021 unter Angabe zu den ausgeführten Leistungen des Referenznehmers;
- Rolle des Referenznehmers in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt (ausführender Auftragnehmer; ausführendes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft; ausführender Unterauftragnehmer);
- Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277:2021-08) (in m²) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts;
- das unternehmensbezogene Referenzprojekt war mindestens der Honorarzone III im Sinne der HOAI zugeordnet;

- Auftragswert [vereinnahmte Vergütung - EUR (netto) für die Leistungen der Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, für die Anlagengruppen 4 und 5, im Bereich Elektrotechnik (ELT) , Leistungsphasen 1 bis 9] in dem unternehmensbezogenen Referenzprojekt von mindestens 68.000,- EUR (netto);

Erbringungszeitraum Abnahme ist eingetreten zwischen dem 01.01.2022 bis zum Ablauf der Angebotsfrist in dem gegenständlichen Verfahren unter Angabe des Datums der eingetretenen Abnahme (TT.MM.JJJJ);
- öffentlicher oder privater Empfänger (Auftraggeber) unter Angabe des Namens des Auftraggebers.

Je unternehmensbezogenen Referenzprojekt sind zwei (2) zusätzliche Projektblätter (also maximal zwei (2) einseitig bedruckte DIN-A4-Seiten), die Fotos sowie eine Darstellung des Referenzprojektes beinhalten, gestattet. Diese Projektblätter sind rein informatorischer Natur. Sie werden bei der Prüfung der unternehmensbezogenen Referenzprojekte nicht berücksichtigt. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus unternehmensbezogene Referenzprojekte benannt werden (zum Beispiel auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten oder Ähnlichem), werden diese nicht berücksichtigt.
Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird darauf hingewiesen, dass auch einschlägige Leistungen berücksichtigt werden, die mehr als drei (3) Jahre zurückliegen (vgl. § 46 Abs. 3 Nr. 1 Hs. 2 VgV), weil der Zeitraum vom 01.01.2022 bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Angebote mehr als 36 Monate beträgt.
Kann ein Bieter nicht mindestens zwei (2) unternehmensbezogene Referenzprojekte angeben, die die aufgestellten Anforderungen erfüllen, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Bei Bietergemeinschaften sind in Summe mindestens zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte anzugeben, die in Summe alle aufgestellten Anforderungen erfüllen; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem unternehmensbezogenen Referenzprojekt welches Mitglied der Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
2. Ordnungsgemäße Informationen
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
3. Hinweise
Die unternehmensbezogenen Referenzprojekte dürfen dabei mit den persönlichen Referenzprojekten des Projektteams übereinstimmen.

Für den Fall, dass ein Bieter mit dem Angebot mehr als zwei (2) geeignete unternehmensbezogene Referenzprojekte einreicht, werden die chronologisch ersten zwei (2) angegebenen geeigneten unternehmensbezogenen Referenzprojekte für die Prüfung der Eignung herangezogen.

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat / haben für diese Erklärung die Anlage 206_02 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte_Los 2" zu verwenden.

Der Bieter / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bietergemeinschaft hat diese Anlage ausgefüllt als Bestandteil des Angebots einzureichen.