Beginn der Fortsetzung (Teil 1)***:
Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist in Summe mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung 1 bis 2 anzugeben; außerdem muss klar erkennbar sein, welche Leistungen in welchem Referenzprojekt welches Mitglied der Bewerber- / Bietergemeinschaft erbracht hat. Ausschließlich diejenigen unternehmensbezogenen Referenzprojekte der Mitglieder der Bewerber- / Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bewerber- / Bietergemeinschaft zugerechnet.
2. Ordnungsgemäße Informationen:
Eine Übermittlung fahrlässig oder vorsätzlich irreführender Informationen kann ausweislich § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. c) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zum Ausschluss von Vergabeverfahren durch öffentliche Auftraggeber führen.
3. Hinweis:
Die vorstehenden Anforderungen sind Mindestanforderungen an die unternehmensbezogenen Referenzprojekte.
Der Bewerber, die Bewerbergemeinschaft und soweit relevant der eignungsverleihende Unterauftragnehmer hat für diese Erklärung die Anlage 206 "Unternehmensbezogene Referenzprojekte" zu verwenden.
Der Bewerber / das vertretungsberechtigte Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat diese Anlage als Bestandteil des Teilnahmeantrags ausgefüllt einzureichen.
4. Auswahlkriterien:
Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag mindestens ein (1) geeignetes unternehmensbezogenes Referenzprojekt je Teilleistung 1 bis 2 anzugeben.
Soweit mehr als die Mindestzahl von drei (3) geeigneten Bewerbern einen Teilnahmeantrag eingereicht haben, wird der Auftraggeber die Auswahl der Bewerber, die als Bieter zur Angebots- und Verhandlungsphase zugelassen werden, anhand nachfolgender Auswahlkriterien vornehmen:
a) Referenzprojekt 1 - Teilleistung 1: Planung nach HOAI (Leistungsphase 5):
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), der Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.) und der Art der Nutzung (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt:
(1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
>= 4.600 m² = 5 Punkte;
= 2.000 m² = 0 Punkte;
< 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 4.600 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 3.300 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte.
(2.) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
>= 11.000.000,- EUR (netto) = 5 Punkte;
= 5.000.000,- EUR (netto) = 0 Punkte;
< 5.000.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 5.000.000,- EUR (netto) und 11.000.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 8.000.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.
(3.) Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
Studierendenwohnheim oder Hotel oder Boardinghouse / Serviced Apartment oder Jugendherberge = 1 Punkt; oder
Kein Studierendenwohnheim bzw. kein Hotel bzw. kein Boardinghouse / Serviced Apartment bzw. keine Jugendherberge = 0 Punkte.
Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1.) bis (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 11,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 1,00) erzielt werden.
b) Referenzprojekt 2 - Teilleistung 2: Bauausführung:
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) (1.), der Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) (2.) und der Art der Nutzung (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts wie folgt:
(1.) Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
>= 4.600 m² = 5 Punkte;
= 2.000 m² = 0 Punkte;
< 2.000 m² = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit die Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 2.000 m² und 4.600 m² liegt, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei einer Brutto-Grundfläche (BGF) (nach DIN 277) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts von 3.300 m² erhält der Bieter 2,50 Punkte.
(2.) Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
>= 11.000.000,- EUR (netto) = 5 Punkte;
= 5.000.000,- EUR (netto) = 0 Punkte;
< 5.000.000,- EUR (netto) = Kein geeignetes Referenzprojekt.
Soweit die Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts zwischen 5.000.000,- EUR (netto) und 11.000.000 EUR (netto) liegen, werden die Punkte durch Interpolation vergeben, mathematisch gerundet auf zwei Nachkommastellen.
Beispiel:
Bei Baukosten (Kostengruppe 300 und 400 zusammengerechnet) des persönlichen Referenzprojekts von 8.000.000,- EUR (netto) erhält der Bieter 2,50 Punkte.
(3.) Art der Nutzung des unternehmensbezogenen Referenzprojekts:
Studierendenwohnheim oder Hotel oder Boardinghouse / Serviced Apartment oder Jugendherberge = 1 Punkt; oder
Kein Studierendenwohnheim bzw. kein Hotel bzw. kein Boardinghouse / Serviced Apartment bzw. keine Jugendherberge = 0 Punkte.
Die erzielten Punkte für die Auswahlkriterien (1.) bis (3.) des unternehmensbezogenen Referenzprojekts werden addiert. Je eingereichtem unternehmensbezogenen Referenzprojekt können maximal 11,00 Punkte (5,00 + 5,00 + 1,00) erzielt werden.
Fortsetzung (Teil 2) folgt***