Die Stadtwerke Düsseldorf betreiben im Stadtteil Gerresheim die Trinkwasserversorgungsanlage "Auf der Hardt". Zur Sicherstellung des erforderlichen Speichervolumens wurde ein neuer Trinkwasserbehälter in Stahlbetonbauweise errichtet.Gegenstand der Ausschreibung sind Beschichtungsarbeiten in der Wasserkammer.
Zum Zeitpunkt der EU-weiten Bekanntmachung liegen dem Auftraggeber noch nicht die erforderlichen Gremienbeschlüsse vor. Das Vergabeverfahren erfolgt daher unter Vorbehalt, dass die erforderlichen Gremienbeschlüsse erteilt werden. Allgemeinde HinweiseDie Stadtwerke Düsseldorf betreiben im Stadtteil Gerresheim die zentrale Trinkwasserversorgungsanlage "Auf der Hardt". Auf dem Grundstück befinden sich 5 Wasserbehälter von deren sich auf Grund des alters und Bauzustandes nur noch die beiden Behälter 4 und 5 in Betrieb befinden. Um den, für die Wasserversorgung erforderlichen Speicherraum zur Verfügung zu stellen ist jedoch ein Neubau erforderlich.
Der Neubau ist als rechteckiges Stahlbetonbauwerk mit einer Wasserkammer und vorgebauten Betriebsgebäude, in dem die technischen Einrichtungen untergebracht sind, errichtet.
Für sämtliche Bauarbeiten sind verschiedene gesetzliche Randbedingungen zu beachten.Es ist vorgesehen die gesamten Innenflächen der Wasserklammer mit einer rein mineralischen, wasserdruckhaltenden Innenbeschichtung (Typ 1 nach DVGW W300-5) zu versehen. Die Vorbereitung der Betonoberflächen, die Beschichtung sowie die Nachbehandlung erfolgen gemäß den Technischen Regeln für die Instandhaltung von Betonbauwerken (DAfStb). Die Maßnahmen umfassen insbesondere die systematische Untergrundvorbereitung, die Sicherstellung der erforderlichen Haftzugfestigkeit, die kontrollierte Applikation der Schichten sowie die dokumentierte Nachbehandlung. Das sind die Bodenfläche, sämtliche Wandflächen, Stützen sowie die Deckenuntersicht. Die Bauteile bestehen aus wasserundurchlässigem Beton (bis 70N/mm2), in Schalung mit geordneten Stößen, ohne besondere Anforderungen hergestellt.
Bei der Herstellung sind speziell in der Wasserkammer höchste qualitative und hygienische Anforderungen einzuhalten.
Der AG behält sich das Recht vor, die Vergabe - je Los an mehrere Auftragnehmer zu vergeben.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Angaben zum Verfahren:Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischen Anlagen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren10) Nachweis einer ausreichenden Bonität durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B). Das Rating muss - gemessen am deutschen Markt - mindestens gleichwertig zu einem Creditreform Rating von maximal 250 oder einem D&B Rating von mindestens 75 sein.11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)13) Eigenerklärung zum Datenschutz, Vorlage hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)14) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)15) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Insolvenz vorliegt gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)16) Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie die technischen und beruflichen Leistungsfähigkeiten die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er eine entsprechende Erklärung zur Eignungsleihe, inklusive einer Verpflichtungserklärung nach § 47 SektVO dieser Unternehmen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe 5.1.11), vorlegt .
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
1. Angaben über mindestens 1 Referenz über die Ausführung von Leistungen in den letzten fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung in der Ausführungsart vergleichbar sind; inkl. prüffähigen Bescheinigungen / Referenzschreiben (mit Benennung von Ansprechpartner) der AG über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis der vergleichbaren Bauleistungen für
2. Mineralische Beschichtung (Typ1 nach DVGW W300-5) für Stahlbetonbehälter mit einem Speichervolumen von > 6.000 m3 und >3.000 m² Beschichtungsfläche sowie Materialförderweglänge (Schlauchlänge) von >120 m
Zertifikate ITW und O in den Produktsparten CC/PCC bzw. RM/SRM nach DVGW Regelwerk W 316 sind nachzuweisen. Der AN muss einen Nachweis über drei eigenständige Arbeitskolonnen mit eigener Beschichtungstechnik vorlegen. Jede Kolonne muss entsprechende Nachweise nach DVGW W316 vorlegen.
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn - eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung, - Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, - Benennung der bevollmächtigten Personen, - Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und - eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und - jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Eignungskriterien gem. dem Punkt ""Eintragung in das Handelsregister"" und dem Punkt ""Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen"" erfüllt.
Interessierte Bieter werden aufgefordert, ihre Interessensbekundungen fristgerecht über das e-Vergabe-Portal einzureichen.Die Teilnahmebedingungen stellen kumulativ zu erfüllende und gleichwertige Eignungskriterien dar, die vollständig nachzuweisen sind. Dies gilt auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.Die Unterlagen dienen der Feststellung der Eignung und Auswahl der Bieter. Qualifizierte Bieter erhalten anschließend die Ausschreibungsunterlagen mit neuer Angebotsfrist. Der AG kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Entscheidung liegt im Ermessen des AG und begründet keinen Anspruch auf Nachreichung. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen/Unterlagen führen zum Verfahrensausschluss.