2.1) Nachweis über die Anwendung eines leistungsfähigen Systems zur Qualitätssicherung
2.2) Nachweis zur Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauunternehmen im Leitungstiefbau nach DVGW-Arbeitsblatt GW 381 oder (gleichlautend nach Regelwerk des AGFW als FW 600 oder zum Regelwerk des VDE als VDE AR N 4220), gültig für die Sparten Fernwärme, Gas, Strom, Telekommunikation und Trinkwasser
2.3) Nachweis zur berechtigten Führung des Güteschutzzeichens Kanalbau RAL 961 (AK 3 bis 1) und/oder Kabelleitungstiefbau RAL 962
2.4) Nachweis der Genehmigung des zuständigen Umweltamtes zum Sammeln und Befördern von nicht gefährlichen Abfällen nach §53 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG)
2.5) Eigenerklärungen zu jeweils aktuellen Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen (RStO), die Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen für Tief- und Straßenbau (ZTV´s) sowie die Richtlinien und Merkblätter zur Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum (RSA, MVAS) als Grundlage für Verhandlung, Vertrag, Bauabwicklung, Bauleitung und Dokumentation sowie regional Gesetze, Verordnungen, Vorschriften, Normen, Richtlinien und anerkannten technischen Regelwerke gem. Vorlagen, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
2.6) Nachweis von Fachverantwortlichen im Personalstamm des Bewerbers für Straßenbau durch Straßenbaumeisterqualifikation beziehungsweise höherwertiger oder vergleichbarer Ausbildungsabschluss.
2.7) zusätzliche Nachweise, z.B. durch Auditierung, Zertifizierung (z.B. Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS), Sicherheit, Umwelt, Qualität), Fachbetriebsbescheinigungen (z.B. nach dem Wasserhaushaltsgesetz WHG), Fachkundebescheinigungen (z.B. im Tätigkeitsfeld Entsorgung, WHG, TRGS 521, SiGeKoordination RAB 30, etc.)
2.8) Benennung von min. 3 Referenzen aus den Geschäftsjahren 2023 bis 2026 zu Kunden über ausgeführte Arbeiten in eigener Wertschöpfung im Tiefbau für Anschlussleitungen aus denen hervorgeht, dass der Bewerber bereits vergleichbare Leistungen erfolgreich erbracht hat.
a I) der Art der Arbeit Tiefbau (Anschlussleitungen, Medium, Neuverlegung, Erneuerung, Wandöffnungen etc.),
a II) der Art der Arbeit Steinsetzarbeiten in vorhandenem Bestand (Fahrbahnen, Plätze, Flächeneinfassungen, etc., Mengen in Quadratmeter und Längen, Belastungsklassen)
b) der Art der Vertragsgrundlage (Einzelauftrag oder Rahmenvertrag)
c) der Ausführungszeit (von bis)
d) des Ausführungsortes (öffentlicher, privater, gewerblicher Verkehrsbereich)
e) des Auftraggebers mit Kontaktdaten
2.9) aktuelle Schulungsnachweise für aktive Mitarbeiter über Grundkenntnisse Asbest gemäß TRGS 519 Anlage 10 für die Leistungsbereiche Tiefbau und Rohrleitungsbau.
2.9.1) Selbstverpflichtende Erklärung des Bewerbers entsprechende Kenntnisse durch adäquate Schulungen in ausreichender Anzahl bis zum Vertragsbeginn durchzuführen und nachzuweisen oder entsprechend qualifizierte Nachunternehmer zur Durchführung von TRGS 519 relevanten Arbeiten einzusetzen.
2.10) aktuelle Sachkundenachweise zur Anwendung Emissionsarme Verfahren nach TRGS 519 (DGUV 201-012): für mindestens eine aufsichtführende Person je Kolonne mit gültigem Qualifikationsmodul Q1E (TRGS 519 Anlage 10) oder höherwertiger Sachkunde (TRGS 519 Anlage 3/4/4c) für die Durchführung und/oder Überwachung der folgenden Verfahren oder ein gleichwertiges Verfahren:
a) BT-30-Verfahrens "Bohren in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung (Bohrverfahren mit Direktabsaugung)" z.B. Zur Anbringung von Hausanschlusskästen, Befestigungsschellen etc.
b) BT-31-Verfahren "Ausstanzen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ("Stanzverfahren")" z.B. für die Probenahme
c) BT-32-Verfahren "Ausstemmen von asbesthaltigen Wand- und Deckenbekleidungen in einen Kunststoffbeutel als Schleuse ("Stemmverfahren")" z.B. für kleinere Bohr- oder Stemmarbeiten
d) BT-50-Verfahren "Kernbohrungen mit 42-125 mm Durchmesser durch Wände mit asbesthaltigen Wandbekleidungen" z.B. für Hauseinführungen oder Kabel
e) BT-57-Verfahren "Abfräsen asbesthaltiger Wandbekleidungen (Fliesenkleber, Putze, Spachtelmassen, Farben) sowie Entfernen von Fliesen von festen mineralischen Untergründen (Beton, Mauerwerk) z.B. Vorbereitung für größere Kernbohrungen
2.10.1) Selbstverpflichtende Erklärung des Bewerbers entsprechende Kenntnisse, Geräte und Schutzausrüstungen in ausreichender Anzahl bis zum Vertragsbeginn durchzuführen und nachzuweisen oder entsprechend qualifizierte Nachunternehmer zur Durchführung von TRGS 519 relevanten Arbeiten einzusetzen.
2.11) Kopie der gültigen unternehmensbezogenen Anzeigen gemäß TRGS 519 (Anlage 1.1, Kapitel 2.9 und 15.2.) für die emissionsarmen Verfahren unter Punkt 2.10 a-e die mit angeboten werden.
2.11.1) Selbstverpflichtende Erklärung des Bewerbers entsprechende Anzeigen bis zum Vertragsbeginn nachzuweisen oder entsprechend qualifizierte Nachunternehmer zur Durchführung von TRGS 519 relevanten Arbeiten einzusetzen.