Rechtliche Voraussetzungen
gültige Erlaubnis nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) zur Ausübung des Bewachungsgewerbes
Eintragung im Bewacherregister gemäß § 11 ff GewO
Einhaltung der Bewachungsverordnung (BewachV)
ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung
Einhaltung Tarif- und Mindestlohn Sicherheitsgewerbe
Der Bieter muss über folgende in der aktuellen Fassung bestehenden Zertifizierungen verfügen:
DIN 77200 (alle relevanten Teile) - Sicherungsdienstleistungen
ISO 9001:2015 (oder aktuellere Fassung)
ISO 27001- Informationssicherheitsmanagementsystem (ISMS)
Erfüllung der Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen gem. KRITIS-Dachgesetz (nach Inkraftsetzung) und BSI-Standards bzw. IT-Grundschutz) sowie einschlägigen Regelwerken und Verordnungen
Gleichwertige Zertifizierungen können zugelassen werden, sofern deren Gleichwertigkeit nachgewiesen wird.
Fachliche und organisatorische Leistungsfähigkeit
Der Bieter muss folgende Leistungen nachweisen:
Erfahrung in der Bewachung sicherheitsrelevanter Objekte
Vorhandensein einer 24/7 einsatzfähigen Organisationsstruktur
strukturierte Einsatz- und Personalplanung
geeignete Kommunikations- und Berichtssysteme
Anforderungen an eingesetztes Personal
Für die Durchführung der Sicherheitsdienstleistungen darf ausschließlich Personal eingesetzt werden, das mindestens folgende Voraussetzungen erfüllt:
Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Eintragungsfreies Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
(nicht älter als 3 Monate)
Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde (nicht älter als 3 Monate)
Nachweis einer gültigen Registrierung im Bewacher-Register
(Bewacher-ID)
Nachweis der überprüften Zuverlässigkeit durch den eigenen Arbeitgeber
Einverständnis zur Überprüfung nach Sicherheitsüberprüfungsgesetz ohne Beanstandungen (Stufe SÜ2) sobald erforderlich
Mindestalter 21 Jahre
Berufserfahrung im KRITIS-Umfeld und entsprechende Reaktionskompetenz
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse in Wort und Schrift
Regelmäßige Fort- und Weiterbildungs- bzw. Schulungsmaßnahmen
KRITIS-Spezifische Anforderungen
Aufgrund der besonderen sicherheitsrelevanten Bedeutung der zu schützenden Anlagen handelt es sich bei dem ausgeschriebenen Auftrag um Sicherheitsdienstleistungen im Umfeld kritischer Infrastruktur (KRITIS). Die Bewachung dieser Anlagen stellt erhöhte Anforderungen an Organisation, Qualifikation, Zuverlässigkeit und Sicherheitsmanagement des Auftragnehmers. Zur Teilnahme am Vergabeverfahren werden daher ausschließlich Sicherheitsdienstleister zugelassen, die nachweislich über umfassende Erfahrung in der Bewachung sicherheitsrelevanter Objekte sowie über ein etabliertes Sicherheits- und Qualitätsmanagement verfügen.
Der Bieter muss insbesondere nachweisen:
Erfahrung in der Bewachung von Objekten mit erhöhtem Sicherheitsbedarf verfügen, insbesondere in folgenden Bereichen:
Energieversorgung
Industrieanlagen
Verkehrsinfrastruktur
Behörden oder vergleichbare Einrichtungen mit erhöhtem Schutzbedarf
Hierzu sind mindestens zwei vergleichbare Referenzen aus den letzten fünf Jahren vorzulegen.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen