Rahmenvertrag über Kabelmontage bzw. Demontagearbeiten nach VDE-Regelwerken, die im Zuge der Erstellung bzw. dem Rückbau von Kabelanschlüssen und -verbindungen (inklusive TK-Verbindungen ohne LWL) in Strom-Verteilungsnetzen erbracht werden.
Die zu montierenden Materialien werden vom Auftraggeber ab Zentrallager beigestellt. Demontiertes Material wird vom Auftragnehmer an zentraler Stelle beim Auftraggeber zur Verwertung / Entsorgung übergeben.
Der AG behält sich das Recht vor, den Vertrag zu gleichen Konditionen um weitere 24 Monate zu verlängern.
Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf/NRW
Kabelmontage erfolgen im 1-kV-Bereich auch als Arbeiten unten Spannung (AuS)
Ergänzung zu "Zuschlagskriterien": Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Der AG behält sich das Recht vor, die Vergabe - an mehrere Auftragnehmer zu vergeben- je Auftragnehmer mehrere Rahmenverträge zu vergeben
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Die Stadtwerke Düsseldorf AG führen das Vergabeverfahren in fremden Namen und für Rechnung des Auftraggebers durch.
Ergänzung zu "Nachforderung": Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Angaben zum Verfahren:Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischen Anlagen im Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Anlagen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
1.1) Aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
1.2) Organigramm der Unternehmensstruktur1.3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können1.4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)1.5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften1.6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung1.7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter1.8) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Sozialkasse, insofern Bauhauptgewerbe gegeben ist1.9a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann1.10a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren1.11) Nachweis einer ausreichenden Bonität durch eine anerkannte Wirtschaftsauskunftei (z. B. Creditreform, D&B). Das Rating muss - gemessen am deutschen Markt - mindestens gleichwertig zu einem Creditreform Rating von maximal 250 oder einem D&B Rating von mindestens 75 sein.1.12) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme1.13) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)1.14) Eigenerklärung zum Datenschutz, Vorlage hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)1.15) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)1.16) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass das Gutschriftverfahren zur Abrechnung verwendet werden kann gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)1.17) Eigenerklärung zum Mindeslohngesetz (MiLoG), hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)1.18) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Insolvenz vorliegt gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer 5.1.11)1.19) Der Bewerber kann im Hinblick auf die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen sowie die technischen und beruflichen Leistungsfähigkeiten die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er eine entsprechende Erklärung zur Eignungsleihe, inklusive einer Verpflichtungserklärung nach § 47 SektVO dieser Unternehmen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe 5.1.11), vorlegt 1.20) Einverständnis des Bewerbers zum Code of Conduct des SWD-Konzerns
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
2.1) Nachweis über die Anwendung eines leistungsfähigen Systems zur Qualitätssicherung 2.2) Nachweis zur Erfüllung der Mindestanforderungen für Bauunternehmen im Leitungstiefbau nach DVGW-Arbeitsblatt GW 381 oder (gleichlautend nach Regelwerk des AGFW als FW 600 oder zum Regelwerk des VDE als VDE AR N 4220), gültig für die Sparten Fernwärme, Gas, Strom, Telekommunikation und Trinkwasser2.3) zusätzliche Nachweise, z.B. durch Auditierung, Zertifizierung, gewerkspezifische Schulungen (z.B. Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS), Sicherheit, Umwelt, Qualität), Fachbetriebsbescheinigungen (z.B. nach dem Wasserhaushaltsgesetz WHG, TRGS 519, 521), Fachkundebescheinigungen (z.B. im z.B. nach dem Wasserhaushaltsgesetz WHG, TRGS 519, 521, SiGe-Koordination RAB 30, etc.) Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
3.1. Nachweis von Fachverantwortlichen im Personalstamm des Bewerbers als ausgebildete Elektrofachkräfte (EFK), z.B. Gesellenbrief etc.3.2 mindestens 4 Qualifikationen von ausführenden Elektrofachkräften für das Arbeiten unter Spannung nach DGUV Regel 103-011 für Arbeiten bis 1 kV Nennspannung an einer AuS-Ausbildungsstätte mit dem "Gütezeichen AuS für AuS-Ausbildungsstätten" (VDE ETG FA 2.2 Arbeiten unter Spannung) sind im Auftragsfall vorzulegen (AuS-Pass, Zertifikat etc.). Folgende Ausbildungssegmente müssen für die geforderten Arbeiten enthalten sein: Kunststoffkabel, Massekabel N(A)KBA & Schaltanlagen .3.3 mindestens 2 Qualifikationen von anweisenden Elektrofachkräfte für das Arbeiten unter Spannung nach DGUV Regel 103-011 für Arbeiten bis 1 kV Nennspannung an einer AuS-Ausbildungsstätte mit dem "Gütezeichen AuS für AuS-Ausbildungsstätten" (VDE ETG FA 2.2 Arbeiten unter Spannung)3.4 Auflistung bereits montierter Niederspannungs-Kabelgarnituren für das 0,4 kV-Verteilnetz im Querschnittsbereich 16-240mm² inkl. Hersteller- und Typangabe (Verbindungsmuffen, Übergangsmuffen, Abzweigmuffen inkl. verwendeter Klemmringe) 3.5 Auflistung bereits montierter Mittelspannungs-Kabelgarnituren ?10 kV inkl. Hersteller- und Typangabe (Endverschlüsse, Verbindungsmuffen, Übergangsmuffen)3.6 Schulungsnachweise zur Befähigung der eingesetzten Mitarbeiter zur Montage von 10 kV-Mittelspannungsgarnituren des Herstellers TE Connectivity (Raychem) für die Produkte:- Verbindungsmuffe VPE (MXSU)- Übergangsmuffe VPE auf N(A)KBA (MXSU-12D/1XU-3SB-DE83 oder vergleichbar)- Winkelstecker Typ C (RSTi)- Innenraum- oder Freiluftendverschluss (IXSU/OXSU)Alternativ ist eine Eigenerklärung zur Nachweiserbringung bis zum Vertragsbeginn beizufügen.3.7 OPTIONAL: Nachweise über Herstellerschulungen von Mittelspannungs-Kabelgarnituren ?30 kV (optional)3.8 OPTIONAL: Auflistung bereits montierter Mittelspannungs-Kabelgarnituren ?30 kV (Endverschlüsse, Verbindungsmuffen, Übergangsmuffen)3.9 Benennung von Referenzen aus den Geschäftsjahren 2023 bis 2025 zu Kunden über ausgeführte Kabelmontagen in eigener Wertschöpfung im Bereich von erdverlegten Kabeln aus denen hervorgeht, dass der Bewerber bereits vergleichbare Leistungen erfolgreich erbracht hat:a) Benennung von mindestens 3 Referenzen über Kabelmontagen im Niederspannungsbereich bis 1 kV mit Massekabeln (N(A)KBA) und VPE- oder PVC-isolierten Kabeln (N(A)2XY & N(A)YY)b) Benennung von mindestens 3 Referenzen über Kabelmontagen im Mittelspannungsbereich ab 10 kV mit Massekabeln (N(A)KBA) und VPE-isolierten Kabeln (N(A)2XS2Y)c) Optional: Benennung von mindestens 3 Referenzen über Kabelmontagen im Mittelspannungsbereich ab 25 kV mit Dreibleimantel- & Höchstädter-Kabeln (N(A)EKEBA & H-Kabel) und VPE-isolierten Kabeln (N(A)2XS2Y)d) Optional: Benennung von mindestens 3 Referenzen über Kabelmontagen im Fernmelde-Erdkabelbereich (Doppeladern)e) Nennung der Ausführungszeitf) Nennung des Ausführungsortesg) Nennung des Auftraggebers mit Kontaktdaten3.10 Nachweise zur Befähigung der eingesetzten Mitarbeiter zur Durchführung von DGUV Vorschrift 3-Prüfungen nach VDE 0100-600 und VDE 0105-100 (Schulungsnachweise oder Beauftragung und ein Bsp. eines verwendeten Messprotokolls) 3.11 Auflistung und Kalibrierungsnachweise (nicht älter als 2 Jahre) der vorhandenen Messgeräte zur Durchführung von DGUV Vorschrift 3-Prüfungen nach VDE 0100-600 und VDE 0105-1003.12 Gültige Nachweise der eingesetzten Mitarbeiter über Erste-Hilfe-Kurse inkl. Herz-Lungen Wiederbelebung an einer Einrichtung gemäß DGUV Grundsatz 304-001 (Aus- und Fortbildung als betriebliche Ersthelfer)3.13 Gültige Nachweise zur Qualifikation der eingesetzten Mitarbeiter zur Durchführung emissionsarmer Asbestarbeiten nach TRGS 519 (DGUV 201-012). Alternativ ist für die Punkte a) bis c) eine Eigenerklärung zur Nachweiserbringung bis zum Vertragsbeginn beizufügen.a) Grundkenntnisse Asbest gemäß TRGS 519 Anlage 10 für alle eingesetzten Mitarbeiterb) Mindestens eine aufsichtführende Person je Kolonne mit gültigem Qualifikationsmodul Q1E (TRGS 519 Anlage 10) oder höherwertiger Sachkunde (TRGS 519 Anlage 3/4/4c) für die Durchführung und/oder Überwachung des BT 30 Verfahrens "Bohren in Wände und Decken mit asbesthaltiger Bekleidung (Bohrverfahren mit Direktabsaugung)" oder ein vergleichbares Verfahren, z.B. zur Anbringung von Hausanschlusskästen, Befestigungsschellen etc. c) Kopie der gültigen unternehmensbezogenen Anzeige gemäß TRGS 519 (Anlage 1.1, Kapitel 2.9 und 15.2.) für das emissionsarme Verfahren BT30 oder vergleichbar.
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn - eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung, - Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, - Benennung der bevollmächtigten Personen, - Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und - eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und - jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Eignungskriterien gem. dem Punkt "Eintragung in das Handelsregister" und dem Punkt "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfüllt.
Interessierte Bieter werden aufgefordert, ihre Interessensbekundungen fristgerecht über das e-Vergabe-Portal einzureichen.Die Teilnahmebedingungen stellen kumulativ zu erfüllende und gleichwertige Eignungskriterien dar, die vollständig nachzuweisen sind. Dies gilt auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben. Die Unterlagen dienen der Feststellung der Eignung und Auswahl der Bieter. Qualifizierte Bieter erhalten anschließend die Ausschreibungsunterlagen mit neuer Angebotsfrist. Der AG kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Entscheidung liegt im Ermessen des AG und begründet keinen Anspruch auf Nachreichung. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen/Unterlagen können zum Verfahrensausschluss führen