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Verfahrensangaben

Leistungsorientierte Industriereinigung in Kraftwerksanlagen der Stadtwerke Düssel...

VO: SektVO Vergabeart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
10.05.2026
25.05.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadtwerke Düsseldorf AG
DE 811365006
Höherweg 100
40233
Düsseldorf
Deutschland
DEA11
Stadtwerke Düsseldorf AG
jkraus@swd-ag.de
0211 821 2748

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Westfalen
DE 164 242 157
Albrecht-Thaer-Straße 9
48147
Münster
Deutschland
DEA33
vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de
+49 251411-1691
+49 251411-2165

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

90910000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Vergeben werden Leistungen im Bereich Gebäudereinigung bzw. Industriereinigung in den nachfolgend aufgeführten vier Kraftwerken in Düsseldorf.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Reinigungsleistungen erfolgen in insgesamt 4 Standorten (Kraftwerken). Die Industriereinigung beinhaltet u.a. die Reinigung von Hallen und Außenanlagen. Hier werden insbesondere die Bodenflächen (Maschineneinsatz teilweise möglich), Treppen/Treppengeländer und die Oberflächen der Industrieanlagen gereinigt. Des Weiteren sind Rohranlagen in den Hallen vorhanden. Auch hier sind die Oberflächen zu reinigen. Die Reinigung der Anlagen selbst (außer deren Oberflächen) kommt in größerem Umfang nicht vor, kann aber nach Absprache zum Leistungsumfang ergänzt werden.

Bei den Neuverschmutzungen handelt es sich um Stäube, lose und anhaftende Verschmutzungen im industriellen Bereich (Öle und Baustaub, sowie Holzstäube im BMHKW Garath).

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass Reinigungsleistungen in diesem Umfang (vgl. Flächenangaben s.u.) dauerhaft und zuverlässig erbracht werden können und hierfür entsprechend qualifiziertes Personal in ausreichendem Maße vorgehalten wird. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund relevant, da es sich bei dem Unternehmen um einen Betreiber kritischer Anlagen ("Kritische Infrastruktur") handelt, aus denen sich erhöhte Anforderungen an Sorgfalt, Umsicht und Zuverlässigkeit ergeben. Auf die hierzu weiter unten aufgeführten gesonderten Regelungen wird ergänzend verwiesen.

Es geht um folgende vier Standorte:

1. Kraftwerk Lausward Block F

Auf der Lausward 75
40221 Düsseldorf
Jahresreinigungsfläche: ca. 800.000 m²

2. Kraftwerk Lausward Block A-E

Auf der Lausward 75
40221 Düsseldorf
Jahresreinigungsfläche: ca. 500.000 m²

3. Biomasse-Heizkraftwerk Garath

Frankfurter Straße 209
40595 Düsseldorf
Jahresreinigungsfläche: ca. 300.000 m²

4. Kraftwerk Flingern

Behrenstraße 85
40233 Düsseldorf
Jahresreinigungsfläche: ca. 350.000 m²

Umfang der Auftragsvergabe

2.500.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
24

Der AG behält sich das Recht vor den Vertrag zweimalig um jeweils 24 Monate zu verlängern.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Deutschland
DEA11

Erfüllungsorte sind die vier o.g. Kraftwerksanlagen.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Ergänzung zu "Zuschlagskriterien":
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Angaben zum Verfahren

Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0ZMABD

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Teilnahmeanträge

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Ergänzung zu "Nachforderung": Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.

Zusätzliche Angaben zum Verfahren:
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Begrenzung der Bieter

Begrenzung der Bieter

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

2) Organigramm der Unternehmensstruktur
3) Auflistung der Leistungspalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können.
4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter
8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann
9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren
10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt
11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme
12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
13) ISMS Vertraulichkeitserklärung gem. Vorlage hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
14) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
15) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass das Gutschriftverfahren zur Abrechnung verwendet werden kann gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
16) Kundenreferenzliste aus der hervorgeht, dass der Anbieter diesen Auftrag in Art und Umfang abwickeln kann (unter Nennung der Kurzbeschreibung des Lieferumfangs, des Auftragsvolumens und Namen oder Beschreibung des Auftraggebers)

Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.

Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Eignungskriterium

Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten

17) Zertifikate
Ein Nachweis über das Vorliegen mindestens einer der nachfolgend aufgeführten Zertifizierungen oder einer gleichwertigen Qualifikation ist zu erbringen.
- Zertifizierung nach SCC (Safety Certificate Contractors)
- Zertifizierung nach DIN EN ISO 45.001 (Arbeits- und Gesundheitsschutzmanagementsysteme).

Die Zertifikate müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültig sein und von einer akkreditierten Stelle ausgestellt worden sein.
Gleichwertige Nachweise werden anerkannt, sofern sie belegen, dass die geforderten Maßnahmen der Qualitätssicherung bzw. des Umweltmanagements den genannten Normen entsprechen.
Der Auftraggeber behält sich vor, im Einzelfall ergänzende Erläuterungen oder Nachweise zur Überprüfung der Gleichwertigkeit anzufordern.

Bedient sich der Bieter der Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), sind die entsprechenden Nachweise auch für diese Unternehmen vorzulegen.

Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.

Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.

Gewichtung für den Zugang zur nächsten Stufe

Finanzierung

Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

Rechtsform des Bieters

Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn
- eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung,
- Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft,
- Benennung der bevollmächtigten Personen,
- Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und
- eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
vorgelegt und
- jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Eignungskriterien gem. dem Punkt "Eintragung in das Handelsregister" und dem Punkt "Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen" erfüllt.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Interessierte Bieter werden aufgefordert, ihre Interessensbekundungen fristgerecht über das e-Vergabe-Portal einzureichen.
Die Teilnahmebedingungen stellen kumulativ zu erfüllende und gleichwertige Eignungskriterien dar, die vollständig nachzuweisen sind. Dies gilt auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.
Die Unterlagen dienen der Feststellung der Eignung und Auswahl der Bieter. Qualifizierte Bieter erhalten anschließend die Ausschreibungsunterlagen mit neuer Angebotsfrist.
Der AG kann fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachfordern. Die Entscheidung liegt im Ermessen des AG und begründet keinen Anspruch auf Nachreichung. Unvollständige oder verspätet eingegangene Bewerbungen/Unterlagen führen zum Verfahrensausschluss.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung