Rahmenvertrag über die Lieferung von Muffen, Endverschlüssen, Winkelsteckern, Koppelsteckern und sonstigen Verbindungselementen
Rahmenvertrag über die Lieferung von Kabelgarnituren.Zum Lieferumfang gehören im wesentlichen Materialien der u.g. Warengruppen gemäß E-Class 8.0:27-40 Elektrisches Isolations- u. Verbindungsmaterial27-44 Steckverbindersystem
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Vertrag um 24 Monate zu verlängern.
Der AG behält sich das Recht vor, die Vergabe - je Los an mehrere Auftragnehmer zu vergeben- je Auftragnehmer mehrere Lose zu vergeben- bei Vergabe mehrerer Lose an einen Auftragnehmer, diese in einem Vertrag zu bündeln
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzung zu "Nachforderung": Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur3) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers, aus der hervorgeht, dass die benötigten Warengruppen abgedeckt werden können4) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter8a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann9a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren10) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt11) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme12) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)13) Eigenerklärung zum Datenschutz, Vorlage hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)14) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)15) Referenzliste über die Abwicklung von Procurement über ähnliche Volumina wie das in dieser Bekanntmachung genannte (unter Nennung der Kurzbeschreibung des Lieferumfangs, des Auftragsvolumens und des Auftraggebers)16) Bestätigung durch Eigenerklärung keine vorliegende Insolvenz gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)17) Bestätigung durch Eigenerklärung vertrauliche Behandlung von Informationen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
18) Nachweis über ein leistungsfähiges Qualitätsmanagementsystem gem. ISO 900119) Nachweis über ein leistungsfähiges Umweltmanagementsystem gem. ISO 14001
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn - eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung, - Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, - Benennung der bevollmächtigten Personen, - Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und - eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und - jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt.
Hiermit werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, ihre Interessensbekundungen innerhalb der benannten Frist über das e-Vergabe-Portal einzureichen.Hierzu müssen alle unter dem "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen bereits gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen.