Laut dem §14a (BK6-22-300 und BK8-22/010-A) des Energiewirtschaftsgesetzes müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen (SteuVE) im Niederspannungsnetz steuerbar gemacht werden. Durch das Herunterregeln (sog. "Dimmen") dieser Verbrauchseinrichtungen, wird das Niederspannungs-Stromnetz entlastet und die Netzstabilität gewährleistet.
Neben §14a EnWG legen auch §9 EEG und §19 MsbG, bzw. §29 MsbG sowie Technische Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) die Grundlagen für das Steuern und Schalten im Niederspannungsnetz. Um diesen Vorgaben nachzukommen ist ein CLS-Management-System notwendig, sodass zu verbauende Steuereinrichtungen administriert und Steuerbefehle von berechtigten Marktteilnehmern verwaltet und umgesetzt werden können. Hierzu gehört insbesondere, aber nicht ausschließlich, die Verwaltung des CLS-Proxy-Kanals und das für den Aufbau des Kanals notwendige Zertifikatsmanagements im Sinne der Public-Key-Infrastructure nach "TR-03109-4 Smart Metering PKI". Das zu beschaffende CLS-Management-System sowie die Bedienung wird als Business Process Outsourcing (BPO) ausgeschrieben.
Kern der Ausschreibung ist die Bereitstellung der Funktionalitäten des CLS-Management-Systems, die Anbindung an bestehende Systeme des Auftraggebers, die für den intelligenten Messstellenbetrieb notwendig sind und die performante Bearbeitung und Übertragung von Schaltanforderungen an CLS-Geräte (z.B. FNN-Steuerboxen) sowie deren technische Administration. Die vorliegende Ausschreibung hat den Abschluss eines Vertrags über den dienstleistenden Betrieb eines CLS-Management-Systems zum Schalten und Steuern in der Niederspannung zum Ziel.
Der AG behält sich das Recht vor, den Vertrag zu gleichen Konditionen ein mal um weitere 24 Monate und zwei mal um weitere 12 Monate zu verlängern.
Ergänzung zu "Zuschlagskriterien": Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. Mehr als 15 Kalendertrage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.5. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1, Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ergänzung zu "Nachforderung": Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, fehlende Unterlagen nachzufordern. Weitere Unterlagen sind den Beschaffungsunterlagen zu entnehmen.
Zusätzliche Angaben zum Verfahren:Bei dem AG handelt es sich um ein Unternehmen mit kritischer Infrastruktur in Sinne der Verordnung zur Bestimmung kritischer Infrastrukturen nach dem BSI-Gesetz (BSI-Kritisverordnung - BSI-KritisV). Zum Schutz der Vertraulichkeit der Informationen im Rahmen des Vergabeverfahrens werden daher nur den präqualifizierten Bietern die Vergabeunterlagen nach der Bewertung der Teilnahmeanträge elektronisch zugesandt.
1) aktueller Nachweis über die Eintragung in ein Handels- oder Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers (bei ausländischen Bewerbern gleichwertige Bescheinigung einer Behörde des Heimatlandes nebst amtlich anerkannter Übersetzung)
2) Organigramm der Unternehmensstruktur3) Bestätigung durch Eigenerklärung zur Verwendung der deutschen Sprache gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)4) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter7a-c) Angabe der Umsatzzahlen des Unternehmens in den letzten drei Jahren, woraus hervorgeht, dass das Unternehmen einen Vertrag dieser Größenordnung abwickeln kann8a-c) Angabe der Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den letzten 3 Jahren9) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B) gemessen am deutschen Markt10) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme11) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe im Sinne der §§123 und 124 GWB vorliegen gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)12) Eigenerklärung zum Datenschutz, Vorlage hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)13) Eigenerklärung, im Zuge der Russland-Sanktionen gemäß Verordnung (EU) 833/2014 gem. Vorlage, hinterlegt auf der Plattform der DTVP (siehe Ziffer I.3)14) Bestätigung durch Eigenerklärung, dass keine Insolvenz vorliegt gemäß Vorlage.15) Vertraulichkeitserklärung für Bieter, Lieferanten und/oder Dienstleister.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen."
14) Angabe von Referenzen: Bitte geben Sie mindestens 2, höchstens jedoch 5 Referenzen (max. 1 A4-Seiten oder einer Präsentationsfolie je Referenz) aus dem:i. CLS-Betrieb in einer Test- bzw. Pilotumgebung an und/oderii. CLS-Betrieb in einer Wirkbetriebsumgebung (Wirk-PKI)
Bitte benennen/erläutern Sie:i. Branche und Kunde mit Ansprechpartner und Kontaktdaten des jeweiligen Auftraggebersii. Länge des Vertragszeitraums (bisheriger bzw. beauftragter Zeitraum)iii. Auftragsvolumina, d.h. Anzahl der betriebenen STE im Projekt (aktueller Stand und kontraktierte Zielmenge)iv. Angebundene ERP-Systeme und Schnittstellen (inkl. Art der Anbindung, bspw. Webservice oder zu benennender Workaround)v. Angebundene GWA-Systeme
15) Der Teilnehmer muss gem. § 25 Absatz 5 MsbG einen Nachweis über eine gültige Zertifizierung seines Informationssicherheits-Managementsystems (ISMS) erbringen. Für die Teilnahme an dieser Ausschreibung muss der Teilnehmer eine gültige ISO/IEC 27001 Zertifizierung einreichen, deren Geltungsbereich die zu erbringenden Leistungen vollständig umfasst.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen
16) Angaben zur Anzahl der geplanten Inbetriebnahmen von Steuereinrichtungen (STE) für die kommenden zwei Geschäftsjahre auf Basis von vertraglich fixierten Beauftragungen.
Unvollständige Unterlagen oder Angaben können zum Ausschluss vom Verfahren führen.Der AG behält sich vor, die Qualität des Bewerbers in einem Qualifizierungsverfahren zu prüfen.
Die Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen werden in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
"Bietergemeinschaften werden nur zugelassen, wenn - eine verbindliche Erklärung zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft im Falle der Auftragserteilung, - Benennung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft, - Benennung der bevollmächtigten Personen, - Benennung der Aufgabenverteilung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft und - eine verbindliche Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft vorgelegt und - jedes Mitglied der Arbeitsgemeinschaft die Teilnahmebedingungen gem. Punkt III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister und III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit erfüllt."
"Hiermit werden interessierte Bieter dazu aufgefordert, ihre Interessensbekundungen innerhalb der benannten Frist über das e-Vergabe-Portal einzureichen.Hierzu müssen alle unter dem "Teilnahmebedingungen" aufgeführten Unterlagen vollständig eingereicht werden.Im Sinne der Gleichbehandlung aller Bieter gilt dieses Verfahren auch für Bewerber, die bereits an anderen Präqualifizierungsverfahren des AG teilgenommen haben, die bereits eine Geschäftsbeziehungen mit dem AG unterhalten, auf den einschlägigen Märkten einen hohen Bekanntheitsgrad besitzen oder auf öffentlichen Plattformen bereits gleiche/ähnliche Unterlagen vorgelegt haben.An Hand der eingereichten Unterlagen werden qualifizierte Anbieter identifiziert und damit der Bieterkreis festgelegt. Im Anschluss werden die Ausschreibungsunterlagen mit einer neuen Angebotsabgabefrist an die qualifizierten Bieter versendet.Unvollständige Unterlagen sowie verspätet eingegangene Bewerbungen können zum Ausschluss vom Verfahren führen."