Die Stadt Gütersloh beabsichtigt den Neubau eines Feuerwehrhauses für den Löschzug Gütersloh am bestehenden Standort an der Friedrich-Ebert-Straße 10 in 33330 Gütersloh. Anlass des Vorhabens sind erhebliche funktionale, technische, organisatorische und bauliche Defizite des bestehenden Feuerwehrstandortes. Das Projekt wurde durch die zuständigen politischen Gremien beschlossen.Ziel des Vorhabens ist die Errichtung eines funktionalen, wirtschaftlichen, nachhaltigen und zukunftsfähigen Feuerwehrhauses, das den Anforderungen eines modernen Feuerwehrstandortes dauerhaft gerecht wird. Die Planung hat insbesondere die Anforderungen des Einsatzbetriebes, des Arbeitsschutzes, der funktionalen Betriebsorganisation sowie eines leistungsfähigen und resilienten Feuerwehrbetriebes zu berücksichtigen.Das Vorhaben weist aufgrund der innerstädtischen Lage sowie der vorgesehenen Umsetzung im laufenden Feuerwehrbetrieb eine besondere Projektkomplexität auf. Während der gesamten Planungs- und Bauphase ist die uneingeschränkte Einsatzbereitschaft der Feuerwehr sicherzustellen. Der Auftragnehmer hat hierfür ein belastbares Bauphasen-, Interims- und Betriebskonzept zu entwickeln und fortlaufend fortzuschreiben.Das neue Feuerwehrhaus ist als multifunktionaler Standort zu planen. Neben den Anforderungen des Einsatzdienstes sind auch Ausbildungs-, Schulungs- und Verwaltungsfunktionen sowie Nutzungen der Jugendfeuerwehr und des symphonischen Blasorchesters zu berücksichtigen.Die Fertigstellung und Inbetriebnahme des neuen Feuerwehrhauses ist nach derzeitigem Projektstand für das Jahr 2031 vorgesehen.
Das Baufeld umfasst die Flurstücke 345 und 355 der Flur 79, Gemarkung Gütersloh. Die Grundstücke befinden sich im Eigentum der Stadt Gütersloh. Die Gesamtfläche des für die Maßnahme vorgesehenen Baufeldes beträgt ca. 6.214 m². Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan als "Fläche für den Gemeinbedarf - Feuerwehr" dargestellt. Der Bebauungsplan regelt unterschiedliche Festsetzungen: das Flurstück 345 ist als "Feuerwehr", das Flurstück 355 ist als Kerngebiet (MK) ausgewiesen.Für das neue Feuerwehrhaus wurde durch die Stadt Gütersloh in Abstimmung mit der Feuerwehr ein Raum- und Funktionsprogramm erarbeitet. Zudem liegt für das Vorhaben liegt ein Vorentwurf einschließlich erster funktionaler, organisatorischer und städtebaulicher Überlegungen vor. Die bisher erarbeiteten Planungsansätze und Konzepte dienen als Grundlage der weiteren Planung und sind durch den Auftragnehmer fachlich zu prüfen, weiterzuentwickeln und im Rahmen der Projektziele fortzuschreiben.Das Vorhaben ist im Rahmen eines integralen Generalplanungsansatzes zu planen und umzusetzen.Der Auftragnehmer übernimmt als Generalplaner die übergeordnete Verantwortung für die Koordination, Integration und Abstimmung sämtlicher Objekt- und Fachplanungen sowie der projektbezogenen Planungs- und Abstimmungsprozesse. Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:1. die Objektplanung (mit Freianlagenplanung sowie Tiefbau- und Ingenieurplanung)2. die Fachplanungen: technische Ausrüstung, Tragwerksplanung sowie alle weiteren zur Planung und Realisierung des Vorhabens erforderlichen Fachplanungen und Beratungsleistungen, insbesondere: Brandschutz, Bauphysik, Vermessungsleistungen, Schadstoff- und Rückbaukoordination, Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo)3. die Koordination sämtlicher Planungsbeteiligter4. die Abstimmung der Planungsinhalte5. sowie die integrale Zusammenführung sämtlicher projektbezogener Anforderungen.
Der Planungsvertrag wird Präsenzpflichten des Auftragnehmers regeln, die am Sitz des Auftraggebers und am Standort der bestehenden Feuerwehr an der Friedrich-Ebert-Straße 10 in 33330 Gütersloh wahrzunehmen sind, auf dem der Neubau errichtet werden soll.
Verschiedene Kriterien werden berücksichtigt und mit der Aufforderung zur Abgabe von Erstangeboten sowie ggf. noch für die finalen Angebote konkretisiert. Die qualitativen Zuschlagskriterien betreffen insbesondere:- die Qualifikation und Zusammensetzung des Projektteams,- die Projektorganisation und Kommunikation,- das Projektverständnis,- den Umgang mit den Anforderungen des laufenden Feuerwehrbetriebes,- die Herangehensweise an Bauphasen, Interimsmaßnahmen und Nutzerbelange,- sowie die Kosten-, Termin- und Projektsteuerung.Die qualitativen Zuschlagskriterien werden anhand der eingereichten Angebotsunterlagen sowie der Ergebnisse der Verhandlungsgespräche angewandt.
Höhe des Honorarangebotes
Die Beauftragung erfolgt stufenweise, wie folgt:- 1. Stufe: Mit der Zuschlagserteilung werden die Leistungen derLeistungsphasen 1 bis 4 und zugehörige Besonderen Leistungen beauftragt (siehe Anlage C1).- 2. Stufe: Der Auftraggeber ist berechtigt, die Leistungen derLeistungsphasen 5 bis 8 und zugehörige Besonderen Leistungen zu beauftragen (siehe Anlage C1).- 3. Stufe: Eine weitere Option des Auftraggebers besteht für die Leistungen der Leistungsphase 9 und zugehörige Besonderen Leistungen (siehe Anlagen C1).Die Optionen zur Beauftragung der Planungsleistungen auf der 2. und der 3. Stufe werden durch den Auftraggeber bis zum Abschluss der Leistungsphase 4 bzw. 8 ausgeübt.
Für den Fall, dass der Auftraggeber sein Optionsrecht für die Stufe 2 nicht ausübt, behält er sich das Recht vor, das Angebot des auf Rang 2 platzierten Bieters für diese Planungsleistungen anzunehmen und den Bieter um eine Bestätigung des Auftrags zu bitten.
Der Ablauf und die Merkmale des Verhandlungsverfahrens mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb sind in § 17 VgV beschrieben. Ergänzend wird auf die Verfahrenshinweise (Anlage C1) verwiesen..
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter 8.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Bei ausreichender Anzahl geeigneter Bewerber werden max. 5 Bewerber/Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme an der folgenden Phase des Verfahrens, dem Angebotswettbewerb, aufgefordert. Die Bewerberauswahl erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:1. Stufe: Es wird geprüft, ob der Teilnahmeantrag alle geforderten Angaben und Unterlagen enthält. Fehlende Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen des Auftraggebers innerhalb einer angemessenen Frist nachzureichen. Teilnahmeanträge, die auch bei Ablauf der Nachfrist noch unvollständig sind, werden nicht berücksichtigt.2. Stufe: Es wird geprüft, ob der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft nach den von ihm/ihr eingereichten Angaben und Unterlagen geeignet erscheint, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht auszuführen, insbesondere die festgelegten Mindestanforderungen erfüllt.3. Stufe: Bei einer größeren Anzahl geeigneter Bewerber, welche die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt die Auswahl der Bewerber, welche zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, auf Basis der Angaben zu den Referenzen und der Zahl der qualifizierten Berufsträger. Es werden diejenigen Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb eingeladen, die nach den Angaben zu den Referenzen sowie zur Zahl der qualifizierten Berufsträger im Vergleich zu ihren Mitbewerbern in besonderer Weise geeignet erscheinen, die zu vergebenden Leistungen vertragsgerecht zu erbringen.1. Zur Bewertung der ReferenzenDie vorgelegten Referenzen werden durch den Auftraggeber qualitativ dahingehend bewertet, in welchem Umfang sie mit den Anforderungen des Projektes "Neubau Freiwillige Feuerwehr Gütersloh" vergleichbar sind. Dabei wird insbesondere berücksichtigt, in welchem Maße Erfahrungen mit:- Generalplanungsleistungen, - Projekten im Bestand oder unter laufendem Betrieb, - technisch und organisatorisch komplexen Projektstrukturen, - technisch komplexen Ausrüstungs- und Infrastrukturmaßnahmen, - Feuerwehren, Rettungsdiensten, BOS- oder vergleichbaren sicherheitsrelevanten Nutzungen, - sowie Koordinations- und Steuerungsleistungen nachgewiesen werden.Die Bewertung erfolgt anhand des bekannten Schulnotensystems. Dabei entspricht:- 5 Punkte = sehr gut - 4 Punkte = gut - 3 Punkte = befriedigend - 2 Punkte = ausreichend - 1 Punkt = mangelhaft - 0 Punkte = ungenügend. Die geforderten Referenzen für fünf verschiedene Leistungen werden insgesamt mit 80 % und gleich gewichtet (mit jeweils 16 %). Legt ein Bewerber nicht nur die mindestens geforderte eine Referenz, sondern mehrere Referenzen vor, wird die bestbewertete Referenz zugrunde gelegt. Die Punktzahl der Referenzbewertung wird mit dem Faktor 80 (entsprechend der Gewichtung der Referenzbewertung von 80 %) multipliziert. Der maximal erreichbar gewichtete Punktwert aus der Bewertung der Referenzen ist 400 Punkte.2. Zur Bewertung der Zahl der qualifizierten BerufsträgerIm Hinblick auf die angegebene Zahl der qualifizierten Berufsträger gilt für die Bewertung, dass die maximale Punktzahl (5 Punkte) bei 20 Berufsträgern erreicht wird. Die weiteren absteigenden Punktzahlen (4 - 3 - 2 - 1 Punkt(e)) werden für eine Zahl von Berufsträgern zuerkannt, die den gleichmäßigen Abständen der durch 4 teilbaren Zahl von 20 Berufsträgern am nächsten kommt (16 - 12 - 8 - 4 Berufsträger). Eine geringere Zahl von Berufsträgern als 4 Berufsträger führt zu einer Bewertung mit 0 Punkten. Der Punktwert der Bewertung wird mit dem Faktor 20 (entsprechend der Gewichtung dieses Kriteriums von 20 %) multipliziert. Der maximal erreichbar gewichtete Punktwert aus der Bewertung Zahl der qualifizierten Berufsträger ist 100 Punkte.Die maximal erreichbare Punktzahl beider Eignungskriterien ist 500 Punkte.
Der Auftraggeber entscheidet über die Nachforderung von Unterlagen auf der Grundlage von § 56 VgV nach pflichtgemäßem Ermessen.
Auszug aus dem Handelsregister oder aus einem vergleichbaren Register, in dem der Rechtsträger der Bieterunternehmens erfasst ist, im Zeitpunkt der Einreichung des Teilnahmeantrags nicht älter als drei Monate (als Anlage A2 zum Teilnahmeantrag)
Aussagekräftige Unternehmensdarstellung inkl. Leistungsportfolio, als Eigenerklärung (Vordruck 1 des Formulars Teilnahmeantrag, Anlage A1).Für Bewerbergemeinschaften natürlicher und/oder juristischer Personen gilt, dass jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Unternehmensdarstellung vorlegt.
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123, 124 GWB bzw. die Voraussetzungen einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB, als Eigenerklärung (Vordruck 2 des Formulars Teilnahmeantrag, Anlage A1)
Bewerber haben eine Eigenerklärung abzugeben (Vordruck 3 des Formulars Teilnahmeantrag) und nachzuweisen, dass sie über eine Berufshaftpflichtversicherung in folgender Höhe verfügen: Deckungssumme pro Versicherungsfall von - mind. 5.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden und- mind. 3.000.000 Euro für Vermögensschäden. Die Gesamtleistung des Versicherers innerhalb eines Versicherungsjahres muss mindestens das Doppelte dieser Deckungssummen betragen (2 Versicherungsfälle pro Jahr).Sofern ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne (noch) nicht besteht, ist eine Bestätigung des Versicherers ausreichend, wonach im Auftragsfall ein Versicherungsschutz im vorstehenden Sinne gewährt werden wird. Die Bestätigung des Versicherers ist mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Bewerber haben (durch Eigenerklärung) anzugeben, dass sie über die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 10 Berufsträger (Architekten, Ingenieure, Bachelor, Master of Science/of Engineering/of Arts (Inhaber und angestellte Mitarbeiter) beschäftigt haben und dass diese personellen Kapazitäten eine kontinuierliche und leistungsfähige Projektbearbeitung über sämtliche Planungs-, Abstimmungs-, Ausschreibungs-, Bau- und Umsetzungsphasen gewährleisten (Vordruck 4 des Formulars Teilnahmeantrag, Anlage A1).
Eigenerklärung zu den Umsätzen aus den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren aus Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Planungsleistungen vergleichbar sind (Vordruck 5 des Formulars Teilnahmeantrag, Anlage A1).
Referenz für Planungsleistungen der Leistungsbilder Objektplanung Feuerwehr-, Rettungsdienst- oder BOS-GebäudeMindestanforderung: Bewerber haben mindestens eine Referenz vorzulegen, bewertet werden höchstens drei Referenzen, für Planungsleistungen in den letzten zehn Jahren (Abschluss ab Mai 2016) der Leistungsbilder Objektplanung Gebäude und Innenräume, Objektplanung Freianlagen und Fachplanung Technische Ausrüstung (mind. Anlagengruppe 7) (mindestens für die Leistungsphasen 1 bis 8 gem. §§ 34, 39, 55 HOAI) eines Gebäudes für die Nutzung durch Feuerwehren, Rettungsdienste, BOS- oder vergleichbare sicherheitsrelevante Nutzungen, das mit Baukosten laut Kostenfeststellung in Höhe von mind. 10 Mio. Euro errichtet wurde (Vordruck 6 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1). Bieter und Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit, die geforderten unterschiedlichen Referenzen in einem Referenzauftrag zusammenzufassen.
Referenz für Fachplanungsleistungen der TragwerksplanungMindestanforderung: Bewerber haben mindestens eine Referenz vorzulegen, bewertet werden höchstens drei Referenzen, für Fachplanungsleistungen in den letzten zehn Jahren (Abschluss ab Mai 2016) der Tragwerksplanung gemäß Teil 4 §§ 49 ff. HOAI mindestens für die Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 14 HOAI für ein Gebäude für die Nutzung durch Feuerwehren, Rettungsdienste, BOS- oder vergleichbare sicherheitsrelevante Nutzungen, das mit Baukosten laut Kostenfeststellung in Höhe von mind. 10 Mio. Euro errichtet wurde (Vordruck 7 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1). Bieter und Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit, die geforderten unterschiedlichen Referenzen in einem Referenzauftrag zusammenzufassen.
Referenz für Fachplanungsleistungen für die Technische AusrüstungMindestanforderung : Bewerber haben mindestens eine Referenz vorzulegen, bewertet werden höchstens drei Referenzen, für Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren (Abschluss ab Mai 2016) über Fachplanungsleistungen für die TGA gemäß Teil 4 "Technische Ausrüstung" (§§ 53 ff.) HOAI für die Leistungsphasen 1-7 gemäß Anlage 15 HOAI, einschließlich der Planung der elektrischen Versorgung, Anlagen der Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und Kältetechnik sowie weiterer Anlagengruppen gem. § 53 Abs. 2 HOAI (z.B. der Abgasabsauganlage und Ladeerhaltung für Feuerwehrfahrzeuge als nutzungsspezifische Anlage im Sinne von Nr. 7) eines Gebäudes für die Nutzung durch Feuerwehren, das mit Baukosten laut Kostenfeststellung in Höhe von mind. 10 Mio. Euro errichtet wurde (Vordruck 8 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1). Bieter und Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit, die geforderten unterschiedlichen Referenzen in einem Referenzauftrag zusammenzufassen.
Referenz für weitere FachplanungsleistungenMindestanforderung: Bewerber haben mindestens eine Referenz vorzulegen, bewertet werden höchstens drei Referenzen, für Referenzprojekte über Erfahrungen in den letzten zehn Jahren (Abschluss ab Mai 2016) mit der Koordination und Integration weiterer projektbezogener Fachplanungen im Rahmen komplexer Hochbauprojekte: (Vordruck 9 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1). Bieter und Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit, die geforderten unterschiedlichen Referenzen in einem Referenzauftrag zusammenzufassen.
Referenz für Vergabe und ObjektüberwachungMindestanforderung : Bewerber haben mindestens eine Referenz vorzulegen, bewertet werden höchstens drei Referenzen, für Referenzprojekte in den letzten zehn Jahren (Abschluss ab Mai 2016) über Leistungen der Ausschreibung, Vergabe und Objektüberwachung für ein Gebäude für die Nutzung durch Feuerwehren, Rettungsdienste, BOS- oder vergleichbare sicherheitsrelevante Nutzungen (Vordruck 10 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1). Bieter und Bietergemeinschaften haben die Möglichkeit, die geforderten unterschiedlichen Referenzen in einem Referenzauftrag zusammenzufassen.
Angaben zur Einhaltung der Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und etwaiger bindender tariflicher Mindestentgeltbestimmungen:Vordruck 11 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1
Eigenerklärung zu Russland-Sanktionen:Vordruck 12 des Formulars Teilnahmeantrag - Anlage A1