| VO: | VgV | Vergabeart: | Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb | Status: | Veröffentlicht |
Kommunikation
Es liegen folgende Nachrichten der Vergabestelle vor.Nachricht:
Sehr geehrte Damen und Herren,
aus dem Kreis der teilnehmenden Bieter ist die folgende Frage gestellt worden, die mit dieser ersten Mitteilung beantwortet wird.
Frage:
"In dem Dokument "Formular Teilnahmeantrag" wird zu den Referenzen geschrieben: "Die Referenzleistungen dürfen nicht vor Beginn des Jahres 2020 begonnen worden sein."
Ist dies korrekt? Und heißt dies entsprechend, dass Referenzen, die z.B. seit 2019 erfolgreich laufen, nicht akzeptiert werden?"
Antwort: Es wird klargestellt, dass Referenzleistungen zugelassen sind, die seit dem Abgrenzungsjahr laufend erbracht werden (und vorher begonnen wurden). Die zitierte Formulierung sollte Leistungen ausschließen, die älter sind als fünf Jahre. Deshalb wird richtiggestellt, dass die Anforderung dahingehend zu verstehen ist, dass Referenzen nicht akzeptiert werden, die sich auf Leistungen beziehen, welche schon vor Beginn des Jahres 2020 abgeschlossen wurden.
Wir bitten um Beachtung dieser Antwort bei der Auswahl der Referenzen.
Mit freundlichen Grüßen!
i.A. Nordhessischer Verkehrsverbund NVV
Dateianhänge:
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