Es ist geplant, zwei Schulstandorte im Gebiet der Stadt Bad Segeberg gemeinsam mit Wärme zu versorgen. Es besteht bereits ein Wärmeverteilnetz an einem Schulstandort, welches erweitert und genutzt werden kann. Unter 5.1 dieser Bekanntmachung und in der Leistungsbeschreibung (Anlage B1) ist das Vorhaben ergänzend beschrieben. Das beauftragte Unternehmen übernimmt die Verpflichtung zur Herstellung der Anschlussleitungen und die Versorgung für einen Zeitraum von 10 Jahren. Die Vertragslaufzeit verlängert sich einmalig um 5 Jahre, wenn keine der Vertragsparteien die Kündigung erklärt (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV). Der Leistungszeitraum beginnt am 01.10.2026; eine Übergangslösung bis längstens zum 31.07.2027 wird zugelassen.
Es ist beabsichtigt, die Schule am Burgfeld (SaB), die zugehörige Sporthalle der Schule am Burgfeld (Sab-SH) sowie die Franz-Claudius-Schule (FCS) mit der zugehörigen Sporthalle der Franz-Claudius-Schule (FCS-SH) durch eine Energieerzeugungsanlage gemeinsam zu versorgen. Es befindet sich bereits im Bestand eine Wärmeleitung, die die SaB (Abbildung 1 - in violett gekennzeichnet) und die SaB-SH versorgt. Die weiteren Standorte sind über neu zu verlegende Wärmeleitungen zu erschließen. Die mögliche Leistungsführung für den Anschluss an das bestehende Wärmenetz ist dem Lageplan Wärmenetz (Abbildung 1- in blau gekennzeichnet) zu entnehmen.Weitere Informationen werden mit dem Ergebnisbericht über die energetische Sanierung der Energiezentrale Bad Segeberg aus 2021 zur Verfügung gestellt (Anlage B1.1).
einmalig um 5 Jahre (§ 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV)
Siehe Lagepläne zu den Schulstandorten und dem bestehenden Wärmenetz in der Projektbeschreibung (Anlage B1).
Anzubieten sind (1) ein Arbeitspreis (in ct/kWh), (2) die Grundkosten (in EUR/Jahr) und (3) der geforderte Baukostenzuschuss (in EUR).Der Gesamtpreis wird ermittelt, indem der angebotene Arbeitspreis mit der vorgegebenen Wärmemenge von 1.045 MWh/a multipliziert und zu den jährlichen Grundkosten sowie dem auf die Vertragslaufzeit umgelegten Baukostenzuschuss addiert wird. Die Preisangaben sind als Netto-Angaben im Formular Angebot (Anlage A1) einzutragen.
Das Angebot muss mindestens einen erneuerbaren Anteil von 80% erfüllen, um gewertet zu werden. Der Bieter mit dem höchsten erneuerbaren Anteil an Wärme erhält die volle Punktezahl. Dazwischen wird die nachfolgende Formel zur Berechnung der Punkte angewendet:
E=20*{1-{(N-A)/(0,5*N)}}
Die Bewertung bezieht sich auf die CO2 Emissionen gemäß Vorgabe FW 309-1:2021 (GEG Anlage 9), welche durch den Bieter auszuweisen sind (g/kWh CO2).
Zum Beginn des Leistungszeitraum:- Der Leistungsbeginn soll zum 01.10.26 und muss spätestens zum 31.07.2027 erfolgen.- Für den Fall, dass der Leistungsbeginn nicht zum 01.10.2026 erfolgen kann, muss die Wärmeversorgung der Gebäude vollumfänglich durch eine Übergangslösung durch den Auftragnehmer auf eigene Verantwortung und eigene Kosten sichergestellt werden - durch einen Weiterbetrieb der bestehenden Heizungsanlage oder technisch auf andere Weise. In diesem Fall ist der Ausschreibung die verbindliche Darstellung der Übergangslösung beizulegen.
Siehe § 15 VgV.
Das Verfahren für Verstöße gegen das Vergaberecht richtet sich im vorliegenden Fall nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf die §§ 160 ff. GWB verwiesen. Insbesondere weisen wir darauf hin, dass ein zulässiger Nachprüfungsantrag bei der unter VI.4.1 genannten Vergabekammer allenfalls bis zur wirksamen Zuschlagserteilung gestellt werden kann. Eine wirksame Zuschlagserteilung ist erst möglich, wenn der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes, den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Textform informiert hat und seit der Absendung der Information 15 Kalendertage (bei Versand per Telefax oder auf elektronischem Weg: 10 Kalendertage) vergangen sind. Wir weisen ferner darauf hin, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist. Vergaberechtsverstöße sind innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, nachdem der Antragsteller den Verstoß erkannt hat, beim Auftraggeber zu rügen, § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB. Vergabeverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe beim Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe beim Auftraggeber zur rügen.
Die Auftraggeberin entscheidet nach pflichtgemäßer Ermessensausübung über Nachforderungen gemäß § 56 Abs. 2 VgV.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Vordruck 3 des Angebotsformulars - Anlage A1)
Mit dem Angebot einzureichen als Anlage A7.
Jahresumsatz der Geschäftsjahre 2022, 2023 und 2024 (Vordruck 3 des Angebotsformulars - Anlage A1)
Eigenerklärung zum Bestehen oder zum Abschluss für den Auftragsfall einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3 Mio. EUR für Sachschäden, Personenschäden und für Vermögensschäden, zweifach maximiert pro Jahr (Vordruck 5 des Angebotsformulars - Anlage A1).
Eigenerklärung zur Zahl der festangestellten Beschäftigten in den Jahren 2022, 2023 und 2024 (Vordruck 3 des Angebotsformulars - Anlage A1)
Eigenerklärung zu mindestens zwei (2) Referenzen über erfolgreich erbrachte vergleichbare Leistungen, die frühestens seit Anfang des Jahres 2020 begonnen wurden (Vordruck 6 des Angebotsformulars - Anlage A1)
Eigenerklärung, dass die Vorschriften des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und etwaiger bindender tariflicher Mindestentgeltbestimmungen für das Bieterunternehmen und etwaige in die Leistungserbringung einbezogene Nachunternehmen eingehalten werden (Vordruck 4 des Angebotsformulars - Anlage A1).