Berufliche Zuverlässigkeit (Handelsregister & Ausschlussgründe):
- Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs (nicht älter als sechs Monate)
Zudem ist eine Eigenerklärung einzureichen, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 22 LkSG vorliegen. Dies ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von Eignungsgebern vorzulegen
Nachweis: Handelsregisterauszug sowie Eigenerklärung (Anlage ANG 16)
Inanspruchnahme von Eignungsleihe:
Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, sind eine vollständige Übersicht dieser Dritten sowie formelle Verpflichtungserklärungen vorzulegen, die den tatsächlichen Zugriff auf die Mittel im Auftragsfall belegen.
Nachweis: Liste der Unternehmen für Eignungsleihe (Anlage ANG 13)
und Verpflichtungserklärung (Anlage ANG 14)
Einhaltung von Sanktionsvorschriften:
Eigenerklärung zur Bestätigung der Einhaltung aller geltenden restriktiven Maßnahmen und Sanktionsvorschriften im Rahmen des Verfahrens. Vorzulegen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von Eignungsgebern
Nachweis: Eigenerklärung zur Einhaltung von Sanktionsvorschriften (Anlage ANG 18)