Verfahrensangaben

gd.Cloud Beratungs- und Unterstützungsleistungen 2026

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
11.07.2026
21.07.2026 23:59 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

govdigital eG
DE330251685
Charlottenstraße 34
10117
Berlin
Deutschland
DE300
vergabe@tcilaw.de
030 200542-0
030 200542-11

Angaben zum Auftraggeber

Gruppe öffentlicher Stellen, soweit nichts anderes zutrifft
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
USt-IDNr. DE815371100
Fasanenstraße 61
10719
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabestelle
vergabe@tcilaw.de
+49 30200542-0
+49 30200542-11
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
keine Angabe
Martin-Luther-Straße 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 3090138316
+49 3090285300

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72222300-0
72224000-1
72600000-6
72227000-2
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über umfassende Cloud-Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die govdigital eG sowie deren Mitglieder. Ziel ist es, die Cloud-Transformation im öffentlichen Sektor strukturiert zu begleiten und zu unterstützen, um die digitale Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung nachhaltig zu stärken. Die Leistungen umfassen strategische bis operative Aufgaben bei der Cloud-Einführung und -Nutzung und werden über eine Laufzeit von maximal 48 Monaten flexibel über Einzelabrufe abgerufen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Leistungserbringung erfolgt im Rahmen von Einzelabrufen auf Basis einer modifizierten EVB-IT Rahmenvereinbarung. Der geschätzte, unverbindliche Gesamtaufwand über die vierjährige Vertragslaufzeit beträgt 65.000 Personentage. Die vertragliche Obergrenze (Höchstwert) ist auf 150 % des bezuschlagten Gesamtauftragswertes gedeckelt. Die Dienstleistungen gliedern sich in vier wesentliche Rollenprofile, die jeweils in unterschiedlichen Erfahrungsstufen (Junior, Senior, Manager) abgerufen werden:
- Cloud-Berater: Schnittstelle zwischen Fachabteilungen und IT, Anforderungsanalyse, Beratung zu IaaS-/PaaS-Portfolios sowie Kostenoptimierung.
- Cloud-Architekten: Design und Optimierung von Cloud- und Multi-Cloud-Architekturen, Erstellung von Landing Zones und Migrationsbegleitung.
- Transformation Manager: Entwicklung von Transformationsstrategien, Change-Management zur Begleitung des kulturellen Wandels und Cloud-Governance.
- Cloud-Security-Spezialisten: Risiko- und Schutzbedarfsanalysen, Sicherheitsrichtlinien für hybride/private Clouds sowie Desaster-Recovery-Planung.

Als zentrales Querschnittsthema müssen alle Beratungsleistungen die Aspekte der Wechselmöglichkeit, Gestaltungsfähigkeit und die Unterstützung von Exit-Strategien (Anbietermigration) berücksichtigen. Der Auftragnehmer muss einen qualifizierten Fachkräftepool bereitstellen und eine hohe personelle Kontinuität sichern. Ersatzpersonen müssen mindestens die Gleichwertigkeit des ursprünglichen Profils aufweisen. Alle eingesetzten Personen müssen zwingend über Deutschkenntnisse auf Niveau C1 (CEFR) und Englischkenntnisse auf Niveau B2 (CEFR) verfügen. Zudem muss die Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung (Niveau Ü2 nach SÜG) sowie zur Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz gegeben sein. Die Leistungen werden primär remote (innerhalb Deutschlands) oder bei Bedarf vor Ort an den bundesweiten Standorten der govdigital-Mitglieder erbracht. Zur Qualitätssicherung sind ein monatliches Reporting (Monatsberichte im XLSX- und PDF-Format) sowie die Umsetzung eines vertraglich bindenden Wissensmanagement- und Qualifizierungskonzepts erforderlich.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
4
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Charlottenstraße 34
10117
Berlin
Deutschland
DE300

Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen sind grundsätzlich entweder "remote" oder "vor Ort" zu erbringen. Bei einer Remote-Erbringung muss sich der Erfüllungsort innerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland befinden. Der Begriff "vor Ort" umfasst bundesweit alle Standorte der govdigital-Mitglieder sowie der govdigital selbst. Der genaue Ort, an dem die Leistung konkret zu erbringen ist, ergibt sich jeweils individuell aus den Anforderungen des jeweiligen Einzelabrufs.

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

Für jedes Angebot wird eine Kennzahl (K) für das Preis-Leistungs-Verhältnis gebildet. Sie errechnet sich als Quotient aus der Leistungspunktzahl (LP) und dem Preis (P): K = LP / P. Die LP ergibt sich aus der Summe der durch den Bieter erreichten Leistungspunkte. Die Bewertung erfolgt ausschließlich durch den AG anhand der konkreten Bewertungsmaßstäbe gem. Anforderungskatalog (Anlage ANG 4). Grundlage der Bewertung sind die von den Bietern eingereichten Personenprofile und die Konzepte. Der Preis (P) entspricht dem fiktiven Gesamtangebotspreis (netto) des ausgefüllten Preisblatts (ANG 5, Zeile 23).
Das Angebot mit der höchsten K erhält den Zuschlag. Weisen mehrere Angebote die gleiche K auf, erhält das Angebot den Zuschlag, das die höhere LP erreicht hat; weisen mehrere Angebote sowohl die gleiche Kennzahl K als auch die gleiche Leistungspunktzahl auf, ist die Bewertung der Personenprofile ausschlaggebend. Sofern auch hier ein Gleichstand erreicht wird, entscheidet das Los.

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungspreis

Aufgrund der Preisangaben des Bieters im Preisblatt ermittelter Wertungspreis des Angebotes

Zuschlagskriterium

Qualität
Angebotsqualität

Qualität des Angebotes gemäß Anforderungskatalog (Anlage ANG 4)

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Es wird darauf hingewiesen, dass das eingesetzte Personal bereit sein muss, sich auf Anforderung des Auftraggebers einer Sicherheitsüberprüfung des Niveaus Ü2 gemäß § 9 SÜG sowie einer Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) zu unterziehen. Falls noch keine Sicherheitsüberprüfung vorliegt, ist ein behördliches Führungszeugnis einzuholen (Kosten trägt der Auftragnehmer).

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

1
EUR

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UMZQG

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

6
Monate

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Bieter jedoch nicht. Fordert der Auftraggeber Unterlagen nach, sind diese in gleicher Form wie das Angebot einzureichen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz

Mindestumsatz im Fachbereich: Der Bieter muss in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025) einen spezifischen Umsatz im Bereich Cloud-Beratung (Strategie, Geschäftsanwendungen, Transformation) von jeweils mindestens 5.000.000,00 EUR netto erzielt haben. Bei einer Bietergemeinschaft werden die Umsätze der Mitglieder kumuliert.

Nachweis: Formblatt Unternehmensbeschreibung (Anlage ANG 11)

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung mit Mindestdeckungssummen von 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1.500.000,00 EUR für Vermögensschäden. Die Ersatzleistung muss mindestens das Zweifache der genannten Deckungssummen pro Versicherungsjahr betragen (2-fach maximiert).

Bei Bietergemeinschaften müssen die Summen insgesamt für die Auftragsausführung zur Verfügung stehen.

Nachweis: Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Anlage ANG 15)

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Personelle Kapazität (Mindest-Mitarbeiterzahl):
Nachweis einer Gesamtzahl an durchschnittlich fest angestellten Mitarbeitenden im Bereich Cloud-Beratung (Strategie, Geschäftsanwendungen, Transformation) von jeweils mindestens 100 Mitarbeitern in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2023, 2024, 2025).

Bei Bietergemeinschaften werden die Mitarbeiterzahlen kumuliert

Nachweis: Formblatt Unternehmensbeschreibung (Anlage ANG 11)

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Zertifizierung zur Informationssicherheit:
Der Bieter muss über eine gültige Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 27001 verfügen. Der Anwendungsbereich (Scope) des Zertifikats muss zwingend die Erbringung von IT-Beratungsleistungen oder eine vergleichbare Formulierung umfassen. Soweit Unterauftragnehmer informationssicherheitsrelevante Leistungsteile erbringen, müssen diese ebenfalls zertifiziert sein, sofern sie nicht vom ISMS des Bieters abgedeckt sind

Nachweis: Kopie des gültigen Zertifikats ISO/IEC 27001

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Referenzprojekte (Grundvoraussetzungen):
-Es sind mindestens 4 Referenzprojekte mit dem Gegenstand Cloud-Beratungs- und Unterstützungsleistungen vorzulegen. Diese müssen innerhalb der letzten 3 Jahre erfolgreich abgeschlossen worden sein oder (falls laufend) seit mindestens 12 Monaten aktiv sein. Jedes Referenzprojekt muss einen erzielten Netto-Mindestumsatz von 250.000,00 EUR aufweisen.

Nachweis: Formblatt Referenzen (Anlage ANG 12 - separat je Projekt vorzulegen).

Referenzprojekte (Kunden, Leistungen & Cloud-Infrastruktur):

-Mindestens zwei der vier Projekte müssen für einen öffentlichen Auftraggeber (i.S.d. § 99 GWB) oder einen KRITIS-Betreiber durchgeführt worden sein
- Über alle Referenzen hinweg müssen in Summe alle geforderten Leistungsbausteine (u.a. Strategie, Architektur, Migration, Governance, Change Management) abgedeckt sein
- Für die spezifischen Cloud-Anbieter IONOS, STACKIT, AWS und Microsoft Azure muss jeweils mindestens ein dediziertes Referenzprojekt vorliegen

Nachweis: Integriert im Formblatt Referenzen (Anlage ANG 12)

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Berufliche Zuverlässigkeit (Handelsregister & Ausschlussgründe):

- Vorlage eines aktuellen Berufs- oder Handelsregisterauszugs (nicht älter als sechs Monate)

Zudem ist eine Eigenerklärung einzureichen, dass keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 22 LkSG vorliegen. Dies ist von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von Eignungsgebern vorzulegen

Nachweis: Handelsregisterauszug sowie Eigenerklärung (Anlage ANG 16)

Inanspruchnahme von Eignungsleihe:

Beruft sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, sind eine vollständige Übersicht dieser Dritten sowie formelle Verpflichtungserklärungen vorzulegen, die den tatsächlichen Zugriff auf die Mittel im Auftragsfall belegen.

Nachweis: Liste der Unternehmen für Eignungsleihe (Anlage ANG 13)
und Verpflichtungserklärung (Anlage ANG 14)

Einhaltung von Sanktionsvorschriften:

Eigenerklärung zur Bestätigung der Einhaltung aller geltenden restriktiven Maßnahmen und Sanktionsvorschriften im Rahmen des Verfahrens. Vorzulegen von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft sowie von Eignungsgebern

Nachweis: Eigenerklärung zur Einhaltung von Sanktionsvorschriften (Anlage ANG 18)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Vergaberechtliche Sondererklärungen nach § 128 Abs. 2 GWB:
Der Auftraggeber knüpft die Zuschlagserteilung an das Vorliegen von spezifischen Eigenerklärungen zur Verschwiegenheit und zum Datenschutz (Anlage Z.1-11), zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Anlage Z.1-12) sowie zur Einhaltung der Tariftreuevorschriften (Anlage Z.1-13). Diese Erklärungen müssen von allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft und Eignungsgebern eingereicht werden.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung

Es wird darauf hingewiesen, dass das eingesetzte Personal bereit sein muss, sich auf Anforderung des Auftraggebers einer Sicherheitsüberprüfung des Niveaus Ü2 gemäß § 9 SÜG sowie einer Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) zu unterziehen. Falls noch keine Sicherheitsüberprüfung vorliegt, ist ein behördliches Führungszeugnis einzuholen (Kosten trägt der Auftragnehmer).