Auftragsgegenstand ist die technische Betreuung und Weiterentwicklung/Erstellung von Softwareprodukten mit PHP. Hierzu wird in diesem Vergabeverfahren ein Rahmenvertrag ausgeschrieben, unter dem der Auftraggeber dann nach Zuschlagserteilung Leistungsabrufe in Form von Einzelaufträgen erteilen wird.
Im Rahmen der technischen Betreuung und Weiterentwicklung der Softwareprodukte sollen insbesondere die im Folgenden aufgeführten Leistungen über den gesamten Leistungszeitraum nach entsprechender Einzelbeauftragung durch den Auftraggeber vom Auftragnehmer erbracht werden:- Programmiertechnische Änderungen und Erweiterungen an den individuell entwickelten Softwareprodukten entsprechend den sich aus dem Tagesgeschäft ergebenden Anforderungen;- Überarbeitung der Systeme entsprechend sich ändernder Designvorgaben;- Fortlaufende Erstellung/Fortführung einer/der technischen Dokumentation der jeweiligen Softwareprodukte zur Übergabe an nachfolgende Dienstleister und zur Einsicht für den Auftraggeber, wenn dies notwendig wird. Die Übergabe der Dokumentation hat spätestens 2 Wochen vor Ende der Vertragslaufzeit zu erfolgen. Ordnungsgemäß zu dokumentieren sind z. B. die Einbindung von Bibliotheken, verwendeten Frameworks, deren Funktionsweisen, Cronjobs und deren Funktionsweisen, Templatestruktur und deren Funktionsweisen, heute noch nicht bekannten, aber möglichen neuen Kooperationspartnern oder anderer Softwareprodukte. Änderungen von Standardkonfigurationen sind und an die Auftraggeberin zu übergeben; - Nach-bzw. Umprogrammierung der bestehenden Tools nach Notwendigkeit, die sich aus der laufenden Weiterentwicklung der am Markt verfügbaren Möglichkeiten oder aus redaktionellen Erwägungen ergeben können. Zum Beispiel die Wischfunktion eines bis dato statischen Bildsliders;- eigenständige Prüfung und Sicherstellung der Funktionalität der Softwareprodukte durch Prüfen der technischen Funktionen der Links, Einbindungen (Videos) und Verknüpfungen mit anderer Software;- Durchführen von Software Updates/Upgrades der eingesetzten Frameworks, etc. (einschließlich der notwendigen Releases) und aller eventuell künftig aber heute noch nicht bekannten Nutzung anderer Software;- Erstellung (technische Umsetzung) von Softwareprodukten;- technische Umsetzung von inhaltlichen Weiterentwicklungen oder Software-Aktualisierungen. - Proaktive Beratung hinsichtlich aktuell möglicher marktaktueller technischer Neuerungen, Einbindungen und Applikationen.
Weitere Leistungsinhalte ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung
Der Vertrag kann durch einseitige, im freien Ermessen des Auftraggebers ausübbare Erklärung des Auftraggebers zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt nach der erweiterten Richtwertmethode gemäß UfAB 2018
Aufgrund der Preisangaben des Bieters im Preisblatt ermittelter Wertungspreis des Angebotes
Qualität des Angebotes gemäß Bewertungsmatrix
Nach erster Aus- und Bewertung der eingegangenen Angebote ist für die drei erstplatzierten Bieter eine vom Auftraggeber bewertete Präsentation vorgesehen, in der die Bieter die angebotenen Mitarbeiter vorstellen. Die Präsentation findet nach Wahl des Auftraggebers in einem Vorort-Präsenztermin beim Auf-traggeber oder im Wege einer Videokonferenz statt. Die Präsentation dient auch der Verifizierung der Angaben in den Mitarbeiterprofilen. Die Anwesenheit der angebotenen Mitarbeiter bei der Präsentation ist daher auch maßgeblich für die abschließende Bewertung der Angebote durch den Auftraggeber. Der Auftraggeber behält sich vor nachträglich auch noch nachrangig platzierte Angebote in der Reihenfolge ihrer Platzierung zur Präsentation aufzufordern, wenn sich bei der Präsentation der drei erstplatzierten Bieter erhebliche negative Abweichungen zur Erstbewertung ergeben sollten.
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unter-nehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gema?ß § 134 Abs. 1 GWB daru?ber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftrag-geber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Be-kanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europa?ischen Union.
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Bieter jedoch nicht. Fordert der Auftraggeber Unterlagen nach, sind diese in gleicher Form wie das Angebot einzureichen.
Vorliegen eines gesetzlich normierten Ausschlussgrunds: Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärung einzureichen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 22 LkSG
E-1.7 Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (nicht älter als 6 Monate)
E-1.8 Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall [mindestens 2-fach maximiert])
E-1.6 Berufs- oder Handelsregisterauszug (nicht älter als sechs Monate)
E-1.9 Drei Referenzen für in Bezug auf den Auftragsgegenstand (Softwareentwicklung mit PHP) seit 2023 durchgeführte Aufträge (Umfang des Auftrags mindestens 100 PT Entwicklungsleistungen)
E-1.10 Eigenerklärung zur Verschwiegenheit und zum DatenschutzE-1.11 Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialver-sicherungsbeiträgenE-1.12 Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-KernarbeitsnormenE-1.13 Schutzerklärung zur Technologie des L. Ron HubbardE-1.14 Eigenerklärung Sanktionen