Verfahrensangaben

Technische Beratungsleistungen zur Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfa...

VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
19.01.2026 10:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
08-A6924-39
Heilbronner Str. 172
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
vergabe@tcilaw.de
+49 30200542-0
+49 30200542-11

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
UStID: DE815371100
Fasanenstraße 61
10719
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabestelle
vergabe@tcilaw.de
+49 30200542-0
+49 30200542-11
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
0204:08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72220000-3
72223000-4
72225000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abrufvertrag über die technische/rechtliche Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Neuentwicklungen, Prüfung der Softwarepflege für die Softwareanwendungen ASD-BW und ASV-BW sowie in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit (Technisches Consulting).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Die beiden Applikationen Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg bilden die Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW. Auftragsgegenstand ist nach entsprechendem Einzelabruf des Auftraggebers die technische Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Neuentwicklungen sowie Prüfung der Softwarepflege für die Softwareanwendungen ASD-BW und ASV-BW (Technisches Consulting). Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bei der Leistungserbringung können Unternehmen, die Auftragnehmer eines Vertrages über Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahren ASD-BW und ASV-BW beim Auftraggeber sind, im hiesigen
Vergabeverfahren keinen Zuschlag erhalten.
Es ist der Abschluss der Vereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr vorgesehen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen durch den Auftraggeber besteht seitens des Auftragnehmers nur, soweit in der Leistungsbeschreibung/Vertrag Mindestabnahmemengen definiert sind. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung (Option) zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden.

Umfang der Auftragsvergabe

3.500.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung (Option) zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heilbronner Str. 172
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB 2018

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungspreis

Wertungspreis gemäß Preisblatt

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der angebotenen Mitarbeiter

Qualifikation und Erfahrung der angebotenen MItarbeiter

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0UMHYN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berucksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

101
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Bieter jedoch nicht. Fordert der Auftraggeber Unterlagen nach, sind diese in gleicher Form wie das Angebot einzureichen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Vorliegen eines gesetzlich normierten Ausschlussgrunds:
Mit dem Angebot ist als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärung einzureichen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 22 LkSG (Anlage ANG 9)

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs (nicht älter als sechs Monate)

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (bzw. in den bisher abgeschlossenen, falls kürzer am Markt) jeweils > 360.000 Euro.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 2 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden. Die Deckungssummen müssen jeweils mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehen

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Mindestens drei seit 2022 durchgeführte Beratungsaufträge über technische Beratung und Konzeption im Bereich Software(-weiter-)entwicklung und -pflege mit einem Beratungsvolumen jeweils größer 150.000 Euro (netto)/p.a..

Mindestens zwei seit 2022 für öffentliche Auftraggeber durchgeführte Beratungsaufträge über technische Beratung und Konzeption im Bereich Software(-weiter-)entwicklung und -pflege mit einem Beratungsvolumen jeweils größer 150.000 Euro (netto)/p.a..

Mindestens ein seit 2022 für eine Schulverwaltung durchgeführter Beratungsauftrag über technische Beratung und Konzeption im Bereich Software(-weiter-)entwicklung und -pflege mit einem Beratungsvolumen jeweils größer 150.000 Euro (netto)/p.a..

Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind zusätzlich vorzulegen:

Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (Anlage ANG 7)

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage ANG 8)

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Mindestens fünf innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre im jährlichen Mittel festangestellte Mitarbeiter für technische Beratung und Konzeption im Bereich Softwareentwicklung

Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind zusätzlich vorzulegen:

Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (Anlage ANG 7)

Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage ANG 8)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen:

1. Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung
2. Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Vertraulichkeit
3. Erklärung zur Distanzierung von der Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology-Schutzerklärung)
4. Einhaltung der EU-Sanktionsverordnungen gegen Russland (VO (EU) Nr. 833/2014)

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung