Auftragsgegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen zur Beratung und operativen Unterstützung des Auftraggebers bei der Erfüllung der Aufgaben des IBBW, insbesondere bei der Betreuung von IT-Fachverfahren, die vom IBBW entwickelt, betrieben, gepflegt oder in sonstiger Weise IT-seitig betreut werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt dazu im Rahmen dieses Vergabeverfahrens mit zwei Bietern jeweils einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von vier Jahren zu schließen.
Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Der Auftraggeber beabsichtigt dazu im Rahmen dieses Vergabeverfahrens mit zwei Bietern jeweils einen Rahmenvertrag über eine Laufzeit von vier Jahren zu schließen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen (Einzelabrufe) durch den Auftraggeber besteht seitens der Auftragnehmer nicht. Die maximale Abrufmenge unter dem jeweiligen Rahmenvertrag beträgt das Fünffache der in der Leistungsbeschreibung unverbindlich geschätzten Abnahmemengen. Soweit bei Ablauf des Rahmenvertrages in konkreten Projekten des Auftraggebers konkrete Mitarbeiter eines Auf-tragnehmers eingesetzt sind, kann der Auftraggeber diese konkreten Mitarbeiter auch nach Ablauf der Rahmenvertragslaufzeit bis zum Ende des jeweiligen Projektes zu den Bedingungen des Rahmenvertrages weiter mit einem Einzelabruf abrufen.
erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB 2018
Wertungspreis gemäß Preisblatt
Qualifikation und Erfahrung der angebotenen Mitarbeiter gemäß Bewertungsmatrix
Nach erster Aus- und Bewertung der eingegangenen Angebote ist für die vier erstplatzierten Bieter eine vom Auftraggeber bewertete Präsentation vorgesehen, in der die Bieter die für die Rollen Technische/-r Senior Consultant Schwerpunkt Requirements Engineer und Business Analyst, Schwerpunkt IT-Architektur sowie Schwerpunkt Datenschutz und Informationssicher-heit (Rollen 5-7) angebotenen Mitarbeiter vorstellen. Die Präsentation findet nach Wahl des Auftraggebers in einem Vorort-Präsenztermin beim Auftraggeber oder im Wege einer Video-konferenz statt. Die Präsentation wird bewertet und dient auch der Verifizierung der Angaben in den Mitarbeiterprofilen. Die Anwesenheit der angebotenen Mitarbeiter bei der Präsentation ist daher auch maßgeblich für die abschließende Bewertung der Angebote durch den Auftragge-ber. Der Auftraggeber behält sich vor nachträglich auch noch nachrangig platzierte Angebote in der Reihenfolge ihrer Platzierung zur Präsentation aufzufordern, wenn sich bei der Präsenta-tion der vier erstplatzierten Bieter erhebliche negative Abweichungen zur Erstbewertung erge-ben sollten.
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB). Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berucksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung derBekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union.
Die Nachforderung von Unterlagen gemäß § 56 Abs. 2 VgV bleibt vorbehalten. Ein genereller Anspruch auf Nachforderung besteht für die Bieter jedoch nicht. Fordert der Auftraggeber Unterlagen nach, sind diese in gleicher Form wie das Angebot einzureichen.
Vorliegen eines gesetzlich normierten Ausschlussgrunds: Mit dem Angebot ist als Beleg für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen folgende Erklärung einzureichen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB sowie § 22 LkSG (Anlage ANG 9)
Vorlage eines Berufs- oder Handelsregisterauszugs (nicht älter als sechs Monate)
Mindestumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Ge-schäftsjahren (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abge-schlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) jeweils > 1.500.000 Euro
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (Deckungssumme jeweils mindestens 3 Mio. Euro für Personen- und Sachschäden sowie mindestens 1 Mio. Euro für Vermögensschäden je Schadensfall [pro Jahr mindestens 2-fach maximiert])
- Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich des Anwender-/Nutzersupports auf 1st- und/oder 2nd-Level von IT-Anwendungen mit einem Auftragsvolumen jeweils größer 30.000 Euro (netto)/p.a.
- Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich der Projektunterstützung von IT-Projekten mit einem Auf-tragsvolumen jeweils größer 50.000 Euro (netto)/p.a.
- Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich der technischen Beratung bei Softwareprojekten mit einem Auftragsvolumen jeweils größer 80.000 Euro (netto)/p.a.
- Mindestens zwei seit dem 01.01.2023 durchgeführte Aufträge im Bereich des leitenden Projektmanagements von Softwareprojekten mit einem Auftragsvolumen jeweils größer 80.000 Euro (netto)/p.a.
Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Eignungsleihe) sind zusätzlich vorzulegen:
Liste der für die Eignungsleihe herangezogenen Unterauftragnehmer (Anlage ANG 6)
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen (Anlage ANG 7)
Mindestanzahl der innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (bzw. sofern der Bieter noch nicht über drei abgeschlossene Geschäftsjahre verfügt, in den bisher abgeschlossenen Geschäftsjahren) im jährlichen Mittel festangestellten Mitarbeiter im Bereich Anwender-/Nutzersupports von IT-Anwendungen (mindestens 5), im Bereich Projektunterstützung von IT-Projekten (mindestens 5), im Bereich der technischen Beratung bei IT-Projekten (mindestens 5) und im Bereich des leitenden Projektmanagements von IT-Projekten (mindestens 3)
Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (nicht älter als 6 Monate)
Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen:
1. Einhaltung der Bestimmungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. Landestariftreue- und Mindestlohngesetzes (LTMG) sowie Vorlage der entsprechenden Verpflichtungserklärung2. Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Verschwiegenheit3. Erklärung zur Distanzierung von der Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology-Schutzerklärung)4. Einhaltung der EU-Sanktionsverordnungen gegen Russland (VO (EU) Nr. 833/2014)5. Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen