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Verfahrensangaben

Technische Beratungsleistungen zur Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfa...

VO: VgV Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Baden-Württemberg, vert. d. d. Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg, dieses vertr. d. d. Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg (IBBW)
08-A6924-39
Heilbronner Str. 172
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111
TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
vergabe@tcilaw.de
+49 30200542-0
+49 30200542-11

Angaben zum Auftraggeber

Anstalten des öffentlichen Rechts auf Landesebene
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
UStID: DE815371100
Fasanenstraße 61
10719
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabestelle
vergabe@tcilaw.de
+49 30200542-0
+49 30200542-11
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Baden-Württemberg
0204:08-A9866-40
Durlacher Allee 100
76137
Karlsruhe
Deutschland
DE122
vergabekammer@rpk.bwl.de
+49 7219268730
+49 7219263985

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72220000-3
72223000-4
72225000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Abrufvertrag über die technische/rechtliche Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Neuentwicklungen, Prüfung der Softwarepflege für die Softwareanwendungen ASD-BW und ASV-BW sowie in den Bereichen Datenschutz und IT-Sicherheit (Technisches Consulting).

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Das Institut für Bildungsanalysen Baden-Württemberg ist als nachgeordnete Behörde des Kultusministeriums Baden-Württemberg dafür verantwortlich, dem gesamten Kultusbereich neben geeigneten IT-Fachverfahren vor allem verlässliche Daten und wissenschaftliche Erkenntnisse zur Verfügung zu stellen.
Die beiden Applikationen Amtliche Schuldaten Baden-Württemberg und Amtliche Schulverwaltung Baden-Württemberg bilden die Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW. Auftragsgegenstand ist nach entsprechendem Einzelabruf des Auftraggebers die technische Beratung und operative Unterstützung des Auftraggebers bei der Ausgestaltung von Anforderungen und Bewertung von Designs für Neuentwicklungen sowie Prüfung der Softwarepflege für die Softwareanwendungen ASD-BW und ASV-BW (Technisches Consulting). Zur Vermeidung von Interessenkollisionen bei der Leistungserbringung können Unternehmen, die Auftragnehmer eines Vertrages über Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahren ASD-BW und ASV-BW beim Auftraggeber sind, im hiesigen
Vergabeverfahren keinen Zuschlag erhalten.
Es ist der Abschluss der Vereinbarung mit einer Laufzeit von einem Jahr vorgesehen. Ein Anspruch auf Erteilung von Leistungsabrufen/Einzelaufträgen durch den Auftraggeber besteht seitens des Auftragnehmers nur, soweit in der Leistungsbeschreibung/Vertrag Mindestabnahmemengen definiert sind. Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung (Option) zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden.

Umfang der Auftragsvergabe

3.500.000,00
EUR
1,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Jahren
1

Der Vertrag kann durch den Auftraggeber durch einseitige Erklärung (Option) zweimal um jeweils drei Jahre verlängert werden.

2
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heilbronner Str. 172
70191
Stuttgart
Deutschland
DE111

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung kann nicht über eine gängige Gewichtung erfolgen

erweiterte Richtwertmethode gemäß UfAB 2018

Zuschlagskriterium

Preis
Wertungspreis

Wertungspreis gemäß Preisblatt

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität der angebotenen Mitarbeiter

Qualifikation und Erfahrung der angebotenen MItarbeiter

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen ebenfalls bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berucksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der
Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europaischen Union.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1

Größe der Unternehmen

Herkunft der Unternehmen

Überprüfung der Angebote

Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

EUR
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

IBBW - EU 13/2025
Technische Beratungsleistungen zur Pflege, Wartung und Weiterentwicklung der Verfahrenskette ASD-BW und ASV-BW
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
DE814811803
Großunternehmen
Heidestraße 58
10557
Berlin
Deutschland
DE300
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

16.02.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

1,00
EUR

Angaben zum Angebot

IBBW_EU_13_25_20260216_KPMG
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung