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Verfahrensangaben

Auftragsänderung 1: Erstellung und Einführung eines Gesamtsystems für das Haushalt...

VO: VgV Vergabeart: Bekanntmachung einer Auftragsänderung Status: Veröffentlicht

Änderungsdokumentation

Dokumentation der Änderungen

Geänderter Vertrag

Zum Vertrag
LAF-HKR-2024 - Erstellung und Einführung eines Gesamtsystems für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen inkl. Systemservice "HKR 2.0"

Gegenstand der Änderung ist die Erweiterung des Projekts "HKR 2.0" um die Integration von xSuite, den Ausbau des bestehenden SAP CO sowie die Anbindung des Fachvorverfahrens pitFM. Die Leistungsänderung umfasst funktionale Erweiterungen, die Erstellung zusätzlicher Schnittstellen sowie die Durchführung notwendiger Systemtests. Die technische Grundlage für den Datenaustausch war bereits als Option in der ursprünglichen Leistungsbeschreibung (Ziffer 3.4.19 und 4.12) angelegt, wird jedoch nun vollumfänglich beauftragt.

Begründung der Änderung

Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.

1. Sachverhalt und Erforderlichkeit:
Die Auftragsänderung umfasst die Integration von xSuite, den Ausbau des bestehenden SAP- CO (Kosten- und Leistungsrechnung) sowie die Anbindung des Fachvorverfahrens pitFM (Facility Management). Die Änderung wurde erforderlich, da das eigenständige HKR-Verfahren der Staatlichen Bau- und Liegenschaftsverwaltung (SBLV) künftig nicht mehr verfügbar sein wird und dies vor Zuschlag und Projektbeginn auch nicht vorhersehbar war.

2. Technische Unausweichlichkeit:
Ein Auftragnehmerwechsel ist technisch unmöglich, da die Leistungen untrennbar mit der bereits implementierten Architektur und den komplexen Eigenentwicklungen im Customizing verbunden sind. Ein Drittdienstleister könnte die bestehende Lösung nicht in Gänze überblicken, was zu einer riskanten Fragmentierung der Systemarchitektur führen würde. Zudem wäre eine Abgrenzung der Verantwortlichkeiten unmöglich: Da der aktuelle Auftragnehmer zur Herbeiführung der Betriebsbereitschaft des Gesamtsystems auf Basis eines EVB-IT Systemvertrags verpflichtet ist, würde ein Zweitdienstleister diese Gesamtverantwortung erheblich aufweichen. Im Fehlerfall könnten beide Dienstleister die Verantwortung abstreiten, ohne dass eine Aufklärung durch den Auftraggeber ohne Weiteres möglich wäre. Dies gefährdet die Kohärenz des gesamten HKR-Systems.

3. Wirtschaftliche Unausweichlichkeit:
Ein Wechsel würde erhebliche Mehrkosten und zeitliche Verzögerungen verursachen. Ein neues Vergabeverfahren ist im kurzen Zeitfenster der jetzigen Projektphase nicht durchführbar und würde den Produktivstart um ein volles Jahr verschieben, da eine Einführung nur zum Jahreswechsel sinnvoll ist. Dies führt zu massiven Folgekosten durch Ressourcenplanung, höhere Personalfluktuation und Einarbeitungsaufwände. Zudem besteht ein kritisches Ausfallrisiko des Altsystems ProFiskal, welches bereits 2014 abgekündigt wurde und ab dem 31.12.2028 über keinerlei Pflegevertrag mehr verfügt. Eine Projektverzögerung würde die Wirtschaftlichkeit des Gesamtvorhabens enorm verschlechtern.

4. Wertgrenze (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 GWB):

Die Erhöhung durch die zusätzlichen Leistungen beträgt lediglich 1,72 % des ursprünglichen Auftragswertes. Damit wird die zulässige Grenze von 50 % sicher eingehalten (Netto-Änderungswert: 1.278.034,29 EUR; ursprünglicher Netto-Gesamtwert: 74.127.132,31 EUR).

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Finanzministerium, dieses vertreten durch die Direktorin des Landesamtes für Finanzen Mecklenburg-Vorpommern
13-X19210004000-80
Werkstraße 104
19061
Schwerin
Deutschland
DE804
TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB
vergabe@tcilaw.de
030 200542-0

Angaben zum Auftraggeber

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister

Adresse

DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH
DE137733413
Lübecker Straße 283
19059
Schwerin
Deutschland
DE804
Vergabestelle
vergabe@tcilaw.de
030 200542-0
030 200542-11

Adresse

TCI Partnerschaft von Rechtsanwälten Müller Schmidt mbB (Unterauftragnehmer der DVZ Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern GmbH)
DE815371100
Fasanenstraße 61
10719
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabestelle
vergabe@tcilaw.de
+49 30200542-0
+49 30200542-11
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
123456789
Johannes-Stelling-Str. 14
19053
Schwerin
Deutschland
DE804
vergabekammer@wm.mv-regierung.de
0385-588 15164
0385-588 485 15817

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

72000000-5
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung und Einführung eines neuen IT-Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-Verfahren) für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Damit verbunden ist eine Ablösung des derzeitigen Bestandsverfahrens "ProFiskal" und eine Migration der Daten in die zu beschaffende Softwarelösung.
Beschaffungsgegenstand ist somit insbesondere der dauerhafte Erwerb einer bereits möglichst weitgehend standardisierten Standardsoftware, welche vom Auftragnehmer auf die konkreten Bedürfnisse des Auftraggebers weiter (durch Customizing und möglichst ohne Anpassungen auf Quellcodeebene) anzupassen ist und die im Ergebnis den kompletten Haushaltskreislauf abbildet. Zusätzlich umfasst der Auftragsgegenstand u. a. die Pflege, Wartung und Weiterentwicklung des Systems, umfassende Schulungsleistungen sowie sonstige Beratungs- und Unterstützungsleistungen.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Gegenstand des Auftrags ist die Beschaffung und Einführung eines neuen IT-Verfahrens für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen (HKR-Verfahren) für das Land Mecklenburg-Vorpommern. Damit verbunden ist eine Ablösung des derzeitigen Bestandsverfahrens "ProFiskal" und eine Migration der Daten in die zu beschaffende Softwarelösung.
Beschaffungsgegenstand ist somit insbesondere der dauerhafte Erwerb einer bereits möglichst weitgehend standardisierten Standardsoftware, welche vom Auftragnehmer auf die konkreten Bedürfnisse des Auftraggebers weiter (durch Customizing und möglichst ohne Anpassungen auf Quellcodeebene) anzupassen ist und die im Ergebnis den kompletten Haushaltskreislauf abbildet. Der Haushaltskreislauf setzt sich dabei aus den folgenden Funktionsbereichen zusammen:

- Haushaltsplanung,
- Haushaltsdurchführung,
- Mittelbewirtschaftung,
- Kassenwesen,
- Vollstreckung*,
- Haushaltsrechnung.
* dieses Modul wird als Option ausgeschrieben.

Zusätzlich umfasst der Auftragsgegenstand u. a.:
- die Bereitstellung und Implementierung der notwendigen Stammdatenfelder, weiterer querschnittlicher Funktionen sowie ein Formular- und Berichtswesen,
- die Bereitstellung notwendiger Schnittstellen für die Anbindung von Drittverfahren,
- die Erstellung der Schulungsunterlagen sowie die Durchführung der Schulung zum neuen HKR-Verfahren (ca. 3.000 Nutzer),
- die Erstellung von Testfällen sowie die Durchführung der notwendigen Tests,
- die Pflege und Wartung des Gesamtsystems (Systemservice) einschließlich der Bereitstellung neuer Programmstände, der Störungsbeseitigung sowie der laufenden Anpassung an geänderte Rechtsvorschriften und
- zusätzliche Beratungs- und Unterstützungsleistungen sowie die Weiterentwicklung des Gesamtsystems nach den Bedürfnissen des Auftraggebers.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Der Laufzeit verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn der Auftraggeber nicht fristgemäß kündigt.

99
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Deutschland

Weitere Erfüllungsorte

Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

siehe Nummer 6.1 EVB-IT Systemvertrag

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt
Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Bewerber/Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Erkennt ein am Auftrag interessiertes Unternehmen eine Verletzung seiner Rechte durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen gegenüber der Vergabestelle zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung (Abgabe Teilnahmeantrag) gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB).
Verstöße, die aufgrund von weiteren im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist, Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB). Teilt die Vergabestelle dem Bewerber/Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann der Bewerber/Bieter nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage (bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die Vergabestelle.
Die Unwirksamkeit gemäß § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

Zusätzliche Informationen

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Siehe Ziffer 10 der Ergänzenden Verfahrensbedingungen

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Ergebnis

Angaben zum Auftrag

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Energieeffizienz-Richtlinie

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

LAF-HKR-2024
Erstellung und Einführung eines Gesamtsystems für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen inkl. Systemservice "HKR 2.0"
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

T-Systems International GmbH
DE 118 645 675
Hahnstraße 43d
60528
Frankfurt am Main
Deutschland
DE712
heiko.birkl@t-systems.com
0160 90507784
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

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Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

12.12.2025

Angaben zum Angebot

CR 07-2025

Angaben zur Rahmenvereinbarung