Inhaltliche, insbesondere erziehungswissenschaftliche Pflege und Weiterentwicklung der Anwendungen BOaktiv, ElternBO und 2P.
Das Land Baden-Württemberg nutzt seit über zwölf Jahren die für das Land entwickelte, in weiten Teilen webbasierte "Kompetenzanalyse Profil AC" (KAPAC) im Kontext der beruflichen Orientierung von Schülerinnen und Schülern. Zunächst gab es für die verschiedenen allgemein bildenden und beruflichen Schularten in Baden-Württemberg spezifische KAPAC-Verfahren. In der Vergangenheit wurde die Lösung bereits mehrfach um zusätzliche Module ergänzt und wird weiterhin, nunmehr unter dem Namen BOaktiv genutzt. Dabei wurde auch die Website Eltern-BO im Rahmen des Projektes BOaktiv4Parents konzipiert und ist nunmehr Bestandteil der Lösung BOaktiv. Mit BOaktiv werden aktuell Kompetenzen verschiedener Kompetenzbereiche analysiert, dokumentiert, reflektiert und individuell gefördert.Flankierend zu BOaktiv werden die im Rahmen länderübergreifender Projekte für Zugewanderte auf Basis einheitlicher erziehungswissenschaftlicher Konzepte entwickelten Verfahren 2P und für alle Grundschulen 2P-Primar genutzt. In diesen Verfahren werden analog zu BOaktiv bedarfsorientiert Test- und Fragebögen angeboten.
Im Rahmen der Weiterentwicklung ist insbesondere die integrative Entwicklung zu einem modular gestalteten und ganzheitlichen Verfahren zur Diagnostik, Dokumentation, Reflexion und individuellen Förderung beabsichtigt. Innerhalb dessen sollen die Schulen bedarfsorientiert Tests, Fragebögen, digitale Planspiele und Beobachtungsaufgaben für ihre Schüler*innen zusammenstellen und durchführen können. Weiter sollen für die Schüler*innen - bezogen auf die individuellen diagnostischen Ergebnisse - Reflexions-und Dokumentationsmöglichkeiten geschaffen werden. Zudem sollen für die Lehrkräfte Möglichkeiten zur unterrichtlichen und außerunterrichtlichen individuellen Förderung ihrer Schüler*innen bereitgestellt werden.
Da BOaktiv ein verbindliches Verfahren für Schulen in BW ist, das außer den allgemeinbildenden Gymnasien allen Schulformen in Baden-Württemberg zur Verfügung steht und eingesetzt werden muss, ist neben der geplanten Weiterentwicklung auch die fortlaufende inhaltliche und fachliche Pflege der Anwendung erforderlich.
Bei den auftragsgegenständlichen Anwendungen handelt es sich um fachlich-inhaltlich von der Fa. MTO Psychologische Forschung und Beratung GmbH konzipierte und entwickelte Anwendungen, d.h. MTO hat insbesondere die gesamte fachlich-inhaltliche Gestaltung der Anwendungen entwickelt. Im Rahmen der fachlich-inhaltlichen Gestaltung der Anwendung wurden durch MTO umfangreiche Fragebögen und Auswertungen gestaltet. Für die bedarfsgerechte Gestaltung waren in hohem Maße erziehungswissenschaftliche Kenntnisse und die individuelle aufgabenspezifische Anwendung dieser Erkenntnisse erforderlich. Damit genießt auch diese fachliche-inhaltliche Gestaltung der Analysewerkzeuge als Sprachwerk im Sinne des § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG urheberechtlichen Schutz. Die Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und insbesondere Bearbeitungsrechte an der konkreten fachlich-inhaltlichen Gestaltung liegen daher bei MTO. Die nunmehr beabsichtigte und erforderliche inhaltlich-fachliche Pflege und Weiterentwicklung kann daher bei Beibehaltung der vorhandenen fachlich-inhaltlichen Gestaltung der Anwendung gemäß § 15 UrhG aus urheberechtlichen Gründen ausschließlich durch MTO erfolgen.
Die Anwendungen müssen für die Anwenderinnen und Anwender ein einheitliches, geschlossenes Verfahren sein, aus dem wertvolle Impulse im Sinne der beruflichen Orientierung abgeleitet werden können und das in der Schule möglichst unkompliziert und ressourcenschonend eingesetzt werden kann. Die Analyse, Dokumentation, Reflexion, individuelle Förderung und Gestaltung innerhalb der auftgragsgegenständlichen Anwendungen muss daher in allen Anwendungen in vergleichbarer Weise nach einem einheitlichen Grundkonzept umgesetzt sein. Aus diesem Grund müssen sämtliche auftragsgegenständlichen Anwendungen inhaltlich-konzeptionell einheitlich gestaltet werden und einen einheitlichen Duktus aufweisen. Auch mögliche Weiterentwicklungen der Anwendungen stehen nicht isoliert für sich, sondern sind inhaltlich-konzeptionell integraler Bestandteil dieser Gesamtstruktur. Damit alle fachlichen, didaktischen, pädagogischen und psychologischen Ansätze unter einem einheitlichen schlüssigen Gesamtkonzept verwirklicht bleiben, kann fachlich ausschließlich der bisherige Entwickler mit der inhaltlich-konzeptionellen Pflege und Weiterentwicklung der Anwendugen beauftragt werden. Auch zur Wahrung dieses Gesamtkonzeptes muss deshalb die beabsichtigte Pflege und Weiterentwicklung durch den bisherigen fachlich-inhaltlichen Entwickler erfolgen.
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einer Direktvergabe gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Ist nach Ansicht des Auftraggebers eine Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig und ist vor Vertragsabschluss die Absicht des Vertragsschlusses vom Auftraggeber im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB veröffentlicht worden (ex-ante-Transparenzbekanntmachung), kann eine Unwirksamkeit des Vertragsschlusses gemäß § 135 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB nicht mehr geltend gemacht werden, wenn der Vertragsschluss frühestens zehn Kalendertage nach der Veröffentlichung der Bekanntmachung erfolgt ist.