[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf die Referenzen zu bestimmten Lieferungen, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Auswahl Referenzen zu bestimmten Lieferungen erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.]
(1) Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Projektleitern und Service-Mitarbeitern.
(2) Nachweis des Bieters über ein wirksames und etabliertes Informationssicherheitsmanagementsystem, das dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Hierzu ist vorzulegen:
- eine gültige Zertifizierung: Management System Zertifikat nach ISO/IEC 27001, oder
- ein gleichwertiger Nachweis, aus dem hervorgeht, dass ein Informationssicherheitsmanagementsystem implementiert ist, das in Struktur, Umfang und Wirksamkeit den Anforderungen der ISO/IEC 27001 entspricht.
Der gleichwertige Nachweis muss insbesondere folgende Aspekte umfassen und nachvollziehbar dokumentieren:
- systematische Identifikation und Bewertung von Informationssicherheitsrisiken
- Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
- geregelte Prozesse zur Behandlung von Sicherheitsvorfällen
- regelmäßige Überprüfung und Weiterentwicklung des Sicherheitsniveaus
- klare Verantwortlichkeiten und organisatorische Verankerung der Informationssicherheit
Der Auftraggeber behält sich vor, die Gleichwertigkeit der vorgelegten Nachweise im Rahmen der Eignungsprüfung zu bewerten. Nachweise, die die vorgenannten Anforderungen nicht voll-ständig und nachvollziehbar abbilden, werden als nicht gleichwertig angesehen.
(3) Nachweis des Bieters über geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung von Qualität und Umweltmanagement. Hierzu sind folgende Nachweise vorzulegen:
- eine Zertifizierung nach ISO 9001 (Qualitätsmanagement) oder ein gleichwertiger Nachweis über ein etabliertes Qualitätsmanagementsystem
- eine Zertifizierung nach ISO 14001 (Umweltmanagement) oder ein gleichwertiger Nachweis
Als gleichwertiger Nachweis gelten insbesondere:
- vergleichbare Zertifizierungen
- dokumentierte interne Managementsysteme
- oder sonstige geeignete Nachweise, aus denen hervorgeht, dass die Anforderungen in vergleichbarer Weise erfüllt werden
Der Auftraggeber behält sich vor, die vorgelegten Nachweise auf Gleichwertigkeit zu prüfen.
(4) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen des Unternehmens aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und dem laufenden Geschäftsjahr, soweit sie mit der vergebenden Leistung vergleichbar sind (Beschaffung von Multifunktionsgeräten), unter Angabe der folgenden Informationen:
- Beschreibung des Leistungsgegenstands/Projektinhalts,
- Art und Umfang der Leistung,
- Wert des Auftrags,
- Erbringungszeitpunkt/-zeitraum/Projektlaufzeit,
- Erbringungsort,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Kontaktdaten.
Mindestvorgaben:
Der Bieter muss mindestens zwei Referenzen zur Scan- und Workflowintegration benennen, die folgende Anforderungen erfüllen:
- Implementierung von Multifunktionsgeräten mit integrierten Scanlösungen
- Integration von Scan-Workflows in nachgelagerte Systeme (z. B. Dokumentenmanagementsysteme, Archivsysteme oder vergleichbare Fachanwendungen)
- vergleichbare Größenordnung (z. B. mindestens 250 Geräte oder vergleichbares Projektvolumen)
Der Bieter muss mindestens eine Referenz zum Rollout und Betrieb benennen, die folgende Kriterien erfüllt:
- Rollout von Multifunktionsgeräten in einer Organisation mit mehreren Standorten
- Durchführung im laufenden Betrieb
- Integration in bestehende IT-Infrastrukturen
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bescheinigungen des Referenzgebers ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung anzufordern.
(5) Eigenerklärung, dass die angebotene Lösung grundsätzlich geeignet ist, in die bestehende IT-Umgebung integriert zu werden. Die grundsätzliche Integrationsfähigkeit umfasst insbesondere:
- Die grundsätzliche Unterstützung von Netzwerkdruck und Fax
- Authentifizierungsverfahren über den Verzeichnisdienst Active Directory / LDAP
- Integration in bestehende Druckmanagementlösungen Steadyprint und Papercut
- Unterstützung der sicherheitsrelevanten Funktionen gemäß Leistungsbeschreibung und Anforderungen
- Unterstützung der Scanfunktionen
Die grundsätzliche Integrationsfähigkeit ist durch geeignete Referenzen oder Systembeschreibungen nachzuweisen.
Die konkrete Integrationsfähigkeit und Funktionsfähigkeit wird im Rahmen der vorgesehenen Teststellung durch den Auftraggeber überprüft.