Dienstleistung in der Abfallentsorgung - Verwertung von flüssigen Gärresten der Bioabfallvergärungsanlage in Flörsheim-Wicker der RMD Rhein-Main Deponie GmbH
Aus dem Lagerbehälter für flüssige Gärreste der Bioabfallvergärungsanlage in Flörsheim-Wicker werden jährlich bis zu 36.000 m3 an flüssigen Gärresten als RAL-zertifiziertes Gärprodukt (Flüssigdünger) zur Verwertung an die Landwirtschaft abgegeben. In dieser Jahresmenge sind derzeit bis zu 15.000 m3 von der Bioabfallvergärungsanlage Frankfurt am Main enthalten. Auch zukünftig ist mit diesem Mengenansatz zu rechnen. Die flüssigen Gärreste der Anlage sind zertifiziert nach BG Kompost e.V., Gütesicherung Gärprodukt RAL-GZ 245. Flüssige Gärreste: TS-Gehalt ca. 6-7 % - Die Leistungen umfassen insofern die vollständige Kette der Verwertungsleistungen von der Abholung der flüssigen Gärreste am Standort der Bioabfallvergärungsanlage in Wicker (Gärrestlager) bis zum Ausbringen auf geeigneten landwirtschaftlichen Flächen mit entsprechender Vorhaltung der Transport- und Ausbringungslogistik einschließlich der Nachweisführung gegenüber der RMD und die zuständigen Behörden über die Ordnungsgemäße Verwertung der flüssigen Gärreste. Die Abstimmung mit landwirtschaftlichen Betrieben zur Aufnahme der Gärrestmengen auf die Ackerfläche (Flächenmanagement) obliegt ausschließlich beim zukünftigen Dienstleistungserbringer.Um die notwendigen Lagerkapazitäten für die Bioabfallvergärungsanlage vorhalten zu können, sind im Jahr zwei Ausbringungskampagnen (Frühjahr und Herbst) erforderlich. In der Frühjahrskampagne sind Gärreste ab 01. Februar eines jeden Jahres abzuholen. Für die Ausbringung werden ca. 1.500 - 1.600 ha an geeigneter Ackerfläche benötigt. Die flüssigen Gärreste sind bevorzugt ortsnah / um Umfeld der Vergärungsanlage Flörsheim-Wicker landwirtschaftlich zu verwerten. Vertrags-/Leistungsbeginn: 01.07.2026
Weitere Informationen: siehe Vergabeunterlagen
Optionale Verlängerung um einmalig 2 Jahre
DE71A Main-Taunus-Kreis
Preis 80%
Energieeffizienz / Transportlogistik 10%
Qualität Verwertungskonzept 10%
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Überschriften der Kriterien "Eintragung in das Handelsregister", "Finanzkennzahlen" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" in Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aus technischen Gründen den aufgestellten und beschriebenen Eignungskriterien nicht vollumfänglich entsprechen. Die vollständigen Anforderungen an die Eignung können dem jeweils korrespondierenden Beschreibungstext zum Kriterium entnommen werden. Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäßAbschnitt 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung sind innerhalb der Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge nach Abschnitt 5.1.12 mit den Teilnahmeanträge vorzulegen, soweit sich der Auftraggeberdies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständige Teilnahmeanträge vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum (ersten) Verfahrensbrief / Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb über die unter Abschnitt 5.1.11 genannte elektronische Adresse abrufen können. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Angebotsschreiben eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebotsschreiben zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt 5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebotsschreiben einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gemäß §§ 155 GWB: Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.