Losweise Unterhaltsreinigung und jährliche Grundreinigung an Schulen des Main-Kinzig-Kreises teilweise einschließlich Roboterreinigung in Sporthallen (Boden)
Losweise Vergabe der Unterhaltsreinigung und jährlichen Grundreinigung für die Schulen Wilhelm-Hauff-Schule, Jossatal-Schule, Bilzbergschule Ulmbach, Grundschule Vollmerz, Haidefeldschule Hettersroth, Alteburg-Schule, Grundschule Aufenau, Herzbergschule Roth, Kopernikusschule, Schule am Eulenhof, Büchertalschule, Werner-von-Siemens-Schule teilweise einschließlich der Roboterreinigung in Sporthallen (Boden).
Näheres siehe Vergabeunterlagen.
zzgl. zweier einseitiger Verlängerungsoptionen des Auftraggebers um je-weils ein weiteres Jahr.
Preisliches Zuschlagskriterium (60 %), unterteilt in:
a) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Unterhaltsreinigung (36 %; Unterkriterium 1)
b) angebotener Jahresnetto-Gesamtpreis für die Grundreinigung (24 %; Unterkriterium 2)
Güte und Qualität des Reinigungskonzepts (40 %), davon jeweils zu gleichen Anteilen
a) Konzept zur Gewährleistung und Sicherung der Qualität der Reinigungsleistung (Unterkriterium 1)b) Personaleinsatzkonzept (Unterkriterium 2)c) Konzept der Objektüberwachung (Unterkriterium 3)
Zweimalige auftraggeberseitige Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr
Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass die Überschriften der Kriterien "Eintragung in das Handelsregister", "Finanzkennzahlen" und "Referenzen zu bestimmten Arbeiten" in Abschnitt 5.1.9 der Auftragsbekanntmachung aus technischen Gründen den aufgestellten und beschriebenen Eignungskriterien nicht vollumfänglich entsprechen. Die vollständigen Anforderungen an die Eignung können dem jeweils korrespondierenden Beschreibungstext zum Kriterium entnommen werden. Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung sind innerhalb der Frist für den Eingang der Angebote nach Abschnitt 5.1.12 mit den Angeboten vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass unvollständige Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bieter-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum (ersten) Verfahrensbrief / Aufforderung zur Angebotsabgabe über die unter Abschnitt 5.1.11 genannte elektronische Adresse abrufen können. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bietergemeinschaft dem Angebotsschreiben eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bietergemeinschaftserklärung). Beabsichtigt der Bieter / die Bietergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Angebotsschreiben zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bieter im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt5.1.9 dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Angebotsschreiben einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bieter die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gemäß §§ 155 GWB: Es wird auf § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen.
Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Befähigung zur Berufsausübung a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB sowie § 22 Abs. 1 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach den §§ 125, 126 GWB getroffen werden. b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung, unter Angabe von Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens; kurze Beschreibung des Tätigkeitsbereichs (Arbeitsbereiche, Leistungsspektrum), Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung. c) Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes. d) Eigenerklärung Mindestlohngesetz.e) Eigenerklärung zum Russlandgeschäft gemäß Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Bieters bzw. von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft. f) Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft. g) Vorlage einer aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse, bei der die überwiegende Zahl der Mitarbeiter versichert ist.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit a) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz (netto) des Unternehmens sowie den Umsatz (netto) in den letzten drei Jahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (insbesondere Reinigungsleistungen für Schulen bzw. sonstige Gebäude in öffentlicher Hand). b) Der Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 2.500.000,00 für Personenschäden, EUR 1.000.000 für Sachschäden und reine Vermögensschäden sowie für etwaige Bearbeitungsschäden und für das Abhandenkommen der dem Versicherungsnehmer oder seinen Angestellten überlassenen Schlüssel bis zu EUR 250.000,00 bzw. eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder eine Bestätigung des Versicherers über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen. c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit a) Angaben über die Erbringung von einschlägigen Leistungen in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) sowie des laufenden Jahres, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insbesondere Reinigungsleistungen für Schulen bzw. sonstige Gebäude in öffentlicher Hand) unter Angabe - je Referenz - von: Art des Auftraggebers (privat oder öffentlich), Leistungszeit (Beginn/Ende), Auftragsvolumen in EUR brutto, zu reinigende Fläche in qm, Auftraggeber mit Ansprechpartner beim Referenzgeber inkl. Telefonnummer, Art und Umfang der Leistung. b) Angaben über die Zahl der in den letzten drei Jahren (2023 bis 2025) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen. c) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme je Schadenereignis von mindestens EUR 2.500.000,00 für Personenschäden, EUR 1.000.000 für Sachschäden und reine Vermögensschäden sowie für etwaige Bearbeitungsschäden und für das Abhandenkommen der dem Versicherungsnehmer oder seinen Angestellten überlassenen Schlüssel bis zu EUR 250.000,00.Einhaltung der Mindestlohnvorgaben gemäß HVTG.
Unterhaltsreinigung: Die Unterhaltsreinigung dient der Sauberhaltung und der Substanz- und Qualitätserhaltung der Reinigungsobjekte. Sie ist anhand der anliegenden Reinigungspläne durchzuführen.
Die Sporthallen sind grundsätzlich am ersten Schultag vor Schulbeginn komplett zu reinigen. Hier ist ggf. mit einem erhöhten Schmutzaufkommen zu rechnen; eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht. Am letzten Schultag vor Ferienbeginn ist, abweichend vom Wechselturnus gem. Reinigungsplan, eine komplette Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche durchzuführen.Am letzten Ferientag der Sommerferien ist eine komplette Unterhaltsreinigung der gesamten vertraglichen Reinigungsfläche durchzuführen. Eine Reinigung der vertraglichen Fläche am letzten Tag der Oster-, Herbst- und Weihnachtsfeien entfällt.An gesetzlichen Feiertagen entfällt die Unterhaltsreinigung. Soweit innerhalb einer Reinigungswoche ein Feiertag fällt, ist zu beachten, dass bei Intervallreinigung diese Reinigung grundsätzlich vor dem Feiertag zu erfolgen hat (somit Reinigung der gesamten vertragl. Reinigungsfläche).Der Rosenmontag (beweglicher Ferientag) ist ein Reinigungstag. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienst- bzw. Schulbetrieb möglichst ungestört bleibt.Innerhalb des durch den Reinigungsplan fixierten Zeitrahmens kann/können der/die Hausmeister die Wiederholung einzelner Arbeitsgänge oder ihre Intensivierung zu Lasten anderer Arbeitsgänge verlangen (z.B. Anpassung an Schlechtwetterlage).Der Auftragnehmer hat die zur Unterhaltsreinigung gehörenden Leistungen jederzeit fachgerecht und in der Weise auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht wird.
Grundreinigung: Die Grundreinigung ist die gründliche Reinigung und Pflege der Reinigungsobjekte und ist einmal jährlich, entweder in den Osterferien, Sommer- oder Herbstferien, durchzuführen. Der Zeitraum ist mit dem Auftraggeber festzulegen.
Roboterreinigung in Sporthallen: Betreffend die Reinigung der Sporthallen durch Reinigungsroboter wird auf die Anlage "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" verwiesen. Soweit diese für die betreffende Schule einschlägig ist, gilt diese "Leistungsbeschreibung Roboterreinigung Sporthallen" vorrangig.
Willhelm-Hauff-Schule
Jossatal-Schule
Bilzbergschule Ulmbach
Grundschule Vollmerz
Haidefeldschule Hettersroth
Alteburg-Schule
Grundschule Aufenau
Herzbergschule Roth
Kopernikusschule
Schule am Eulenhof
Büchertalschule
Werner-von-Siemens-Schule