Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV:
a) Angaben über die Erbringung von einschlägigen Leistungen in den letzten fünf Jahren (2020 bis 2024) sowie des laufenden Jahres, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insbesondere die Verwertung von organischen Wirtschaftsdüngern in schlammförmiger bzw. flüssiger Konsistenz wie z.B. kommunale Klärschlämme) (Referenzliste), unter Angabe - je Referenz - von:
- Art des Auftraggebers (privat oder öffentlich),
- der Leistungszeit (Beginn/Ende),
- Charakterisierung nach Art und Menge (pro Jahr) der landwirtschaftlich verwerteten Materialien (Bezeichnung, fest / flüssig, Herkunft etc., - Auftragsvolumen in EUR brutto - Art und Umfang der
Leistungserbringung, insbesondere ob die Leistung unter Einbindung von Nachunternehmen erbracht worden sind,
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr.
b) Erklärung zur Anzahl der in den letzten fünf Geschäftsjahren (2020 - 2024) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal
c) Erklärung/Darlegung zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals.
d) Erklärung/Darlegung über die dem Bewerber für die ausgeschriebene Leistung zur Verfügung stehende technische und betriebliche Ausstattung: Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt, insbesondere Vorlage von Grundsatzdarlegungen, welche Lösungsmöglichkeiten vom Bewerber in Aussicht gestellt werden und mit welchen Mengenansätzen. Soweit auf bestehende technische Anlagen oder Einrichtungen Bezug genommen wird: Vorlage der entsprechenden Genehmigungen, Erlaubnisse oder Bewilligungen.