[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf die Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Auswahl Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.]
(1) Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/einschlägigen Referenzen durch eine Aufstellung der wesentlichen erbrachten Leistungen des Bewerbers (erfolgte Gebäudefertigstellung im Jahr 2019 oder später) bezogen auf Leistungen, deren Anforderungen mit den zu vergebenden Leistungen (Architektenleistungen (Gebäude & Innenräume) gemäß HOAI Objektplanung §§ 33 ff. für einen Neubau oder Erweiterungsbau) vergleichbar sind. Dabei müssen folgende Referenzbereiche mit jeweils einer Referenz abgedeckt werden:
Referenzbereich 1:
- Nutzungsart: Bildungsstätte, Bürogebäude, Wohngebäude oder vergleichbare Nutzung
- Leistungsumfang: Aufstellen einer detaillierten Objektbeschreibung, der Leistungsbeschreibungen mit Leistungsprogramm sowie Planung gestalterischer Leitdetails
Referenzbereich 2:
- Nutzungsart: Kindertagesstätte oder vergleichbare Nutzung
- Leistungsumfang: mind. Leistungsphase 2-5 gemäß HOAI § 34
Referenzbereich 3:
- Konstruktionsart: vorgefertigter Holzbau
- Leistungsumfang: mind. Leistungsphasen 2-5 gemäß HOAI § 34
Anzugeben sind dabei - je Projekt/je Referenz:
- Leistungszeit (Beginn/Ende)
- Gebäudefertigstellung (Jahr)
- Angabe der Honorarzone gemäß HOAI
- Art und Umfang der Leistungserbringung
- Brutto-Grundfläche
- Auftragsvolumen (Bauvolumen)
- Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer
Bescheinigungen/Referenzschreiben des Auftraggebers können ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung vorgelegt werden.
Mindestbedingung: Die neugeplante Brutto-Grundfläche muss je Referenz mind. 500 qm betragen.