Die Stadt Aachen, vertreten durch die Abteilung Tiefbau (FB 68/500), beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI für das Projekt "Grundhafte Erneuerung der Metzgerstraße". Gegenstand der Maßnahme ist der Straßenvollausbau der Metzgerstraße im innerstädtischen Bereich. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahn mit Asphaltbelag, die Herstellung von Parkflächen (Längsparkstreifen und Stellplätzen) mit Pflasterbelag sowie die Erneuerung der Gehwege mit Plattenbelag. Darüber hinaus ist die Pflanzung von ca. 20 neuen Straßenbäumen vorgesehen.
Zur Maßnahme ist LPH 2 abgeschlossen und der zugehörige Planungsbeschluss gefasst. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung eines geeigneten und qualifizierten Ingenieurbüros mit der weiteren Bearbeitung der Leistungsphasen 3 (exkl. 4) bis 9 mit zusätzlichen Leistungen im Zusammen-hang mit der Integration von Anforderungen aus dem GRIP-Förderprogramm (Näheres siehe sogleich). Die Vergütung der Grundleistungen erfolgt gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die GRIP-bezogenen Leistungen werden als weitere besondere Leistungen pauschal vergütet.
Die Stadt Aachen legt im GRIP-Förderprogramm (Green Responsible Innovative Procurement) besonderen Wert auf die Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten im Rahmen der Planung und Umsetzung. Der Auftragnehmer hat daher einen ganzheitlichen Planungsansatz zu verfolgen, die Ökobilanzierung unter Berücksichtigung externer Umwelteffekte sowie die Anwendung geeigneter Bewertungs- und Zertifizierungssysteme umfasst.
Die Implementierung der GRIP-Anforderungen soll systematisch und integrativ erfolgen. Dazu zählen insbesondere:
- die frühzeitige Einbindung ressourceneffizienter und klimafreundlicher Zielsetzungen in die Planungsstruktur,
- die Durchführung von Variantenuntersuchungen unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Ökobilanz,
- die Anwendung eines CO2-Schattenpreises zur Bewertung externer Umwelteffekte,
- die Nutzung geeigneter Softwaretools zur Nachhaltigkeitsbewertung,
- die Einbindung qualifizierter Fachplaner für Nachhaltigkeit,
- die transparente Dokumentation und Fortschreibung der Nachhaltigkeitsziele über alle Leistungsphasen hinweg, einschließlich turnusmäßiger Zwischenberichte,
- die Integration geeigneter Nachhaltigkeitskriterien in die Vergabeunterlagen, einschließlich funktionaler Leistungsbeschreibungen, Nachweisführung und Auswahl geeigneter Vergabearten.
Darüber hinaus ist die Planung in eine marktgerechte und innovative Vergabe der Bauleistungen zu überführen. Dabei sind die vergaberechtlichen Möglichkeiten (z. B. gewerkeweise Vergabe, Generalunternehmermodelle) angemessen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein zentrales Ziel der Planung besteht darin, das nachgelagerte Vergabeverfahren zur Beschaffung der Bauleistungen so zu strukturieren und zu begleiten, dass die CO2-Emissionen in der Errichtungsphase - insbesondere durch Baumaschinen, Transporte und eingesetzte Materialien - systematisch erfasst und bewertet werden können. Die daraus resultierenden Umweltauswirkungen sollen auf Grundlage eines CO2-Schattenpreises bereits in der Bedarfsanalyse sowie bei der Festlegung des Beschaffungsgegenstandes berücksichtigt und im Rahmen des Vergabeverfahrens als Zuschlagskriterium verankert werden. Ebenso sind die Anforderungen nach Abschluss der Bauarbeiten zu reflektieren.
Der voraussichtliche Projektzeitplan (Rahmenterminplan) stellt sich wie folgt dar:
- Q4 2025: Beauftragung eines Ingenieurbüros mit der weiteren Bearbeitung der Leistungsphasen 3 bis 9
- Q1 2026 - Q3 2026: Erstellung der Ausführungsplanung
- Q3 2026: Ausführungsbeschluss und Vorbereitung der Vergabe
- Q4 2026: Vergabe der Bauleistung
- Q1 2027: Baubeginn
- Q3/Q4 2027: Bauende
Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt:
- Stufe 1: Leistungsphasen 3 (exkl. 4) bis 7 (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe)
- Stufe 3 (Optional): Leistungsphase 8, 9 (Objektüberwachung - Bauüberwachung)
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen über die Stufe 1 hinaus besteht nicht.
Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.