Stadt Aachen - Vergabe von Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen | Metzgerstraß...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
28.10.2025
03.11.2025 12:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Stadt Aachen
DE 121689815
Lagerhausstraße 20
52064
Aachen
Deutschland
DEA2D
GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB als Verfahrensbetreuer
Vergabestelle@goerg.de
069170000154

Angaben zum Auftraggeber

Körperschaften des öffentlichen Rechts auf Kommunalebene
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
+49 2211470
Zeughausstraße 2 - 10
50667
Köln
Deutschland
DEA23
poststelle@bezreg-koeln.nrw.de
+49 2211470
+49 221-1472889

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

71000000-8
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Stadt Aachen - Vergabe von Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen | Metzgerstraße

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die Stadt Aachen, vertreten durch die Abteilung Tiefbau (FB 68/500), beabsichtigt die Vergabe von Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß §§ 45 ff. HOAI für das Projekt "Grundhafte Erneuerung der Metzgerstraße". Gegenstand der Maßnahme ist der Straßenvollausbau der Metzgerstraße im innerstädtischen Bereich. Die Maßnahme umfasst die Erneuerung der Fahrbahn mit Asphaltbelag, die Herstellung von Parkflächen (Längsparkstreifen und Stellplätzen) mit Pflasterbelag sowie die Erneuerung der Gehwege mit Plattenbelag. Darüber hinaus ist die Pflanzung von ca. 20 neuen Straßenbäumen vorgesehen.

Zur Maßnahme ist LPH 2 abgeschlossen und der zugehörige Planungsbeschluss gefasst. Ziel des Vergabeverfahrens ist die Beauftragung eines geeigneten und qualifizierten Ingenieurbüros mit der weiteren Bearbeitung der Leistungsphasen 3 (exkl. 4) bis 9 mit zusätzlichen Leistungen im Zusammen-hang mit der Integration von Anforderungen aus dem GRIP-Förderprogramm (Näheres siehe sogleich). Die Vergütung der Grundleistungen erfolgt gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); die GRIP-bezogenen Leistungen werden als weitere besondere Leistungen pauschal vergütet.

Die Stadt Aachen legt im GRIP-Förderprogramm (Green Responsible Innovative Procurement) besonderen Wert auf die Berücksichtigung von Umwelt- und Klimaschutzaspekten im Rahmen der Planung und Umsetzung. Der Auftragnehmer hat daher einen ganzheitlichen Planungsansatz zu verfolgen, die Ökobilanzierung unter Berücksichtigung externer Umwelteffekte sowie die Anwendung geeigneter Bewertungs- und Zertifizierungssysteme umfasst.

Die Implementierung der GRIP-Anforderungen soll systematisch und integrativ erfolgen. Dazu zählen insbesondere:
- die frühzeitige Einbindung ressourceneffizienter und klimafreundlicher Zielsetzungen in die Planungsstruktur,
- die Durchführung von Variantenuntersuchungen unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Ökobilanz,
- die Anwendung eines CO2-Schattenpreises zur Bewertung externer Umwelteffekte,
- die Nutzung geeigneter Softwaretools zur Nachhaltigkeitsbewertung,
- die Einbindung qualifizierter Fachplaner für Nachhaltigkeit,
- die transparente Dokumentation und Fortschreibung der Nachhaltigkeitsziele über alle Leistungsphasen hinweg, einschließlich turnusmäßiger Zwischenberichte,
- die Integration geeigneter Nachhaltigkeitskriterien in die Vergabeunterlagen, einschließlich funktionaler Leistungsbeschreibungen, Nachweisführung und Auswahl geeigneter Vergabearten.
Darüber hinaus ist die Planung in eine marktgerechte und innovative Vergabe der Bauleistungen zu überführen. Dabei sind die vergaberechtlichen Möglichkeiten (z. B. gewerkeweise Vergabe, Generalunternehmermodelle) angemessen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein zentrales Ziel der Planung besteht darin, das nachgelagerte Vergabeverfahren zur Beschaffung der Bauleistungen so zu strukturieren und zu begleiten, dass die CO2-Emissionen in der Errichtungsphase - insbesondere durch Baumaschinen, Transporte und eingesetzte Materialien - systematisch erfasst und bewertet werden können. Die daraus resultierenden Umweltauswirkungen sollen auf Grundlage eines CO2-Schattenpreises bereits in der Bedarfsanalyse sowie bei der Festlegung des Beschaffungsgegenstandes berücksichtigt und im Rahmen des Vergabeverfahrens als Zuschlagskriterium verankert werden. Ebenso sind die Anforderungen nach Abschluss der Bauarbeiten zu reflektieren.

Der voraussichtliche Projektzeitplan (Rahmenterminplan) stellt sich wie folgt dar:
- Q4 2025: Beauftragung eines Ingenieurbüros mit der weiteren Bearbeitung der Leistungsphasen 3 bis 9
- Q1 2026 - Q3 2026: Erstellung der Ausführungsplanung
- Q3 2026: Ausführungsbeschluss und Vorbereitung der Vergabe
- Q4 2026: Vergabe der Bauleistung
- Q1 2027: Baubeginn
- Q3/Q4 2027: Bauende

Die Beauftragung erfolgt stufenweise wie folgt:
- Stufe 1: Leistungsphasen 3 (exkl. 4) bis 7 (Entwurfsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe)
- Stufe 3 (Optional): Leistungsphase 8, 9 (Objektüberwachung - Bauüberwachung)
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen über die Stufe 1 hinaus besteht nicht.

Im Übrigen siehe Vergabeunterlagen, insbesondere Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Aachen
Deutschland
DEA2D

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Angebotenes kalkulatorisches Brutto-Honorar

Angebotenes kalkulatorisches Brutto-Honorar (40 %)

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Qualität und Güte des Konzepts zur Herangehensweise an die projektbegleitende Beratungsleistung zur Ein-beziehung der Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes

Qualität und Güte des Konzepts zur Herangehensweise an die projektbegleitende Beratungsleistung zur Einbeziehung der Aspekte des Umwelt- und Klimaschutzes (60 %)

Gewichtung
60,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der AG behält sich das Recht vor, den AN mit der Erbringung der folgenden weiteren Leistungen nach Maßgabe der näheren Beschreibung zu beauftragen (Optionsrecht): Stufe 3 (Optional): Leistungsphase 8, 9 (Objektüberwachung - Bauüberwachung)
Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung weiterer Stufen über die Stufe 1 hinaus besteht nicht.

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung

Die Implementierung der GRIP-Anforderungen soll systematisch und integrativ erfolgen. Dazu zählen insbesondere:
- die frühzeitige Einbindung ressourceneffizienter und klimafreundlicher Zielsetzungen in die Planungsstruktur,
- die Durchführung von Variantenuntersuchungen unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Ökobilanz,
- die Anwendung eines CO2-Schattenpreises zur Bewertung externer Umwelteffekte,
- die Nutzung geeigneter Softwaretools zur Nachhaltigkeitsbewertung,
- die Einbindung qualifizierter Fachplaner für Nachhaltigkeit,
- die transparente Dokumentation und Fortschreibung der Nachhaltigkeitsziele über alle Leistungsphasen hinweg, einschließlich turnusmäßiger Zwischenberichte,
- die Integration geeigneter Nachhaltigkeitskriterien in die Vergabeunterlagen, einschließlich funktionaler Leistungsbeschreibungen, Nachweisführung und Auswahl geeigneter Vergabearten.
Darüber hinaus ist die Planung in eine marktgerechte und innovative Vergabe der Bauleistungen zu überführen. Dabei sind die vergaberechtlichen Möglichkeiten (z. B. gewerkeweise Vergabe, Generalunternehmermodelle) angemessen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein zentrales Ziel der Planung besteht darin, das nachgelagerte Vergabeverfahren zur Beschaffung der Bauleistungen so zu strukturieren und zu begleiten, dass die CO2-Emissionen in der Errichtungsphase - insbesondere durch Baumaschinen, Transporte und eingesetzte Materialien - systematisch erfasst und bewertet werden können. Die daraus resultierenden Umweltauswirkungen sollen auf Grundlage eines CO2-Schattenpreises bereits in der Bedarfsanalyse sowie bei der Festlegung des Beschaffungsgegenstandes berücksichtigt und im Rahmen des Vergabeverfahrens als Zuschlagskriterium verankert werden. Ebenso sind die Anforderungen nach Abschluss der Bauarbeiten zu reflektieren.

Die erbrachten Bauleistungen, Dienstleistungen oder gelieferten Güter beinhalten Prozessinnovationen

Die Implementierung der GRIP-Anforderungen soll systematisch und integrativ erfolgen. Dazu zählen insbesondere:
- die frühzeitige Einbindung ressourceneffizienter und klimafreundlicher Zielsetzungen in die Planungsstruktur,
- die Durchführung von Variantenuntersuchungen unter Berücksichtigung von Lebenszykluskosten und Ökobilanz,
- die Anwendung eines CO2-Schattenpreises zur Bewertung externer Umwelteffekte,
- die Nutzung geeigneter Softwaretools zur Nachhaltigkeitsbewertung,
- die Einbindung qualifizierter Fachplaner für Nachhaltigkeit,
- die transparente Dokumentation und Fortschreibung der Nachhaltigkeitsziele über alle Leistungsphasen hinweg, einschließlich turnusmäßiger Zwischenberichte,
- die Integration geeigneter Nachhaltigkeitskriterien in die Vergabeunterlagen, einschließlich funktionaler Leistungsbeschreibungen, Nachweisführung und Auswahl geeigneter Vergabearten.
Darüber hinaus ist die Planung in eine marktgerechte und innovative Vergabe der Bauleistungen zu überführen. Dabei sind die vergaberechtlichen Möglichkeiten (z. B. gewerkeweise Vergabe, Generalunternehmermodelle) angemessen zu berücksichtigen und umzusetzen. Ein zentrales Ziel der Planung besteht darin, das nachgelagerte Vergabeverfahren zur Beschaffung der Bauleistungen so zu strukturieren und zu begleiten, dass die CO2-Emissionen in der Errichtungsphase - insbesondere durch Baumaschinen, Transporte und eingesetzte Materialien - systematisch erfasst und bewertet werden können. Die daraus resultierenden Umweltauswirkungen sollen auf Grundlage eines CO2-Schattenpreises bereits in der Bedarfsanalyse sowie bei der Festlegung des Beschaffungsgegenstandes berücksichtigt und im Rahmen des Vergabeverfahrens als Zuschlagskriterium verankert werden. Ebenso sind die Anforderungen nach Abschluss der Bauarbeiten zu reflektieren.

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0S5WEC

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit

- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und

- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

60
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Nachforderung gem. § 56 Abs. 2 VgV

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf die Eintragung in das Handelsregister, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung. Die Auswahl Eintragung in das Handelsregister erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.]

(1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und/oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125 GWB.

(2) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe der Firma, Sitz, Gegenstand, Rechtsform, Geschäftsleitung des Unternehmens sowie einer kurzen Beschreibung des Tätigkeitsbereichs und der Benennung des Ansprechpartners für die Bewerbung.

(3) Nachweis der Erlaubnis zur Berufsausübung je nach den Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bewerber niedergelassen ist, entweder durch die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates oder durch sonstigen Nachweis über die erlaubte Berufsausübung.

(4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs im Sinne des Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Europäischen Rates vom 08.04.2022.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

(1) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren.

(2) Eigenerklärung über den Umsatz des Unternehmens (netto) in den letzten 3 Geschäftsjahren soweit er Leistungen betrifft, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils von gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.

(3) Nachweis einer Haftpflichtversicherung im Falle der Beauftragung mit einer Deckungssumme je Schadensereignis von mindestens 1.000.000 EUR für Personen- und Sachschäden sowie 250.000 EUR für reine Vermögensschäden. Der Nachweis wird durch eine Bestätigung des Versicherers über das Bestehen der Versicherung mit den genannten Deckungssummen oder durch eine Bestätigung des Bieters über die Bereitschaft, im Auftragsfall eine Versicherung mit den genannten Deckungssummen bereitzustellen, erfolgen.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf die Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Auswahl Referenzen zu bestimmten Lieferleistungen erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.]

(1) Eigenerklärung zu Angaben über die Erbringung von einschlägigen Dienstleistungen in den letzten fünf Jahren sowie des laufenden Jahres, deren Planungsanforderungen mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (insbesondere Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen der Honorarzone III oder höher, die mindestens die LPH 5 bis 8 im Sinne einer abgeschlossenen Leistung umfassen). Gefordert ist insoweit eine Referenzliste unter Angabe - je Referenz - von: Leistungszeit (Beginn/Ende), Angabe der Honorarzone gemäß HOAI, Art und Umfang der Leistungserbringung, Auftragsvolumen (Bauvolumen), Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefon-Nr.

(2) Erklärung über das in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigte Personal des Bieters gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal.

(3) Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals nebst Vorlage von Ausbildungszeugnissen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf den Anteil der Unterauftragsvergabe, sondern auch auf die weiteren nachstehenden Anforderungen. Die Auswahl Anteil der Unterauftragsvergabe erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.]

(1) Erklärung, welche Teile der Bieter beabsichtigt, an Nachunternehmer zu vergeben.

(2) Bei Bewerbergemeinschaften: Bietergemeinschaftserklärung.

Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Erforderliche Rechtsform bei Auftragserteilung: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer dieser nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform mit federführendem und bevollmächtigtem Mitglied und gesamtschuldnerischer Haftung der Mitglieder.

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Der Auftraggeber weist darauf hin, dass im Rahmen dieses Vergabeverfahrens die Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG NRW) Anwendung finden. Die Einhaltung der tariflichen, sozialen und arbeitsrechtlichen Standards, insbesondere hinsichtlich Mindestentgelten und Arbeitsbedingungen, wird über Besondere Vertragsbedingungen sichergestellt. Diese sind Bestandteil der Vergabeunterlagen und werden bei Zuschlagserteilung verbindlicher Vertragsbestandteil.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung