Los 1:
Für das Kriterium "Preis" wird die Vergabestelle den vom Bieter angebotenen Angebotspreis für alle Abnahmestellen nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bewerten. Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Stromlieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte, Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, Umlage für abschaltbare Lasten nach § 18 AbLaV, Umlage nach § 19 Absatz 2 StromNEV, Offshore-Haftungsumlage nach § 17f EnWG, Kosten für Messung und Abrechnung der Energie, KWKG-Aufschläge, Konzessionsabgabe, eventuell anfallende Blindarbeit oberhalb der Abrechnungsfreigrenze, EEG-Umlage und Stromsteuer).
Allein zum Zwecke der vergleichenden Angebotswertung wird dabei unterstellt, dass Preisänderungen infolge Mengenänderungen gegenüber den wertungsrelevanten Mengen nach Maßgabe der Preisblätter während der Vertragslaufzeit nicht erfolgen.
Zur Vermeidung von Risikozuschlägen bzw. Optionsprämien auf Seiten der Bieter besteht eine Wertsicherung in Form einer Indexierung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.
Los 2:
Für das Kriterium "Preis" wird die Vergabestelle den vom Bieter angebotenen Angebotspreis für alle Abnahmestellen gerechnet ab dem Zeitpunkt des Leistungsbeginns für das Vertragsjahr
pro angebotenem Los nach Maßgabe der Vergabeunterlagen bewerten.
Dabei ist der vom Bieter angebotene reine Gaslieferpreis maßgeblich. Denn grundsätzlich verstehen sich die Angebote aller Bieter zuzüglich derselben Steuern, Abgaben und Umlagen (derzeit Netznutzungsentgelte des Netzbetreibers, Entgelte für Messung und Zähldatenbereitstellung durch den Netzbetreiber bzw. Messstellenbetreiber, Kosten der Ausgleichs- und Regelenergieumlage, Konzessionsabgaben gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV), Erdgassteuer Biogaswälzungsbeitrag, Umsatzsteuer).
Allein zum Zwecke der vergleichenden Angebotswertung wird dabei unterstellt, dass Preisänderungen infolge Mengenänderungen gegenüber den wertungsrelevanten Mengen für das Vertragsjahr nach Maßgabe der Preisblätter während der Vertragslaufzeit nicht erfolgen.
Zur Vermeidung von Risikozuschlägen bzw. Optionsprämien auf Seiten der Bieter besteht eine Wertsicherung in Form einer Indexierung nach Maßgabe der Vergabeunterlagen.