[Die nachstehenden Eignungsanforderungen beziehen sich nicht nur auf die Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen, sondern auch auf die weiteren Anforderungen zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Auswahl Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen erfolgt aufgrund technischer Beschränkungen.]
Eigenerklärung zu einschlägigen Erfahrungen/Referenzen im Bereich der Erbringung von Planungsleistungen für die Errichtung und Sanierung von Brückenbauwerken durch eine Auflistung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen, die mit den hier zu vergebenen Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe
- des Auftragswerts,
- der Art und des Umfangs der Leistung (nachvollziehbare Beschreibung, welche Leistungsphasen wurden erbracht, ist eine Abnahme bereits erfolgt),
- der maßgeblichen leistungserbringenden Personen,
- des Erbringungszeitpunktes,
- des Erbringungsortes, des Auftraggebers sowie
- eines Ansprechpartners mit Telefonnummer.
Mindestvorgaben:
Der Bieter muss mindestens eine Referenz mit einem Mindestumsatz von 300.000 Euro (Baukosten) vorlegen.
Zudem muss sich mindestens eine Referenz eine wasserrechtliche Genehmigung ein-schließlich der hydraulischen Berechnung beinhalten.
Eine Referenz muss zudem eine naturschutzrechtliche Genehmigung beinhalten.
Mindestens eine Referenz muss alle neun Leistungsphasen abdecken.
Bei mindestens einer Referenz müssen die LPH 2 bis 6 nach § 51 HOAI /Tragwerksplanung) erfasst sein.
Hinweis: Die Erfüllung der Mindestanforderungen kann auch über verschiedene Referenzen nachgewiesen werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Bescheinigungen des Referenzgebers ergänzend zum Nachweis der Ordnungsmäßigkeit der Leistungserbringung anzufordern.
(2) Eigenerklärung zur Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren und dem laufenden Geschäftsjahr jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach der Gesamtanzahl der Beschäftigten, Projektleitern, Bauingenieuren, Dipl.-Ing., M.Sc., M.Eng., B.Sc., B.Eng.
Mindestanforderung:
Die namentlich zu benennenden Mitglieder der Projektleitung müssen jeweils nachweislich über eine der nachfolgenden Qualifikationen verfügen: Bauingenieur, Dipl.-Ing., M.Sc., M.Eng., B.Sc, B.Eng. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Zeugnisses oder einer Urkunde.