4.1 Referenzen - § 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen zwei Referenzaufträge nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Zum Nachweis sind für Referenz 1 das Referenzblatt B.7.1 und für Referenz 2 das Referenzblatt B.7.2 zu verwenden. Die Referenzblätter sind jeweils vollständig und nachvollziehbar auszufüllen und - sofern erforderlich - zusammen mit einem Beiblatt im Format DIN A3 einzureichen.
4.1.1 Referenz 1
Mindestanforderungen an die Referenz 1 - Erfahrung mit vergleichbaren Bauaufgaben
Die Referenz muss folgenden Mindestanforderungen genügen.
a) Erbringungszeitraum der Leistung
Der Bewerber muss nachweisen, dass die Leistungserbringung für den angegebenen Referenzauftrag innerhalb der letzten zehn Jahre erfolgt ist. Maßgeblich ist, dass die Fertigstellung der vom Bewerber selbst erbrachten Leistungen der Objektplanung Gebäude in den Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI 2021 nach dem 01.07.2016 und vor Ablauf des Tages der Teilnahmeantragsabgabe gelegen hat.
Für die Referenz 1 ist darüber hinaus erforderlich, dass das zugehörige Bauvorhaben als fertiggestelltes Bauvorhaben mit geschlossener Gebäudehülle vorliegt. Die bauliche Fertigstellung (Schließen der Gebäudehülle) muss ebenfalls vor Ablauf des Tages der Teilnahmeantragsabgabe erfolgt sein.
b) Leistungsumfang der Referenz
Der Bewerber muss seine Erfahrung mit einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchem die Planungsleistung die Erbringung der Objektplanung für Gebäude im Sinne des § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 zur HOAI 2021 für ein Vorhaben eines öffentlichen Auftraggebers (z. B. Finanzverwaltung/Staat/Kommune) zum Gegenstand hatte.
Gegenstand des Referenzauftrags muss der Neubau eines Verwaltungsgebäudes oder eines vergleichbaren Gebäudes aus den Bereichen Büro/Verwaltung/Staat/Kommune, Ausbildung/Wissenschaft/Forschung oder Gesundheit/Betreuung sein.
Das Referenzvorhaben muss mindestens der Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021 zuzuordnen sein und als Neubau oder Erweiterungsbau eines Gebäudes geplant worden sein; reine Sanierungsmaßnahmen eines bestehenden Gebäudes genügen den Anforderungen nicht.
Die Referenz muss mindestens alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 2 bis 4 nach § 34 HOAI in Verbindung mit Anlage 10.1 HOAI 2021 umfassen und durch den Bewerber selbst erbracht worden sein.
c) Nutzungsfläche (NUF) der Referenz
Die Nutzungsfläche (NUF) des Referenzbauvorhabens muss mindestens 1.000 m² betragen. Maßgeblich ist die Nutzungsfläche (NUF) im Sinne der DIN 277 in der jeweils zum Zeitpunkt der Fertigstellung gültigen Fassung.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
4.1.2 Bewertung der Referenz 1
Als wertungsfähige Referenzleistungen werden nur solche anerkannt, welche die Mindestanforderungen aus Ziffer 4.1.1 vollständig erfüllen.
Die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber wird gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 durch ein Auswahlgremium des Auftraggebers festgestellt. Dieses bewertet die Referenz 1 nach der Komplexität der Bauaufgabe wie folgt:
Komplexität der Bauaufgabe (sehr hoch, hoch, durchschnittlich, gering) - max. 50 Punkte
Sehr hoch 50
hoch 40
durchschnittlich 25
gering 10