Bei dem betreffenden Leitungsabschnitt handelt es sich um einen 78 km langen Leitungsabschnitt im Bereich Bunde Ost - Dykhausen, welcher Teil der Wasserstoffleitung NRL II ist.
Die Open Grid Europe (nachfolgend: OGE), ein Fernleitungsnetzbetreiber für Erdgas, plante zunächst den Neubau des NRL II. Dieser ist Bestandteil des Wasserstoffkernnetzes. Mehrere Ingenieurbüros wurden mit der Planung der Leitung beauftragt, die Arbeiten jedoch vor etwa zwanzig Monaten unterbrochen und in diesem Zuge aus dem Projektportfolio der OGE entfernt. Es stellt sich nun die Frage nach der Übernahme der bereits erstellten Planungsunterlagen sowie den Eintritt in bereits bestehende Planungsverträge.
Im Rahmen der Markterkundung sollen insbesondere Erkenntnisse zu nachfolgenden Thematiken gewonnen werden:
Die Planungsunterlagen sind zu etwa 80% abgeschlossen. Zahlreiche Erkundungsarbeiten wurden durchgeführt. Hierzu wurden ca. 200 Bohrungen auch auf Grundstücken privater Eigentümer durchgeführt, die zumindest nach hiesigem Kenntnisstand keine Zustimmung zu erneuten Bohrungen erteilt haben.
Für die Erstellung der vollständigen Planungsunterlagen durch ein hierzu befähigtes Ingenieurbüro sind unter anderem geotechnische Berichte von Fachfirmen erforderlich. Die hierzu erforderlichen Informationen existieren bislang jedoch nur in Form von Rohdaten. An diesen Rohdaten verfügt die OGE über Nutzungsrechte und kann diese der Aquaductus gegen Entgelt im Wege einer Direktvergabe überlassen. Ggf. verfügt aber auch ein anderes Unternehmen bzw. verfügen mehrere andere Unternehmen hierüber, die eine fristgerechte Leistung sicherstellen können.
Die vollständigen Planungsunterlagen werden bis zum 01.01.2027 benötigt, damit in Q2/2027 das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden kann. Eine spätere Feststellung der Planungsunterlagen ist daher nicht möglich. Die Markterkundung soll Erkenntnisse darüber bringen, inwieweit die OGE, die bislang beauftragten Ingenieurbüros und/oder etwaige hier derzeit unbekannte Dritte in der Lage sind,
- die vorhandenen Unterlagen und Rohdaten der Aquaductus gegen Entgelt zu überlassen,
sowie
- ob und ggf. in welchem Umfang sie über eigene Nutzungsrechte an vorhandenen Planungsunterlagen und Rohdaten verfügen, die sie Aquaductus einräumen können.
Zudem soll geklärt werden, ob Ausschließlichkeitsrechte an den vorhandenen Daten bestehen oder ob etwaigen Dritten z.B. Bearbeitungs- oder Unterlizenzierungsrechte eingeräumt wurden bzw. über welche Nutzungsrechte hieran derjenige, der über die Planungsunterlagen bzw. Rohdaten verfügt und sie gegen Entgelt überlassen kann, verfügt.
Soweit Marktteilnehmer derzeit nicht über die für das Bauvorhaben bzw. einen Teil davon erforderlichen Planungsunterlagen verfügen und/oder diese dem Auftraggeber nicht gegen Entgelt überlassen können, soll geklärt werden, ob die erforderlichen Planungsunterlagen vollständig neu erstellt werden können. Für diesen Fall wird um Angaben dazu gebeten,
- ob eine Neuerstellung möglich ist,
- mit welchen voraussichtlichen Kosten zu rechnen ist,
- welcher Mitwirkungsaufwand auf Seiten des Auftraggebers hierfür erforderlich sein wird und
- bis zu welchem konkreten Zeitpunkt die vollständigen Planungsunterlagen erstellt werden können.
Soweit Marktteilnehmer derzeit nicht über die vollständigen Planungsunterlagen verfügen und/oder diese dem Auftraggeber nicht gegen Entgelt überlassen können, soll ferner geklärt werden,
- ob auf Grundlage bereits vorhandener Planungsunterlagen weitere Planungsleistungen erbracht werden können, um die Planung fertigzustellen.
Für diesen Fall wird um Angaben dazu gebeten,
- ob eine solche Fertigstellung möglich ist,
- mit welchen voraussichtlichen Kosten zu rechnen wäre,
- welcher Mitwirkungsaufwand auf Seiten des Auftraggebers hierfür erforderlich wäre und
- bis zu welchem konkreten Zeitpunkt die Fertigstellung erreicht werden könnte.
Falls eine Fertigstellung bis zum maßgeblichen Zeitpunkt (01.01.2027) nicht möglich ist, wird um Mitteilung gebeten, bis zu welchem späteren konkreten Zeitpunkt sie erfolgen können.
Außerdem sollen Interessierte mitteilen, ob und ggf. welche Schnittstellen- und Gewährleistungsprobleme sie für möglich halten, wenn und soweit sie die fremde, bereits vorliegende Planung für das Bauvorhaben fertigstellen bzw. von anderen Büros erhobenen Rohdaten verwenden.
Insbesondere sollen sie darauf eingehen, ob die Bereitschaft besteht, unter Zugrundelegung dieser Rohdaten zu arbeiten, also auf eine erneute Erhebung der Daten insbesondere im Wege der Bohrung auf fremden Grundstücken, zu verzichten, und wie lang der Auftragnehmer benötigen würde, um die Qualität der Rohdaten für seine Zwecke verbindlich einzuschätzen.
Bitte wenden Sie sich bis spätestens 07.05.2026, 23:59 Uhr, an markterkundung@abante.de, wenn Sie Interesse an einer Beteiligung an der hiesigen Markterkundung haben. Eine Vergütung Ihrer Beteiligung erfolgt nicht. Auch ein Anspruch auf Beteiligung an einem u.U. sich anschließenden Vergabeverfahren besteht nicht; die Frist "22. Mai 2026" für eine Bekanntmachung wurde nur wegen der Formularvorgaben angegeben. Die Entscheidung, ob ein Vergabeverfahren durchgeführt werden muss, soll gerade erst durch die hiesige Markterkundung herbeigeführt werden.
Sie erhalten nach fristgerechter Bekundung Ihres Interesses eine detaillierte Übersicht der vorhandenen Unterlagen mit der Bitte um Beantwortung der o.g. Fragen binnen einer Frist von zwei Wochen.
Geben Sie in Ihrer initialen Anfrage bitte bereits möglichst detailliert an, was Sie qualifiziert und welche Kapazitäten Sie haben, um die angedachten Leistungen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sich für eine Beschaffung am Markt entscheidet. Dies ist nötig, um die Seriosität der Anfrage beurteilen zu können.