Angrenzend an die bestehende JVA-Volkstedt wird der Neubau einer Abschiebungssicherungseinrichtung errichtet. Dieser Komplex besteht aus einem Pfortengebäude (Untergeschoss, Erdgeschoss, Obergeschoss und nicht unterkellerte Fahrzeugschleuse (2-geschossig), einem eingeschossigen, ebenerdigen Unterbringungsgebäude sowie Einfriedungen (Mauer,- Zaunanlagen)und Außenanlagen (Freiflächen, Verkehrswege, umbaute Freihöfe).Voraussichtlich zur gleichen Zeit werden, zum Teil unmittelbar an derGrundstücksgrenze, Neubauten der JVA entstehen.
GROBMENGEN- Herstellung von Doppel- und Hohlraumböden für zwei Gebäude in unmittelbarer Nähe zueinander- Hohlboden F30, Estrich bauseits (ca. 30 m²)- Doppelboden F30 (ca. 135 m²)- Schaltwartenboden, F30 (ca. 150 m²)
Abschiebungssicherungseinrichtung Volkstedt
niedrigster Angebotspreis
Auf die Rügepflicht des § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer zulässig, soweit:- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,- nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.