Das Projekt "Assistierte Ausbildung für die Pflegehilfe - Handlungssäule I: Pflegenetzwerkstelle" wird im Rahmen des Landesprogramms aus Mitteln der Europäischen Union und des Landes Sachsen-Anhalt gefördert. Der Zuwendungsbescheid vom 04.09.2025 verpflichtet den Zuwendungsempfänger zur Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit sowie der einschlägigen vergaberechtlichen Vorschriften (ANBest-P, UVgO). Grundsätzlich sind Aufträge hierbei nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu vergeben. Eine Direktvergabe ist zulässig, wenn objektive Gründe eine Ausschreibung unmöglich oder unverhältnismäßig machen würden.
Die vorgesehene Leistung umfasst die Weiterentwicklung sowie die fortlaufende Betreuung des digitalen Ausbildungsnachweises "DIANA" für die Pflegehilfeausbildung in Sachsen-Anhalt. Gemäß § 8 Abs. 4 Nr. 12 UVgO kann diese Leistung im Förderzeitraum von August 2025 bis Juli 2028 ausschließlich durch das bereits beteiligte Unternehmen CurrentSystem 23 GmbH erbracht werden. Grund hierfür ist der zusätzliche Bedarf, der unmittelbar an die bereits erbrachten Dienstleistungen anknüpft und deren nahtlose Fortführung erfordert.
Das Unternehmen hatte bereits während der ersten Projektlaufzeit, welche von August 2022 bis Juli 2025 vorgesehen war, im Juli 2024 den Auftrag für die Entwicklung, Programmierung sowie technische Betreuung des digitalen Ausbildungsnachweises in der Pflegehilfe erhalten und ist somit mit den technischen Spezifikationen vertraut.
Das System "DIANA" wurde in Form eines Prototyps bereits in der ersten Projektlaufzeit an Pilotschulen getestet. In der neuen Förderperiode bis Juli 2028 soll das System weiterentwickelt werden, um die Anwendung für die aktuellen und zukünftigen Jahrgänge der Pflegeschulen sicherzustellen. Der entwickelte Prototyp verfügt noch nicht über alle vorgesehenen Funktionen. Es sind in der neuen Förderperiode weitere betreute Testläufe an Pilotschulen erforderlich, um das System vollumfänglich zu erproben und später flächendeckend einzusetzen.
Die Fortführung des Projekts durch die CurrentSystem 23 GmbH als "Folgeauftrag" ist aus technischen und wirtschaftlichen Gründen zwingend geboten. Ein Anbieterwechsel würde technische Schwierigkeiten, beträchtliche Einmalkosten und erhebliche Risiken für Betrieb, Termine und Förderzwecke verursachen, die zu Rückforderungen gemäß Ziffer 10 des Zuwendungsbescheides vom 04.09.2025 führen können. Die erneute Beauftragung beschränkt sich ausschließlich auf die für die Projektziele zwingend erforderlichen Leistungen in Form von Weiterentwicklung, Betrieb und Support.
Würde es in der neuen Förderperiode zu einem Anbieterwechsel kommen, wären Verzögerungen bezüglich der finalen Anwendung und Weiterentwicklung des Systems vorprogrammiert, die dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit nach § 97 Abs. 1 S. 2 GWB bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen widersprechen. Verzögerungen bedeuten stets auch die Entstehung höherer Kosten, die sich wiederum auf die Verhältnismäßigkeit, insbesondere die Angemessenheit der Nutzung der vorgesehenen Fördermittel auswirken. Die Kosten für eine Neuimplementierung durch einen anderen Anbieter würden den Projektetat erheblich überschreiten und sind nicht förderfähig. Die prognostizierbaren Verzögerungen begründen sich aufgrund des Wissensvorsprungs der CurrentSystem 23 GmbH, da deren bisherige Zusammenarbeit mit dem Ministerium, Lehrkräften, Praxispartnern und Auszubildenden zu einem tiefen Verständnis der fachlichen Abläufe führte. Dies würde es ermöglichen den nächsten geplanten Schritt der Implementierung eines zentralen Moduls der Leistungsbeurteilung aufgrund der vorhandenen Erfahrungswerte effizient umzusetzen und nahtlos weiterzuentwickeln. Das erarbeitete Fachwissen müsste sich ein neuer Anbieter erneut in aufwändiger Weise aneignen, was mit einem erheblichen Mehraufwand und Ressourcenverbrauch einhergehen würde.
Dazu kommen erhebliche technische Schwierigkeiten, die Verzögerungen als deutlich absehbar erscheinen lassen. Durch die proprietären Systeme ohne externe Dokumentation der Entwicklungen würde eine Neuimplementierung durch Dritte einer faktischen Neuentwicklung gleichkommen, da eine Abhängigkeit zur Infrastruktur von der CurrentSystem 23 GmbH besteht. Ein Anbieterwechsel würde umfangreiche Anpassungen, Tests und Migrationsprozesse erfordern mit erheblichem Risiko von Datenverlust, Systemausfällen und Inkompatibilitäten. Da die derzeitige Betriebsumgebung speziell auf die datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen des Projekts abgestimmt ist, würde ein Wechsel hohe Einmalkosten verursachen und zusätzliche datenschutzrechtliche sowie sicherheitstechnische Risiken mit sich bringen.
Letztendlich bedeutet ein Anbieterwechsel auch die Gefährdung des Ausbildungsbetriebs, da sowohl Lehrkräfte als auch Auszubildende in laufenden Jahrgängen bei einem Systemwechsel nicht mehr auf die bisherigen Arbeitsergebnisse zurückgreifen könnten und die Kontinuität des Ausbildungsbetriebs unterbrochen werden würde. Die Behinderung des aufgestellten Zeitplans würde zu einer Gesamtgefährdung des Fördermittelprojekts im Hinblick auf Einhaltung der Förderfristen, Berichtspflichten und Mittelabflüsse führen. Der Bewilligungszeitraum endet schließlich am 31.07.2028, sodass eine monatsweise Verzögerung die Zielerreichung gefährden würde. Ein Anbieterwechsel wäre daher sowohl technisch riskant als auch ökonomisch nicht vertretbar, da die Kosten für Re-Implementierungen und Migration den eigentlichen Mehrwert übersteigen würden.