Die Schkeuditzer Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH benötigt einen neuen Dienstleister für Hauswartdienstleistungen, Haustechnik, Reinigungsdienst innen und außen, Grünanlagenpflege, Reinigung von Spielplätzen, Winterdienst, Müllentsorgung, Havariedienst sowie Unterstützung in der Verwaltung. Die genauen Spezifikationen entnehmen Sie bitte der Anlage F3 Leistungsverzeichnis.
Die genauen Spezifikationen entnehmen Sie bitte der Anlage F3 Leistungsverzeichnis.
Preis
Leistungskriterien
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen(GWB) § 160 Einleitung, Antrag(1) Die Vergabekammer leitet einNachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dasein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oderder Konzession hat und eine Verletzung inseinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durchNichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dassdem Unternehmen durch die behaupteteVerletzung der Vergabevorschriften ein Schadenentstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. derAntragsteller den geltend gemachten Verstoßgegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüberdem Auftraggeber nicht innerhalb einer Fristvon zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablaufder Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieaufgrund der Bekanntmachung erkennbarsind, nicht spätestens bis zum Ablauf derin der Bekanntmachung benannten Fristzur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, dieerst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zurBewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilungdes Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfenzu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht beieinem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeitdes Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Nachforderungen erfolgen nach Ermessen sowie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/dieEignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfenkeine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nichtnach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründeverwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machenund ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungenvon Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angeboteinzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied derBietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AGeinzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/dieEignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmermuss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenzmachen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name,Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform,Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung,Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angeboteinzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied derBietergemeinschaft und für den/dieEignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmerist sie erst auf gesonderte Anforderung des AGeinzureichen, außer der Unterauftragnehmer istzugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist dieErklärung mit dem Angebot und nicht erst aufAnforderung einzureichen.
Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegebenwird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft diejeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennenund mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen derBietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist,muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungenbenennen, die er bzw. sie voraussichtlich anUnterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.
Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw.die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchemUmfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer,der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, obund ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welcheKapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zurVerfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichenLeistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auchselbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerischeHaftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durchEigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie fürden/die Unterauftragnehmer, der seine Eignungverleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/dieEignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohlseinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auchseinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereichin den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind dieletzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Beieinem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf dieletzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor derAbsendung der EU-weiten Bekanntmachung an.Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz in denletzten drei Geschäftsjahren von mindestens 200.000,00 EURpro Jahr sowie einen spezifischen Mindestjahresumsatz imTätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten dreiGeschäftsjahren von mindestens 200.000,00 EUR pro Jahr. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage D_Eigenerklärungen), wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied derBietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen,bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/dieEignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einerHaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in derEU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgenderDeckung nachweisen: Personenschäden mindestens 5.000.000 EUR, Sachschäden und Vermögensschäden mindestens5.000.000 EUR, für Schlüsselschäden mind. 50.000 EUR. Alsversicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeitenumfasst sein, die der Auftragnehmer nach demausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durchEigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichenfür den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie fürden/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung inwirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen,bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/dieEignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/dieUnterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffendenLeistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssenmindestens einen Referenzaufträge aus den letzten dreiJahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weitenVeröffentlichung, nachweisen.Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zumReferenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungenerbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden dievergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt(worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. ImEinzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachteLeistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und demWert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungenliegen vor, wenn mit der Leistungsbeschreibung vergleichbare Hauswart-, Reinigungs- und Winterdienstleistungen erbrachtwurden.Die durch den Bieter genannte(n) Referenz(en) müssenfolgenden Mindestanforderungen genügen:- Bei der/den benannten Referenz(en) wurde mindestens 50Treppenhäuser zu je mindestens 2 Stockwerken einmalwöchentlich gereinigt.- Bei der/den benannten Referenz(en) wurde für eine Flächevon mindestens 7.500 m² Winterdienstleistungen jährlicherbracht.- Bei der/den benannten Referenz(en) wurde für eineRasenfläche von mindestens 50.000 m² Pflegeleistungenjährlich erbracht.- Bei der/den benannten Referenz(en) wurde für eineGehölzfläche von mindestens 8.000 m² Pflegeleistungenjährlich erbrachtHinweis: Um die vorstehend geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen zu erfüllen, darf der Bieter bis zu 3 Referenzen benennen, die die Mindestanforderungen sodann in Summe erfüllen. Der Nachweis erfolgt durchEigenerklärungen (Teil IV.D Anlage D_Eigenerklärungen),wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungenvorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichenfür den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/dieEignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung intechnisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowiefür den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleichseine Eignung verleiht/verleihen. Für den/dieUnterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst aufgesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweiter/sie den betreffenden Leistungsteil selbsterbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer istzugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist dieErklärung mit dem Angebot und nicht erst aufAnforderung einzureichen.
Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/dieEignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfennicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durchEigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angeboteinzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied derBietergemeinschaft und für den/dieEignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen..