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Schkeuditzer Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH / Hauswart/Reinigung/Win...
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
21.10.2025
28.10.2025 12:00 Uhr
28.10.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Schkeuditzer Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH
Nicht einschlägig
Schillerstraße 44
04453
Schkeuditz
Deutschland
DED53
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de
+49 341 238 203 00

Angaben zum Auftraggeber

Öffentliches Unternehmen
Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nicht einschlägig
Braustraße 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
vergabekammer@lds.sachsen.de
03419773800

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

98000000-3
90911200-8
90620000-9
71315000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Die Schkeuditzer Wohnungsbau- und Verwaltungsgesellschaft mbH benötigt einen neuen Dienstleister für Hauswartdienstleistungen, Haustechnik, Reinigungsdienst innen und außen, Grünanlagenpflege, Reinigung von Spielplätzen, Winterdienst, Müllentsorgung, Havariedienst sowie Unterstützung in der Verwaltung. Die genauen Spezifikationen entnehmen Sie bitte der Anlage F3 Leistungsverzeichnis.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Die genauen Spezifikationen entnehmen Sie bitte der Anlage F3 Leistungsverzeichnis.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Unbekannt
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schillerstraße 44
04453
Schkeuditz
Deutschland
DED53

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
70,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Leistungskriterien

Leistungskriterien

Gewichtung
30,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M5PJN

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das
ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder
der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei
einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

105
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderungen erfolgen nach Ermessen sowie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Auswahl der Ausschlussgründe

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen
keine Ausschlussgründe verwirklichen, insbesondere nicht
nach §§ 123, 124 GWB. Sollten sie Ausschlussgründe
verwirklichen, haben sie hierzu nähere Angaben zu machen
und ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen
von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer
muss/müssen Angaben zu seiner/ihrer Identität und Existenz
machen. Gefordert sind die folgenden Angaben: Name,
Anschrift, Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform,
Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung,
Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer
ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist
zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Eignungskriterium

Anteil der Unterauftragsvergabe

Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft abgegeben
wird, müssen alle Mitglieder der Bietergemeinschaft die
jeweils anderen Mitglieder der Bietergemeinschaft benennen
und mitteilen, welche Leistungsteile sie im Rahmen der
Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Falls der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen ist,
muss der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft die Leistungen
benennen, die er bzw. sie voraussichtlich an
Unterauftragnehmer zu vergeben beabsichtigt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft.

Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der Bieter bzw.
die Bietergemeinschaft angeben, wofür und in welchem
Umfang dies vorgesehen ist, und der Unterauftragnehmer,
der seine Eignung verleiht, bzw. der Eignungsleihgeber, ob
und ggf. welchen Leistungsteil er übernimmt, welche
Kapazitäten er verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur
Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen
Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil auch
selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der wirtschaftlich-
finanziellen Leistungsfähigkeit - die gesamtschuldnerische
Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für
den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung
verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-
finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen sowohl
seinen/ihren jeweiligen Gesamtumsatz (netto) als auch
seinen/ihren jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich
in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre) angeben. Bei
einem unterjährig endenden Geschäftsjahr kommt es auf die
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der
Absendung der EU-weiten Bekanntmachung an.
Der Auftraggeber verlangt einen Mindestjahresumsatz in den
letzten drei Geschäftsjahren von mindestens 200.000,00 EUR
pro Jahr sowie einen spezifischen Mindestjahresumsatz im
Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei
Geschäftsjahren von mindestens 200.000,00 EUR pro Jahr. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen (Anlage D_Eigenerklärungen), wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft sowie für den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen,
bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in wirtschaftlich-
finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer
Haftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn bei einem in der
EU zugelassenen Versicherungsunternehmen mit folgender
Deckung nachweisen: Personenschäden mindestens 5.000.000 EUR, Sachschäden und Vermögensschäden mindestens
5.000.000 EUR, für Schlüsselschäden mind. 50.000 EUR. Als
versicherte Risiken müssen alle wesentlichen Tätigkeiten
umfasst sein, die der Auftragnehmer nach dem
ausgeschriebenen Vertrag erbringt. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderungen der Versicherungspolice oder einer Versicherungsbestätigung. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen
für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie für
den/die Unterauftragnehmer, der seine Eignung in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht/verleihen,
bzw. den Eignungsleihgeber in wirtschaftlich-
finanzieller Hinsicht.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die
Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen
mindestens einen Referenzaufträge aus den letzten drei
Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten
Veröffentlichung, nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum
Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen
erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die
vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt
(worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im
Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte
Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem
Wert nach zu beschreiben. Vergleichbare Referenzleistungen
liegen vor, wenn mit der Leistungsbeschreibung vergleichbare Hauswart-, Reinigungs- und Winterdienstleistungen erbracht
wurden.
Die durch den Bieter genannte(n) Referenz(en) müssen
folgenden Mindestanforderungen genügen:
- Bei der/den benannten Referenz(en) wurde mindestens 50
Treppenhäuser zu je mindestens 2 Stockwerken einmal
wöchentlich gereinigt.
- Bei der/den benannten Referenz(en) wurde für eine Fläche
von mindestens 7.500 m² Winterdienstleistungen jährlich
erbracht.
- Bei der/den benannten Referenz(en) wurde für eine
Rasenfläche von mindestens 50.000 m² Pflegeleistungen
jährlich erbracht.
- Bei der/den benannten Referenz(en) wurde für eine
Gehölzfläche von mindestens 8.000 m² Pflegeleistungen
jährlich erbracht
Hinweis: Um die vorstehend geforderten Mindestanforderungen an die Referenzen zu erfüllen, darf der Bieter bis zu 3 Referenzen benennen, die die Mindestanforderungen sodann in Summe erfüllen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen (Teil IV.D Anlage D_Eigenerklärungen),
wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot einzureichen
für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in
technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) sowie
für den/die Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich
seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die
Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung erst auf
gesonderte Anforderung des AG einzureichen, soweit
er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst
erbringt/erbringen, außer der Unterauftragnehmer ist
zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber und der/die Unterauftragnehmer dürfen
nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr.
833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein
("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft und für den/die
Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen..

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

---

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung