Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens drei Referenzaufträge aus den letzten fünf Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und zum Referenzinhalt (worin bestanden die vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem Wert nach zu beschreiben.
Der Bewerber muss mindestens drei Referenzen vorlegen, die die vorgenannten Mindestanforderungen erfüllen. Diese drei Referenzen sind zwingend erforderlich. Ohne Nachweis von mindestens drei geeigneten Referenzen wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Mindestanforderung an die Referenzen:
a) Erbringungszeitraum der Leistung
Der Beginn der Leistungserbringung muss nach dem 01.01.2020 erfolgt sein. Die Leistung muss - mit Ausnahme der LPH 9 - spätestens bis zum Schlusstermin der Abgabe der Teilnahmeanträge vollständig erbracht worden sein.
b) Leistungsumfang der Referenz
Der Bewerber muss seine Erfahrung mit mindestens einem Referenzauftrag nachweisen, bei welchem die Planungsleistung die Erbringung von TGA/Fachplanung für Gebäude i. S. d. § 34 HOAI i. V. m. Anlage 10 Nr. 10.1 zur HOAI für ein Vorhaben betreffend die Sanierung einer Bildungs-, Verwaltungs- oder vergleichbaren öffentlichen Gebäude (z. B. Schulen, Kitas, Hochschulen, Verwaltungsgebäude) mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen gewesen ist und alle wesentlichen Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 7 sowie prägende Teile der Leistungsphase 8 umfasst haben.
c) Netto-Baukosten der Referenz
Die Summe der Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400 der DIN 276 muss mindestens 3.000.000 EUR betragen.
Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Referenzbestätigungen vorbehält.
Über die drei zwingend einzureichenden Referenzen hinaus können bis zu fünf weitere Referenzen eingereicht werden, die ebenfalls die Mindestanforderungen erfüllen.
Bewertung der Referenzen
Über die drei verpflichtenden Referenzen hinaus können bis zu fünf weitere Referenzen eingereicht werden, die ebenfalls die Mindestanforderungen nach Ziffer 4.1.1 erfüllen.
Für die Bewertung gilt:
- Pauschale Zusatzpunkte: Jede über die drei verpflichtenden hinausgehende, wertungsfähige Referenz wird mit 2 Punkten bewertet (max. 10 Punkte bei fünf zusätzlichen Referenzen).
- Baukostenstaffelung: Zusätzlich wird für die fünf weiteren Referenzen die Höhe der Netto-Baukosten (KG 300 und KG 400 nach DIN 276) in 500.000-EUR-Schritten gewertet. Beginnend ab 3.000.000 EUR, wird für jedes Erreichen einer weiteren 500.000-EUR-Stufe 1 Punkt vergeben. (Beispiel: 2,0 Mio. EUR = 2 Punkte; 2,5 Mio. EUR = 3 Punkte usw.).
Für die Eignungsprüfung sind zwingend drei Referenzen als A-Kriterium vorzulegen. Für die zusätzliche Bewertung (B-Kriterium) können bis zu fünf weitere Referenzen eingereicht werden.
Der Bewerber hat eindeutig kenntlich zu machen, welche Referenzen für das A-Kriterium (Mindestanforderung) und welche für das B-Kriterium (Bewertung) bestimmt sind.