Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die
Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen
mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten 3
Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der
EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben
zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren
Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen
wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und
zum Referenzinhalt (worin bestanden die
vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen
wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung
dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem
Wert nach zu beschreiben.
Ein vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn ? Das Projekt im Kontext von Bildung,
Wissenschaft, Forschung oder vergleichbaren
öffentlichen Institutionen durchgeführt wurde;
UND
-die Agentur im jeweiligen Projekt eine
tragende Rolle innehatte (z. B. Konzeption,
Umsetzung, Steuerung);
UND
-die Leistungen inhaltlich und strukturell im
Wesentlichen den ausgeschriebenen
Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung
entsprechen;
UND
-die Ergebnisse anhand nachvollziehbarer und
belegbarer Erfolge dargestellt werden können
(z. B. mediale Platzierungen, Reichweiten,
Positionierung von Expert:innen, Stakeholder-
Resonanz)
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn
sie belegen: 1. Nachweisliche Erfahrung mit der
Positionierung von Expert:innen in relevanten
medialen oder öffentlichen Kontexten
(Personal Branding)
UND
Kenntnisse im Bereich Medienarbeit,
insbesondere im Hinblick auf die
journalistischen Anforderungen und
Kommunikationsmechanismen in den
Themenfeldern Bildung, Wissenschaft und
Forschung
2. Nachweisliche Erfahrung im Bereich
Wissenschafts- und Hochschulkommunikation
(z.B. Projekte mit Forschungseinrichtungen,
Hochschulen, Wissenschaftler:innen,
wissenschaftsnahe Organisationen)
UND
Kenntnisse im Bereich Medienarbeit,
insbesondere im Hinblick auf die
journalistischen Anforderungen und
Kommunikationsmechanismen in den Themenfeldern Bildung, Wissenschaft und
Forschung
Es sind mindestens vier Referenzen einzureichen,
wovon jeweils zwei die Erbringung mindestens einer
der unter 1. und 2. benannten Referenzleistungen
nachweisen müssen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich
der AG u. a. die Anforderung
von Referenzbestätigungen
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in
technisch-beruflicher Hinsicht
verleiht/verleihen) sowie für den/die
Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich
seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die
Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung
erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.