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ESCP Wirtschaftshochschule Berlin e.V. / Ausschreibung PR-Agentur
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
17.09.2025
21.10.2025 12:00 Uhr
21.10.2025 12:01 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

ESCP Europe Wirtschaftshochschule Berlin e.V.
Nicht einschlägig
Heubnerweg 8-10
14059
Berlin
Deutschland
DE300
abante Rechtsanwaltsgesellschaft mbH & Co. KG
vergabeverfahren@abante.de
+49 341 238 203 00

Angaben zum Auftraggeber

Zuwendungsempfänger, soweit nichts anderes zutrifft
Bildung

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Berlin
Nicht einschlägig
Martin-Luther-Str. 105
10825
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabekammer des Landes Berlin,
vergabekammer@senweb.berlin.de
+49 30 9028-5300

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

79340000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Als staatlich anerkannte Hochschule zählt die ESCP zu den renommiertesten und führenden Business Schools in Deutschland. Dank unserer akademischen Exzellenz und den Erfolgen unserer Studierenden hat die ESCP sowohl staatliche als auch internationale
Akkreditierungen erhalten. Das Ranking der Financial Times platziert uns regelmäßig unter den Spitzenreitern der Business Schools.
Die lebendige Geschichte Berlins bietet den idealen Rahmen für die Entwicklung der ESCP Wirtschaftshochschule. Seit der Gründung der ESCP im Jahr 1819 - mit Wurzeln in Unternehmertum und internationaler Offenheit - verbinden wir Tradition mit globaler
Innovation. Das ist Teil unserer DNA. Am Berliner Campus verfügt die ESCP über besondere Expertise in drei akademischen
Schlüsselbereichen: Nachhaltigkeit, Unternehmertum und Digitalisierung - mit einem Fundament im internationalen Management. Diese Themen sind in unser gesamtes
Studienangebot und unsere Weiterbildungsprogramme integriert.
Ein kontinuierlicher Dialog und Austausch mit Wirtschaft und Industrie ist entscheidend für die Ausbildung der nächsten Generation von Führungskräften im Bereich Business und Management. Unternehmen wie Accenture, Bain, Bayer, Coca-Cola und P&G arbeiten eng mit uns zusammen und bleiben aufgrund der Qualität unserer Fakultät, ihrer Forschung sowie der hohen Qualität unserer Studierenden und Alumni in ständigem Kontakt.
Um die Sichtbarkeit und Reputation der ESCP Wirtschaftshochschule Berlin und ihrer Professor:innen weiter kontinuierlich zu steigern, wird die Zusammenarbeit mit einer geeigneten PR-Agentur angestrebt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Sichtbarkeit und Reputation der ESCP Wirtschaftshochschule Berlin im deutschen Medienmarkt nachhaltig zu steigern - sowohl auf Institutionsebene als auch durch gezieltes Personal Branding von ausgewählten
Professor:innen. Genauere Details entnehmen Sie der C.0_Leistungsbeschreibung.

Umfang der Auftragsvergabe

228.080,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
01.11.2025
01.11.2026

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einmalig um 12 Monate zu
verlängern. Der Auftraggeber muss die Verlängerungsoption spätestens drei Monate vor Ablauf der Erstvertragslaufzeit in Textform geltend machen. Der Vertrag endet spätestens am 31.10.2027, ohne dass einer Kündigung bedarf.

1
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Heubnerweg 8-10
14059
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

Preis

Gewichtung
40,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Kommunikationsstil und Zusammenarbeit

Kommunikationsstil und Zusammenarbeit

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Marktkenntnis / Verankerung in der deutschen Medienlandschaft

Marktkenntnis / Verankerung in der deutschen Medienlandschaft

Gewichtung
20,00

Zuschlagskriterium

Qualität
Herangehensweise - Kreativität und Strategie

Herangehensweise - Kreativität und Strategie

Gewichtung
20,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Zulässig
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0M58SZ

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
(GWB) § 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein
Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das
ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder
der Konzession hat und eine Verletzung in
seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch
Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete
Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden
entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der
Antragsteller den geltend gemachten Verstoß
gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber
dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist
von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf
der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
aufgrund der Bekanntmachung erkennbar
sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der
in der Bekanntmachung benannten Frist
zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe
gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die
erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind,
nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur
Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als
15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen
zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit
des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §
134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

75
Tage

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.

Die Nachforderungen erfolgen nach Ermessen sowie unter Beachtung der einschlägigen Rechtsnormen.

Bedingungen

Ausschlussgründe

Ort der Angabe der Ausschlussgründe

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eintragung in das Handelsregister

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft,
der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer muss/müssen Angaben zu
seiner/ihrer Identität und Existenz machen. Gefordert
sind die folgenden Angaben: Name, Anschrift,
Ansprechpartner nebst Kontaktdaten,
Niederlassungen, Unternehmensgröße, Rechtsform, Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintragung,
Berufsregistereintragung, Kammermitgliedschaften. Dies ist nachzuweisen durch Eigenerklärungen, wobei sich
der AG u. a. die Anforderungen von Auszügen aus dem Handelsregister vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
Unterauftragnehmer ist sie erst auf
gesonderte Anforderung des AG einzureichen,
außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB: Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer dürfen keine Ausschlussgründe
verwirklichen, insbesondere nicht nach §§ 123, 124
GWB. Sollten sie Ausschlussgründe verwirklichen,
haben sie hierzu nähere Angaben zu machen und
ggf. eine Selbstreinigung nachzuweisen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich
der AG u. a. die Anforderungen von Registerauszügen etc. vorbehält. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die
Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen, außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf Anforderung einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Falls das Angebot von einer Bietergemeinschaft
abgegeben wird, müssen alle Mitglieder der
Bietergemeinschaft die jeweils anderen Mitglieder
der Bietergemeinschaft benennen und mitteilen,
welche Leistungsteile sie im Rahmen der Bietergemeinschaft voraussichtlich erbringen werden. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Falls eine Eignungsleihe vorgesehen ist, muss der
Bieter bzw. die Bietergemeinschaft angeben, wofür
und in welchem Umfang dies vorgesehen ist, und der
Unterauftragnehmer, der seine Eignung verleiht, bzw.
der Eignungsleihgeber, ob und ggf. welchen
Leistungsteil er übernimmt, welche Kapazitäten er
verleiht, dass er die Kapazitäten tatsächlich zur
Verfügung stellt, dass er - bei Leihe der beruflichen
Leistungsfähigkeit - den betreffenden Leistungsteil
auch selbst erbringt, und dass er - bei Leihe der
wirtschaftlich-finanziellen Leistungsfähigkeit - die
gesamtschuldnerische Haftung übernimmt. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft sowie für den/die
Unterauftragnehmer, der seine Eignung
verleiht/verleihen, bzw. den
Eignungsleihgeber.

Eignungskriterium

Allgemeiner Jahresumsatz

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und
der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht)
muss/müssen sowohl seinen/ihren jeweiligen
Gesamtumsatz (netto) als auch seinen/ihren
jeweiligen Umsatz (netto) im Tätigkeitsbereich
in den Geschäftsjahren 2022, 2023 und 2024 (dies sind
die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre)
angeben. Bei einem unterjährig endenden
Geschäftsjahr kommt es auf die letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahre vor der Absendung
der EU-weiten Bekanntmachung an.
Der Auftraggeber verlangt einen durchschnittlichen
spezifischen Umsatzerlös in den letzten drei
Geschäftsjahren von mindestens 100.000 EUR pro
Jahr. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG u. a. die Anforderung von Gewinn- und Verlustrechnungen etc.
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied
der Bietergemeinschaft sowie für den/die
Unterauftragnehmer, der seine Eignung in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht
verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber
in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Eignungskriterium

Berufliche Risikohaftpflichtversicherung

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft und der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht verleiht) muss/müssen das Bestehen einer
Betriebshaftpflichtversicherung ab Leistungsbeginn
bei einem in der EU zugelassenen
Versicherungsunternehmen mit folgender Deckung
nachweisen: Personenschäden mindestens
1.000.000 EUR, Sachschäden mindestens 1.000.000 EUR,
Vermögensschäden, die weder durch Personen- noch
durch Sachschäden entstanden sind, mindestens
3.000.000 EUR. Als versicherte Risiken müssen alle
wesentlichen Tätigkeiten umfasst sein, die der
Auftragnehmer nach dem ausgeschriebenen Vertrag
erbringt. Anforderungen der Versicherungspolice oder einer
Versicherungsbestätigung vorbehält. Sollten die bestehenden
Versicherungen unterhalb dieser Grenzen liegen, versichert der Bieter
(Eigenerklärung), dass er die Versicherungen bei Zuschlag
mind. in geforderter Höhe abschließt. Dies hat er durch
ein verbindliches Angebot einer Versicherungsgesellschaft
nachzuweisen. Die Versicherung muss ohne Unterbrechung mindestens bis zum Ende der Vertragslaufzeit Gültigkeit
haben. Unterauftragnehmer, der seine Eignung in
wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht
verleiht/verleihen, bzw. den Eignungsleihgeber
in wirtschaftlich-finanzieller Hinsicht.

Eignungskriterium

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die
Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen
mindestens zwei Referenzaufträge aus den letzten 3
Jahren, gerechnet ab dem Tag der Absendung der
EU-weiten Veröffentlichung, nachweisen.
Zu diesem Zweck muss er bzw. müssen sie Angaben
zum Referenznehmer (wer hat die vergleichbaren
Leistungen erbracht?), zum Referenzgeber (an wen
wurden die vergleichbaren Leistungen erbracht?) und
zum Referenzinhalt (worin bestanden die
vergleichbaren Leistungen?) machen. Im Einzelnen
wird verlangt, das Projekt und die erbrachte Leistung
dem Inhalt, dem Zeitraum, dem Umfang und dem
Wert nach zu beschreiben.
Ein vergleichbares Referenzprojekt liegt vor, wenn ? Das Projekt im Kontext von Bildung,
Wissenschaft, Forschung oder vergleichbaren
öffentlichen Institutionen durchgeführt wurde;
UND
-die Agentur im jeweiligen Projekt eine
tragende Rolle innehatte (z. B. Konzeption,
Umsetzung, Steuerung);
UND
-die Leistungen inhaltlich und strukturell im
Wesentlichen den ausgeschriebenen
Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung
entsprechen;
UND
-die Ergebnisse anhand nachvollziehbarer und
belegbarer Erfolge dargestellt werden können
(z. B. mediale Platzierungen, Reichweiten,
Positionierung von Expert:innen, Stakeholder-
Resonanz)
Vergleichbare Referenzleistungen liegen vor, wenn
sie belegen: 1. Nachweisliche Erfahrung mit der
Positionierung von Expert:innen in relevanten
medialen oder öffentlichen Kontexten
(Personal Branding)
UND
Kenntnisse im Bereich Medienarbeit,
insbesondere im Hinblick auf die
journalistischen Anforderungen und
Kommunikationsmechanismen in den
Themenfeldern Bildung, Wissenschaft und
Forschung
2. Nachweisliche Erfahrung im Bereich
Wissenschafts- und Hochschulkommunikation
(z.B. Projekte mit Forschungseinrichtungen,
Hochschulen, Wissenschaftler:innen,
wissenschaftsnahe Organisationen)
UND
Kenntnisse im Bereich Medienarbeit,
insbesondere im Hinblick auf die
journalistischen Anforderungen und
Kommunikationsmechanismen in den Themenfeldern Bildung, Wissenschaft und
Forschung
Es sind mindestens vier Referenzen einzureichen,
wovon jeweils zwei die Erbringung mindestens einer
der unter 1. und 2. benannten Referenzleistungen
nachweisen müssen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich
der AG u. a. die Anforderung
von Referenzbestätigungen
vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in
technisch-beruflicher Hinsicht
verleiht/verleihen) sowie für den/die
Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich
seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die
Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung
erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Eignungskriterium

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die
Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen
mindestens technische Fachkräfte und technische
Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung eingesetzt werden sollen,
unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen
angehören oder nicht, und welche die folgenden
Anforderungen erfüllen:
- Kumulativ müssen folgende Anforderungen durch
die für die Auftragsausführung vorgesehenen
Fachkräfte erfüllt werden: o Mehrjährige Erfahrung in der PR-Beratung,
idealerweise im Bildungs-, Wissenschafts- oder
Hochschulumfeld
o Nachweisbare Erfolge in der Platzierung von
Expert:innen in Leit- und Fachmedien /
o Redaktionelle Kompetenz (z. B. journalistischer
Hintergrund oder Texterfahrung)
o außerdem ist Erfahrung im Personal Branding von
Führungspersönlichkeiten oder
Wissenschaftler:innen von Vorteil
- Folgende Anforderungen muss jede für die
Auftragsausführung vorgesehene Fachkraft selbst
erfüllen:
o Sicheres Sprachgefühl in Deutsch und Englisch
o Verständnis für wissenschaftliche Themen sowie
die Fähigkeit, diese zielgruppengerecht
aufzubereiten

Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich
der AG die Anforderung von
Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in
technisch-beruflicher Hinsicht
verleiht/verleihen) sowie für den/die
Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich
seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die
Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung
erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Eignungskriterium

Durchschnittliche jährliche Belegschaft

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die
Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen
mindestens eine durchschnittliche jährliche
Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten
drei Jahren nachweisen, welche die folgenden
Anforderungen erfüllen: Mindestens zehn Beschäftigte
inkl. Führungskräfte. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich der AG die Anforderung von
Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht
verleiht/verleihen) sowie für den/die
Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich
seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die
Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung
erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Eignungskriterium

Anzahl der Führungskräfte

Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft, der/die
Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-
beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die
Unterauftragnehmer (soweit er/sie den betreffenden
Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen
die Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Jahren
nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen, wobei sich
der AG die Anforderung von
Drittnachweisen vorbehält. Die Eigenerklärung ist mit dem Angebot
einzureichen für den Bieter bzw. die
Bietergemeinschaft, für den/die
Eignungsleihgeber (falls er/sie die Eignung in
technisch-beruflicher Hinsicht
verleiht/verleihen) sowie für den/die
Unterauftragnehmer, wenn er/sie zugleich
seine Eignung verleiht/verleihen. Für den/die
Unterauftragnehmer ist die Eigenerklärung
erst auf gesonderte Anforderung des AG
einzureichen, soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen, außer
der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Eignungskriterium

Informationssicherheit

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft,
der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer müssen alle ihm/ihnen seitens
des Auftraggebers mündlich, schriftlich oder
elektronisch zur Verfügung gestellten, nicht
allgemein zugänglichen Daten vertraulich behandeln
(Verschwiegenheitspflicht) und dürfen sie nur zur
Durchführung dieses Vergabeverfahrens sowie des
sich ggf. anschließenden Auftrags und/oder zur
Erfüllung rechtlicher Pflichten zu verarbeiten. Der Nachweis erfolgt durch Eigenerklärungen, wobei sich der AG vorbehält, Nachweise
zu den Datensicherheitsmaßnahmen zu verlangen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen,
außer der Unterauftragnehmer ist zugleich
Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die
Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Eignungskriterium

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen

Der Bieter, die Mitglieder der Bietergemeinschaft,
der/die Eignungsleihgeber und der/die
Unterauftragnehmer dürfen nicht von Artikel 5k
Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 Verordnung (EU) 2022/576
des Rates vom 8. April 2022 betroffen sein
("Russland-Erklärung"). Der Nachweis erfolgt durch
Eigenerklärungen. Die Eigenerklärung/en ist/sind mit dem
Angebot einzureichen für den Bieter, für jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft und für
den/die Eignungsleihgeber. Für den/die Unterauftragnehmer ist sie erst auf gesonderte Anforderung des AG einzureichen,
außer der Unterauftragnehmer ist zugleich Eignungsleihgeber; in diesem Fall ist die Erklärung mit dem Angebot und nicht erst auf
Anforderung einzureichen.

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

Erforderlich für das Angebot

Angaben zur Sicherheitsüberprüfung