Die Mindestreferenzen werden nicht bewertet.
Jeder Bewerber kann so viele Referenzen nachweisen, wie er möchte.
Der Auftraggeber wird jedoch höchstens 6 zusätzliche Referenzen bewerten. Es werden jeweils maximal zwei zusätzliche Referenzen bewertet werden, die die Voraussetzungen von 3.1.1 a) (Gesamtprojektleitung), 3.1.1 b) (Objektplanung) und 3.1.1 c) (Technische Gebäudeausrüstung) erfüllen. Reicht ein Bewerber mehr Referenzen ein, so hat er anzuzeigen, welche sechs Referenzen für die Bewertung als Mindestreferenz herangezogen werden sollen.
Für jede über die Mindestreferenzen hinaus gehende bewertbare Referenz, welche die Mindestanforderungen nach Ziffer 3.1.1 a), b) oder c) erfüllen, werden Punkte wie folgt vergeben:
Referenzen Gesamtprojektleitung im Sinne von 3.1.1 a) mit Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400:
>= 3.000.000,00 EUR - 4.000.000,00 EUR: 1 Punkt
> 4.000.000,00 EUR - 5.000.000,00 EUR: 2 Punkte
> 5.000.000,00 EUR - 6.000.000,00 EUR: 3 Punkte
> 6.000.000,00 EUR - 7.000.000,00 EUR: 4 Punkte
> 7.000.000,00 EUR: 5 Punkte
höchstens zwei Referenzen x höchstens fünf Punkte = höchstens zehn Punkte
Referenzen Objektplanung im Sinne von 3.1.1 b) mit Netto-Baukosten der KG 300 und KG 400:
>= 3.000.000,00 EUR - 4.000.000,00 EUR: 1 Punkt
> 4.000.000,00 EUR - 5.000.000,00 EUR: 2 Punkte
> 5.000.000,00 EUR - 6.000.000,00 EUR: 3 Punkte
> 6.000.000,00 EUR - 7.000.000,00 EUR: 4 Punkte
> 7.000.000,00 EUR: 5 Punkte
höchstens zwei Referenzen x höchstens fünf Punkte = höchstens zehn Punkte
Referenzen Technische Gebäudeausrüstung im Sinne von 3.1.1 c) mit Netto-Baukosten der KG 410 bis 490:
>= 500.000,00 EUR - 800.000,00 EUR: 1 Punkt
> 800.000,00 EUR - 1.100.000,,00 EUR: 2 Punkte
> 1.100.000,00 EUR - 1.400.000,00 EUR: 3 Punkte
> 1.400.000,00 EUR - 1.700.000,00 EUR: 4 Punkte
> 1.700.000,00 EUR: 5 Punkte
höchstens zwei Referenzen x höchstens fünf Punkte = höchstens zehn Punkte
insgesamt höchstens 30 Punkte für sechs Referenzen