Die Stadt Bebra beabsichtigt die Fachplanungsleistungen für Frei- und Verkehrsanlagen für den Neubau eines Familienzentrums mit Kita, Begegnungsstätte/Cafeteria, Familienbüro, Bücherei und Seminarräumen zu beauftragen. In diesem Verfahren sollen die Leistungsphasen 5-9 aus den Leistungsbild Freianlagen und Verkehrsanlagen vergeben werden. Die Kosten für die Freianlagen/Verkehrsanlagen werden mit ca. 2,2 Mio. EUR veranschlagt. Die Außenanlagen für Kita und Krippe sind mit ca. 2.000 m² sowie Verkehrs- und Stellplatzflächen mit ca. 2.500 m² vorgesehen. Die Planung soll modellbasiert erfolgen, so dass ein Datenaustausch zwischen den Planungsbeteiligten per IFC Schnittstelle erfolgen kann.
a) Freianlagenplanung gemäß §§ 38 ff. HOAILeistungsphasen 5 bis 8 gemäß Anlage 11 HOAI.Hierzu gehören insbesondere:- Spiel- und Bewegungsflächen für Kinder,- Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche,- Grün- und Pflanzflächen,- Wege und Platzflächen,- Einfriedungen,- Ausstattungselemente und Möblierung,- Entwässerung der Freianlagen.
b) Verkehrsanlagenplanung gemäß §§ 45 ff. HOAILeistungsphasen 5 bis 8 gemäß Anlage 13 HOAI.
Hierzu gehören insbesondere:- Zufahrts- und Erschließungsflächen,- Stellplatzanlagen,- Gehwege und Wegeverbindungen,- Vorplatzbereiche,- innere Verkehrsflächen des Grundstücks,- barrierefreie Erschließung.
Die Vergabe erfolgt stufenweise:Leistungsstufe 1: Leistungsphase 5-8Leistungsstufe 2: Leistungsphase 9 (Option)
Ein Anspruch auf Beauftragung der optionalen Leistungsstufen besteht nicht.
Der Bieter hat mit dem Angebot ein auftragsbezogenes Organisationskonzept einzureichen, in dem er folgende Punkte darstellt:- Zusammensetzung des Projektteams und Qualifikation der Projektmitglieder über die gesamte Baumaßnahme einschl. Entscheidungsbefugnis und Vertretung- Qualitätssicherung der Leistungen im Büro in Bezug auf Kostenkontrolle, Terminkontrolle, Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Erläuterung der Schnittstellenorganisation
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Auftragsbezogenes Konzept mit Darlegung anhand eines Referenzprojektes zum Ablauf der Planungsphase einzureichen, in dem er folgende Punkte darstellt:- Kommunikation mit dem Auftraggeber / Organisation des Berichtswesens / Abnahme und Freigabe der Planungsergebnisse, Koordination und Integration der Ergebnisse anderer an der Planung Beteiligter bzw. Mitwirkung bei der Koordination- Umsetzung der Planungsziele hinsichtlich vorgegebener Qualitäten, Nutzungen, Gestaltung, Termine, Kosten
Es wird das Honorarangebot gemäß des Honorarblatts auf der Grundlage der vorläufigen anrechenbaren Kosten bewertet. Die detaillierte Bewertungsformel ergibt sich aus dem Formblatt Zuschlagskriterien und deren Gewichtung.
Der Bieter hat mit dem Angebot ein Auftragsbezogenes Konzept zum Ablauf der Baudurchführungsphase einzureichen, in dem er folgende Punkte darstellt:- Konzept der Objektüberwachung während der Baudurchführung (z.B. Frequenz und Dauer der Objektüberwachung, Organisation von Jour-Fixen)- Organisation der Bauphase (Rechnungsprüfung, Aufmaß-, Qualitätsüberwachung in Bezug auf Kosten und Termine, Koordination bzw. Mitwirken an der Koordination der fachlich Beteiligten)- Umgang mit Störungen im Bauablauf (Nachtrags- und Änderungsmanagement)
Option auf Beauftragung der Leistungsphasen:
- 9
nach stufenweisem Abruf durch die Auftraggeberin.
E-Vergabe-Plattform DTVP
Das deutsche Vergaberecht enthält in § 160 Abs. 3 GWB Präklusionsvorschriften für Nachprüfungsverfahren, die unbedingt zu beachten sind: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Der Bieter hat anzugeben, inwieweit sein Unternehmen einen Bezug zu Russland hat. Dafür ist die "Eigenerklärung Bezug Russland" auszufüllen und als Teil des Angebotes abzugeben. Diese Erklärung ist auch für Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher gem. den Bedingungen der Erklärung abzugeben.
Entfällt. Die Eröffnung der Angebote wird elektronisch durchgeführt.
Siehe § 56 VgV
siehe §§ 123, 124 GWB (Weitere Details ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.)
Die Eignungskriterien und die geforderten Nachweise, Bescheinigungen sind in der Eigenerklärung, in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgelistet. Hier finden Sie auch den Zeitpunkt, zu der die Nachweise/Bescheinigungen einzureichen sind.