10-VST-E-2023
VO: VgV Vergabeart: Offenes Verfahren Status: Veröffentlicht

Fristen

Fristen
31.12.2027 11:00 Uhr
04.01.2028 11:00 Uhr

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Toll Collect GmbH
HRB 83923
Linkstr. 4
10785
Berlin
Deutschland
DE300
Vergabemanagement
vergabestelle@toll-collect.de
+49 3074077-0

Angaben zum Auftraggeber

Von einer Bundesbehörde kontrolliertes oder finanziertes öffentliches Unternehmen
Wirtschaftliche Angelegenheiten

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Vergabekammer des Bundes
991-1234512345-06
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes
991-1234512345-06
Villemombler Str. 76
53123
Bonn
Deutschland
DEA22
vk@bundeskartellamt.bund.de
+49 2289499-0

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

66115000-9
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Gegenstand des Unternehmens der Auftraggeberin, eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der Bundesrepublik Deutschland, sind aktuell der Betrieb eines Systems zur Erhebung und Kontrolle der Lkw-Maut in Deutschland, die Erbringung von technischen und beratenden Leistungen im Zusammenhang mit den Kontrolldiensten des Bundesamts für Güterverkehr und von Leistungen im Zusammenhang mit dem Europäischen Elektronischen Mautdienst.

Für die Benutzung mautpflichtiger Straßen mit mautpflichtigen Fahrzeugen ist der Mautschuldner verpflichtet, eine Maut zu entrichten.
U.a. steht ihm dafür die Zahlungsmöglichkeit per Tankkarte zur Verfügung.

Gegenstand dieser Veröffentlichung ist der Abschluss von Akzeptanzverträgen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens.
Damit soll über Akzeptanzverträge für Tankkarten mit Emittenten die bargeldlose Zahlung von Maut, spätestens ab dem 01.09.2024, sichergestellt werden.

Die gegenständliche Auftragsbekanntmachung ist eine Ergänzung im Rahmen einer Berichtigung (Folgebekanntmachung) und muss aus technischen Gründen als erneute Auftragsbekanntmachung erfolgen. Sie bezieht sich auf die nachstehenden Bekanntmachungen:

Die Auftragsbekanntmachung des Auftrags "Zulassungsverfahren Tankkarten" mit der Bekanntmachungsnummer 451583-2023 ist am 25.07.2023 bereits veröffentlicht worden.

Sie wurde mit der Bekanntmachung vom 01.08.2023, mit der Bekanntmachungsnummer 466938-2023, berichtigt.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Jeder geeignete Tankkartenemittent (nachfolgend TK-Emittent) kann einen Akzeptanzvertrag mit der Auftraggeberin schließen. Dabei ist der TK-Emittent dann geeignet, wenn er die von der Auftraggeberin vorgegebenen Zulassungskriterien erfüllt (s. Abschnitt III). Eine weitere Auswahlentscheidung etwa auf Grundlage eines Preis- und/oder Leistungs- und/oder Qualitätswettbewerbs findet nicht statt. Der Zulassungsantrag ist jederzeit möglich. Der Vertrag regelt die Akzeptanz von Legitimationsobjekten der TK-Emittenten in Form von Tankkarten, welche Zahlungen und Dienstleistungen in limitierten Netzen oder mit limitierter Produktpalette mit Fahrzeugbezug ermöglichen. Im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und dem dazugehörigen Merkblatt wird auf die Bereichsausnahme für Zahlungsinstrumente in einer limited range hingewiesen, wozu auch Tankkarten gezählt werden. Diese Definition wird hier angewandt, wobei zu beachten ist, dass nicht die Erfüllung der Bereichsausnahme an sich hier als Kriterium gilt. Bestandteile sind außer-dem die Abrechnung und die Abwicklung von Zahlungen mit den Tankkarten, die im Geschäftsbetrieb von der Auftraggeberin zur Begleichung von Forderungen geleistet werden.
Derartige Forderungen sind nach der aktuellen Gesetzeslage insbesondere:
- der Auftraggeberin gegenüber Kunden zustehende Aufwendungserstattungsansprüche gemäß §§ 669, 670 BGB, deren Höhe der von dem Kunden an das Bundesamt für Logistik und Mobilität zu entrichtenden Mautgebühr im Sinne von § 4 Abs. 6 Satz 1 Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) entspricht, und öffentlich-rechtliche Stornierungsgebühren (nachfolgend "Stornierungsgebühr" genannt),
- sonstige privatrechtliche Forderungen von der Auftraggeberin gegenüber Kunden für Leistungen, die die Auftraggeberin Kunden im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten anbietet (Forderungen für sog. mautnahe Zusatzleistungen),
sofern der Kunde Inhaber oder berechtigter Nutzer einer Tankkarte ist und diese Tankkarte gegenüber der Auftraggeberin zur Begleichung der vorgenannten Forderungen als Zahlweise genutzt wird. Sollte sich der Aufgabenbereich der Auftraggeberin zukünftig erweitern, mit der Folge, dass daraus weitere Forderungen entstehen, so sollen auch diese vom o. g. Forderungskatalog umfasst sein.
Nicht Gegenstand des Zulassungsverfahrens sind insbesondere der Einzug von Forderungen aus der Nacherhebung von Mautgebühren (§ 8 BFStrMG) und aus Bußgeldverfahren.
Der TK-Emittent stellt für die Kunden die Möglichkeit bereit, die Zahlungen der o.g. Forderungen mittels Tankkarten vorzunehmen und garantiert nach zugesagter Haftungsanfrage bei Zahlungen mit diesen Karten die Begleichung des entsprechenden Geldbetrages an die Auftraggeberin.
Der TK-Emittent hat insbesondere folgende Leistungen zu erbringen:
- Der TK-Emittent stellt für die Tankkartenbenutzer / Mautschuldner die Möglichkeit bereit, die Zahlung von Maut mittels der Tankkarte vorzunehmen und garantiert bei Zahlung mit dieser Karte die Auszahlung des entsprechenden Geldbetrags an die Auftraggeberin.
- Es muss eine technische Anbindung an den Payment Service Provider der Auftraggeberin erfolgen.
Der TK-Emittent hat dabei die Leistungen ohne zeitliche Unterbrechung zu erbringen und trägt dafür Sorge, dass insbesondere die folgenden Leistungsbestandteile jederzeit - mit Ausnahme vereinbarter Wartungszeiten - zur Verfügung stehen:
- Entgegennahme und Beantwortung von Autorisierungsanfragen in Echtzeit
- Entgegennahme und Beantwortung von Haftungsanfragen
- Entgegennahme und Beantwortung von Abrechnungsdaten (Umsatzeinreichungen)
- Bereitstellung von Zahlungsankündigungen (Avisen)
Es wird darauf hingewiesen, dass die Auftraggeberin die Vergütung auf ein für alle TK-Emittenten einheitliches Vergütungsmodell stützen wird. Dieses setzt sich zusammen aus einer prozentualen Basisvergütung und einer variablen Vergütung pro abgerechnetem Kilometer. Es erfolgt eine zyklische Überprüfung der Konditionen. Sofern es zu einer Anpassung der Vergütung kommt, erfolgt diese ebenfalls für alle TK-Emittenten in gleicher Höhe.
Individuelle Vertragsverhandlungen werden nicht geführt und einzelnen TK-Emittenten wird keine Exklusivität zugesichert.
Es besteht seitens der Auftraggeberin keine Abnahmeverpflichtung einer bestimmten Mindestabnahmemenge. Ferner behält sich die Auftraggeberin die jederzeitige Einstellung der Akzeptanz dieses Zahlungsmittels vor.
Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass eine Teilnahme als Antragstellergemeinschaft im Rahmen dieses Zulassungsverfahrens nicht zulässig ist.

Ergänzende Information zu den bereits veröffentlichten Bekanntmachungen hinsichtlich der Vergütung:

Mit Gültigkeit zum 01.09.2024 gilt folgendes Serviceentgelt:

- 1% des per Lastschrift eingezogenen Maut-Betrags

- 0,00076 EUR pro abgerechnetem Kilometer die dem eingezogenen Maut-Betrag zugrunde liegen

Die Rundung der Kilometer erfolgt pro Transaktion auf eine Nachkommastelle. Nicht bepreiste Kilometer (Transaktionswert Null Euro) werden nicht zur Provisionsberechnung herangezogen.

Eine Preisanpassung kann - durch einseitiges Leistungsbestimmungsrecht der Auftraggeberin - alle 12 Monate, erstmalig zum 01.09.2025 erfolgen.

Umfang der Auftragsvergabe

EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Laufzeit in Monaten
48

Zur Vertragslaufzeit: 4 Jahre mit Ende zum 31.12
Zum Vertragsbeginn: Jederzeit nach positiver Zulassungsprognose
Zur Verlängerung: Turnusmäßige einheitliche Verlängerungen

Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

Ort im betreffenden Land
Toll Collect GmbH
Linkstr. 4
10785
Berlin
Deutschland
DE300

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

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Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu KMU

Angaben zu Optionen

Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben.

Zusätzliche Angaben

Es wird klargestellt, dass es sich bei dem Zulassungsverfahren NICHT um eine Vergabe eines öffentlichen Auftrags im Sinne der Vergabekoordinierungsrichtlinie (2014/24/EU) bzw. des Vergaberechts (§ 103 Abs. 1 GWB) handelt. Um ein höchstes Maß an Transparenz für das Zulassungsverfahren und die damit beabsichtigten Vertragsabschlüsse zu gewährleisten, erfolgt die europaweite Veröffentlichung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. In Ermangelung eines entsprechenden Veröffentlichungsformulars wird dies auf eine Auftragsbekanntmachung genutzt. Die daraus resultierenden begrifflichen Vorgaben, wie bspw. die Verfahrensbezeichnung "offenes Verfahren", sind einzig der Nutzung des Bekanntmachungsformulars und der Veröffentlichungsplattform geschuldet. Eine weitere Bedeutung, insbesondere eine Unterwerfung unter vergaberechtlichen Regelungen (Kartellvergaberecht des 4. Teils des GWB und VgV), ist damit nicht verbunden. Damit die Auftragsbekanntmachung über die Vertragslaufzeit online bleibt, war der letzte Tag als Angebotsfrist einzutragen (siehe unter IV.2.2). Der Beitritt ist während der gesamten Laufzeit möglich. Zulassungsanträge sind auch über den 31.12.2025 hinaus möglich. Es handelt sich lediglich eine technisch notwendige Begrenzung des Zeitraumes, die der Vergabeplattform geschuldet ist. Im Anschluss wird ein weiteres Zulassungsverfahren inkl. Auftragsbekanntmachung veröffentlicht.

Hinweis: Systembedingt darf ein Zulassungsantrag ausschließlich über den Button "Kommunikation" eingereicht werden (d. h. Zulassungsanträge dürfen nicht - wie in der Vergabeplattform DTVP vorgesehen - über den Button "Angebot" eingereicht werden. Dies vor dem Hintergrund, dass es sich hier um ein Zulassungsverfahren handelt und jeder Antragsteller möglichst schnell von der Auftraggeberin auf das Vorliegen einer positiven Zulassungsprognose überprüft wird. Für den Zulassungsantrag sind die gemäß I.3) zur Verfügung gestellten Unterlagen zu verwenden.

Der ausgefüllte Zulassungsantrag, das Zulassungsformblatt sowie die unterzeichnete NDA sind über den Button "Kommunikation" einzureichen. Die Auftraggeberin prüft den Zulassungsantrag einschließlich der mit diesen eingereichten Unterlagen.
Im Falle einer positiven Zulassungsprognose und ordnungsgemäß eingereichtem NDA erhalten die geprüften Antragsteller nach vorheriger Kontaktaufnahme durch die Auftraggeberin einheitliche Akzeptanzverträge und Vergütungsvereinbarungen.
Fragen und Hinweise zu diesem Zulassungsverfahren sind auf elektronischem Wege per E-Mail an die unter I.1. genannte Kontaktstelle zu richten. Sie sind in deutscher Sprache zu formulieren.

Weitere einschlägige CPV-Codes:
30163100-0 (Tankstellenkreditkarten)

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Offenes Verfahren

Angaben zum Verfahren

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Angaben zur Wiederkehr von Aufträgen

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

Erforderlich
Auftragsunterlagen

Sprache der Auftragsunterlagen

Deutsch
Sonstiges / Weitere Angaben

Kommunikationskanal


https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y0FHFHV

Einlegung von Rechtsbehelfen

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Zusätzliche Informationen

Angebote

Anforderungen an Angebote / Teilnahmeanträge

Übermittlung der Angebote / Teilnahmeanträge

Anforderungen an die Form bei elektronischer Übermittlung

Sprache(n), in der (denen) Angebote / Teilnahmeanträge eingereicht werden können

Deutsch

Varianten / Alternativangebote

Elektronische Kataloge

Nicht zulässig

Mehrere Angebote pro Bieter

Nicht zulässig
Verwaltungsangaben

Bindefrist

---

Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Nachforderung

Eine Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.

Nachforderungen werden in Anlehnung an § 56 VgV erfolgen.

Bedingungen

Teilnahmebedingungen

Eignungskriterien / Ausschreibungsbedingungen

Eignungskriterium

Eignung zur Berufsausübung
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Inhalt der Eignungsprüfung sind die schriftlichen Erklärungen zu den folgenden Inhalten (Erklärung erfolgt durch Einreichung des Eignungsformblattes unter Ziffer 1 bis 4):
1. Erklärungen zur Zuverlässigkeit gem. Zulassungsformblatt Ziffer 1 a) - q)
2. Erklärungen zur Einhaltung EU-Sanktionspaket Nr. 2022/576, Nr. 833/2014 gem. Zulassungsformblatt Ziffer 2 a) - d)

Eignungskriterium

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Schriftliche Erklärungen Zulassungsformblatt

Weiterer Inhalt der Zulassungsprüfung sind die schriftlichen Erklärungen zu den folgenden Inhalten (Erklärung erfolgt durch Einreichung des Zulassungsformblattes unter Ziffer 5):
Erklärungen zur Erfüllung der Zulassungskriterien:
a) Angebot einer Tankkarte
Der Antragsteller versichert, dass er als Vertragspartner eine Tankkarte anbietet.
Der Antragsteller hat das Legitimationsobjekt in einem gesonderten Dokument detailliert vorzustellen, welches er mit dem Zulassungsantrag einreicht.
Darüber hinaus hat der Antragsteller folgende Angaben/Erklärungen zu machen:
- Es ist anzugeben (Eigenerklärung), ob der Antragsteller für die Tankkarte über eine Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) i.S.d. § 10 Abs. 1 S. 1 ZAG verfügt (s. Zulassungsformblatt).
- Für den Fall, dass der Antragsteller eine Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 b) ZAG für sich in Anspruch nimmt, hat er eine entsprechende Eigenerklärung (s. Zulassungssformblatt) zu leisten.
- Sollte der Antragsteller eine Bereichsausnahme nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 b) ZAG für sich in Anspruch nehmen und der Anzeigepflicht i.S.d § 2 Abs. 2 ZAG unterfallen, so ist eine diesbezügliche Eigenerklärung zu leisten (s. Zulassungsformblatt).
- Für den Fall, dass der Antragsteller seinen Sitz in einem anderen Staat hat und damit nicht dem ZAG unterfällt (z.B. Schweiz, Großbritannien), ist eine Eigenerklärung darüber zu leisten, ob der Antragsteller über eine vergleichbare Erlaubnis verfügt bzw. eine solche aufgrund von Ausnahmeregelungen nicht benötigt (s. Zulassungsformblatt).
b) Unternehmenseigenschaft des Antragstellers
Der Antragsteller versichert, dass er Unternehmer im Sinne des § 2 UstG (oder vergleichbar) ist.
Unternehmer im Sinne des § 2 UstG ist, wer eine selbständige Tätigkeit ausführt, die nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht ausgeführt wird. Dies bedeutet, dass eine auf be-stimmte Dauer ausge-richtete Tätigkeit auf die Erzielung eines wirtschaftlichen Vorteils gerichtet sein muss (keine Privatperson).
(Zum Nachweis: Aktueller Auszug aus dem Handelsregister/Berufsregister oder eine Kopie desselben (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Antrages auf Zulassung; Ausländische Antragsteller haben vergleichbare, für den Sitz des Unternehmens geltende Nachweise vorzulegen))
c) Projektsprache Deutsch oder Englisch
Der Antragsteller versichert, dass die Vertragssprache Deutsch und die Projektsprache Deutsch oder Englisch ist und der Schriftverkehr/Textform im Zusammenhang mit diesem Zulassungsverfahren und dem Projekt in deutscher oder englischer Sprache erfolgt.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eine Zulassung kann nur berücksichtigt werden, wenn sämtliche unter Ziffer III.1.3) aufgeführten Zulassungskriterien erfüllt sind.

Inhalt der Eignungsprüfung sind die schriftlichen Erklärungen zu den folgenden Inhalten (Erklärung erfolgt durch Einreichung des Eignungsformblattes unter Ziffer 1 bis 4):
1. Erklärungen zur Zuverlässigkeit gem. Zulassungsformblatt Ziffer 1 a) - q)
2. Erklärungen zur Einhaltung EU-Sanktionspaket Nr. 2022/576, Nr. 833/2014 gem. Zulassungsformblatt Ziffer 2 a) - d)

Finanzierung

Rechtsform des Bieters

Bedingungen für den Auftrag

Bedingungen für den Auftrag

Keine weiteren Bedingungen.

Angaben zu geschützten Beschäftigungsverhältnissen

Nein

Angaben zur reservierten Teilnahme

Angaben zur beruflichen Qualifikation

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Angaben zur Sicherheitsüberprüfung