Die Zuverlässigkeit wird anhand nachfolgender Angaben, Nachweise und Erklärungen geprüft:
- Schriftliche Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123/124 GWB vorliegen und die für das Unternehmen handelnden Mitarbeiter in den letzten 5 Jahren keine rechtskräftig festgestellte Verfehlung begangen haben, welche die Zuverlässigkeit in Frage stellt
- Kopie der aktuellen Eintragung im bzw. Auszug aus dem Handelsregister und dem Berufsregister (Industrie- und Handwerkskammer oder Handwerksrolle). Ausländische Unternehmen, in deren Herkunftsland die geforderten Nachweise nicht erhältlich sind, können vergleichbare Bescheinigungen der zuständigen Behörden oder Stellen ihres Herkunftslandes (Übersetzungen in die deutsche Sprache sind mit dem
Antrag vorzulegen) einreichen,
- Kopie des aktuellen Auszuges aus dem Gewerbezentralregister oder vergleichbare Dokumente anderer Mitgliedstaaten,
- Angaben zur Gesellschaftsstruktur und Konzernzugehörigkeit, insbesondere wirtschaftliche Verknüpfungen mit Unternehmen und Beteiligungen
- Abgabe Erklärung zur Umsetzung von Artikel 5k1 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird anhand nachfolgender Angaben, Nachweise und Erklärungen geprüft:
- Erklärung des Unternehmens, dass es die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zu Krankenkassen und Berufsgenossenschaft sowie von Steuern ordnungsgemäß erfüllt oder Vorlage von aktuellen Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt, Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Bescheinigungen anderer Mitgliedstaaten (Kopie ausreichend),
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Eigenerklärung zum Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Bekanntmachung ist, bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
- Angabe der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
- Eigenerklärung des Unternehmens, dass es sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet oder das vergleichbares Verfahren eröffnet ist oder beantragt ist oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt ist
Die technische Leistungsfähigkeit wird anhand nachfolgender Angaben, Nachweise und Erklärungen geprüft:
- Nachweis, dass der Bewerber die DIN EN 10204 oder gleichwertig erfüllt (z.B. durch Vorlage von Prüfbescheinigungen, Kopien ausreichend),
- Nachweis, dass von dem Bewerber die in II.3) benannten Qualitätsanforderungen eingehalten werden können (vorzugsweise durch Vorlage von Prüfbescheinigungen - Kopien ausreichend; alternativ durch schriftliche Eigenerklärung des Unternehmens)
- Nachweis über eine aktuelle herstellerbezogene Produktqualifikation (HPQ) der DB AG, Q1-Zertifizierung oder gleichwertig über Schienen (Kopie ausreichend)
- mindestens 3 Referenzprojekte der letzten 5 Jahre, welche dem wesentlichen Gegenstand der Bekanntmachung (bezogen auf die Produktgruppe PG bzw. Produkte P) entsprechen. Diese sind ausführlich darzulegen (u.a. detaillierte Beschreibung, mit Angabe von Mengen und Nettoauftragswert, Einsatzgebiet, Auftraggeber, Zeitpunkt der Auftragserteilung).
- Benennung der Lieferanten, sofern der Bieter nicht der Hersteller des Auftragsgegenstandes ist.
- Benennung eines Ansprechpartners und Kontaktdaten (Telefon/ E-Mail).
- Angabe und Beschreibung des Qualitätssicherungssystems (mit Aussagen zu Erstprüfungen, kontinuierlichen Prüfungen von Produkten i.R. Qualitätssicherung) sowie des Umweltmanagementsystems