Verfahrensangaben

Modernisierung Bremssteuerung

VO: SektVO Vergabeart: Vergabebekanntmachung Status: Veröffentlicht

Adressen/Auftraggeber

Auftraggeber

Auftraggeber

Dresdner Verkehrsbetriebe AG
DE140124030
Trachenberger Str. 40
01129
Dresden
Deutschland
DED21
UB Beschaffung & Logistik, Abteilung Einkauf
niklas.stumpf@dvbag.de
+49 351 857 - 1292

Angaben zum Auftraggeber

---
---
Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste

Gemeinsame Beschaffung

Beschaffungsdienstleister
Weitere Auskünfte
Rechtsbehelfsverfahren / Nachprüfungsverfahren

Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
DE287064009
Braustr. 2
04107
Leipzig
Deutschland
DED51
vergabekammer@lds.sachsen.de
+49 341 977 3800

Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

Auftragsgegenstand

Klassifikation des Auftrags
Dienstleistungen

CPV-Codes

50224000-1
Umfang der Beschaffung

Kurze Beschreibung

Zur Sicherstellung der dauerhaften Betriebs- und Instandhaltungsfähigkeit der Fahrzeuge des Typs NGT6ZR ist die Modernisierung der bestehenden Bremssteuerung erforderlich.

Die im Bestand verbauten ESRA-Komponenten erreichen zunehmend das Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer. Ersatzteilverfügbarkeit, Systemstabilität sowie langfristige Instandhaltbarkeit machen eine technisch identische bzw. systemkompatible Ersatzlösung erforderlich.

Beschreibung der Beschaffung (Art und Umfang der Dienstleistung bzw. Angabe der Bedürfnisse und Anforderungen)

Der Leistungsumfang umfasst insbesondere:

- Lieferung der ESRA-Mainboards und Extensionboards als Ersatz für die bisherigen Baugruppen
- Lieferung zugehöriger Powerboards
- Projektmanagement und Engineering-Leistungen
- Softwarevalidierung
- Inbetriebsetzung statisch und dynamisch
- Dokumentation
- Unterstützung bei der Systemüberführung

Umfang der Auftragsvergabe

EUR
529.000,00
EUR

Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn / Ende
04.08.2026
29.10.2027
Erfüllungsort(e)

Erfüllungsort(e)

---
Schlehenstraße 25
01169
Dresden
Deutschland
DED21

Weitere Erfüllungsorte

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien

Bewertung erfolgt über prozentual gewichtete Kriterien

Zuschlagskriterium

Preis
Preis

100% Preis

Gewichtung
100,00
Weitere Informationen

Angaben zu Mitteln der europäischen Union

Angaben zu Optionen

Zusätzliche Angaben

Verfahren

Verfahrensart

Verfahrensart

Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb

Begründung der Direktvergabe

Teilweiser Ersatz oder Ausweitung vorhandener Lieferungen oder Anlagen durch den ursprünglichen Lieferanten, deren Beschaffung nach den strengen Vorschriften der Richtlinie erfolgt

Die bestehende Bremssteuerung der Zweirichtungsfahrzeuge NGT6ZR wurde ursprünglich von der Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH (Knorr-Bremse) entwickelt und geliefert.

Das ESRA-Bremssystem einschließlich der zugehörigen Steuerungs- und Regelungsfunktionen basiert auf den von Knorr-Bremse entwickelten Systemkomponenten und deren spezifischer Auslegung.

Die angebotenen Komponenten zur Modernisierung der Bremssteuerung sind baugleich bzw. systemidentisch mit dem bereits eingesetzten ESRA-Bremssystem. Die Bremssteuerung stellt ein sicherheitsrelevantes Teilsystem des Fahrzeugs dar. Für einen sicheren, zuverlässigen und zulassungskonformen Betrieb ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche Komponenten der Bremsanlage sowie deren
Steuerungs- und Regelungsfunktionen vollständig kompatibel sind und störungsfrei zusammenwirken.

Eine Bearbeitung, Anpassung oder Weiterentwicklung durch ein anderes Unternehmen ist technisch ausgeschlossen, da kein anderer Anbieter Zugriff auf kritische Systembestandteile, Software, Schnittstellen, Funktionsparameter oder die erforderliche Dokumentation hat. Ohne diese Ressourcen ist eine sichere Modifikation des Bremssystems nicht möglich. Die ausschließlichen Rechte an diesen erforderlichen Unterlagen liegen bei Knorr-Bremse.

Demnach ist in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb kein Angebot eines anderen Bewerbers zu erwarten. Insofern besteht keine andere Möglichkeit für die DVB AG als ein Angebot bei dem einzigen Anbieter Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH einzuholen.

Angaben zum Verfahren

Die bestehende Bremssteuerung der Zweirichtungsfahrzeuge NGT6ZR wurde ursprünglich von der Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH (Knorr-Bremse) entwickelt und geliefert.

Das ESRA-Bremssystem einschließlich der zugehörigen Steuerungs- und Regelungsfunktionen basiert auf den von Knorr-Bremse entwickelten Systemkomponenten und deren spezifischer Auslegung.

Die angebotenen Komponenten zur Modernisierung der Bremssteuerung sind baugleich bzw. systemidentisch mit dem bereits eingesetzten ESRA-Bremssystem. Die Bremssteuerung stellt ein sicherheitsrelevantes Teilsystem des Fahrzeugs dar. Für einen sicheren, zuverlässigen und zulassungskonformen Betrieb ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche Komponenten der Bremsanlage sowie deren
Steuerungs- und Regelungsfunktionen vollständig kompatibel sind und störungsfrei zusammenwirken.

Eine Bearbeitung, Anpassung oder Weiterentwicklung durch ein anderes Unternehmen ist technisch ausgeschlossen, da kein anderer Anbieter Zugriff auf kritische Systembestandteile, Software, Schnittstellen, Funktionsparameter oder die erforderliche Dokumentation hat. Ohne diese Ressourcen ist eine sichere Modifikation des Bremssystems nicht möglich. Die ausschließlichen Rechte an diesen erforderlichen Unterlagen liegen bei Knorr-Bremse.

Demnach ist in einem Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb kein Angebot eines anderen Bewerbers zu erwarten. Insofern besteht keine andere Möglichkeit für die DVB AG als ein Angebot bei dem einzigen Anbieter Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH einzuholen.

Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Besondere Methoden und Instrumente im Vergabeverfahren

Angaben zur Rahmenvereinbarung

Entfällt

Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem

Entfällt

Angaben zur elektronischen Auktion

Strategische Auftragsvergabe

Strategische Auftragsvergabe

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie

Internationales Beschaffungsinstrument

Sonstiges / Weitere Angaben

Einlegung von Rechtsbehelfen

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
§ 160 Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

Anwendbarkeit der Verordnung zu drittstaatlichen Subventionen

Zusätzliche Informationen

1. Der Auftraggeber verfährt nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe von öffentlichen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (Sektorenverordnung - SektVO) sowie darüber hinaus allen einschlägigen weiteren Bundes- bzw. Landesgesetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Vergabeunterlagen zu diesem Verfahrensrecht sind ausschließlich die gesetzlichen Verfahrensregelungen maßgeblich. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Sinne der gesetzlichen Regelungen auszulegen. Die Bewerbungsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Verfahrensvorschriften nicht zu ersetzen. Im Falle von Abweichungen / Widersprüchen der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen ist ausschließlich die Auftragsbekanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

2. Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß Vordruck 04 und die Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG) gemäß Vordruck 04a abzugeben.

3. Zum Nachweis dessen, dass keine Sanktionstatbestände vorliegen, ist von jedem Bieter / Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 gemäß Vordruck 04b abzugeben.

4. Mit jedem Angebot von Einzelbietern vorzulegende Unterlagen:

1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB
4 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
6 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
7 Handelsregisterauszug
8 Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
9 Vordruck 07 Preisblatt
10 Vordruck 08 Verhandlungsbedarf

5. Mit jedem Angebot von Bietergemeinschaften vorzulegende Unterlagen.

1 Vordruck 01 Angebotsvordruck
2 Vordruck 02 Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung
3 Vordruck 03 Eigenerklärung zur Eignung
4 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB
5 Vordruck 04a Eigenerklärung nach § 19 Abs. 3 MiLoG
6 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst -
7 Vordruck 06 Verantwortlicher Ansprechpartner
8 Handelsregisterauszug
9 Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung
10 Vordruck 07 Preisblatt
11 Vordruck 08 Verhandlungsbedarf

6. Zusätzlich mit jedem Angebot vorzulegende Unterlagen beim Einsatz von Nachunternehmern (vorbehaltlich der Zumutbarkeit i. S. v. § 34 SektVO):

1 Vordruck 05 Erklärung Unteraufträge/Eignungsleihe (für jeden Nachunternehmer)
2 Vordruck 05a Verpflichtungserklärung für jeden Unterauftragnehmer / Eignungsleiher (für jeden Nachunternehmer)
3 Vordruck 04 Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 134 GWB (für jeden Nachunternehmer)
4 Vordruck 04a Eigenerklärung § 19 Abs. 3 MiLoG (für jeden Nachunternehmer)
5 Vordruck 04b Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 - sofern nicht in Erklärung des federführenden Mitglieds miterfasst - (für jeden Nachunternehmer)
6 Handelsregisterauszug (für jeden Nachunternehmer)
7 Soweit relevant: Nachweis der erlaubten Berufsausübung (für jeden Nachunternehmer)

Ergebnis

Allgemeine Angaben

Gewinnerauswahl

Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote / Teilnahmeanträge

1
1
1

Größe der Unternehmen

0
0
0
0

Herkunft der Unternehmen

0
0

Überprüfung der Angebote

0
0
0
Angaben zum Auftrag

Angaben zum Wert des Auftrags

529.000,00
EUR
529.000,00
EUR

Angaben zur Rahmenvereinbarung

EUR
EUR
Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Gesetz über die Beschaffung sauberer Straßenfahrzeuge

Energieeffizienz-Richtlinie
Internationales Beschaffungsinstrument

Vertrag

Allgemeine Angaben

Allgemeine Angaben

2026-00117
Modernisierung Bremssteuerung
Bezuschlagte Wirtschaftsteilnehmer

Name und Anschrift des Hauptauftragnehmers

Knorr-Bremse Systeme für Schienenfahrzeuge GmbH
DE456447606
Großunternehmen
Moosacher Straße 80
80809
München
Deutschland
DE212
info@knorr-bremse.com
Nein
Deutschland
Vergabe von Unteraufträgen

Vergabe von Unteraufträgen

Nein
Angaben zum Auftrag

Informationen zum Vertragsabschluss

04.08.2026
04.08.2026

Angaben zum Wert des Auftrags

529.000,00
EUR

Angaben zum Angebot

1000188410-2
---

Angaben zur Rahmenvereinbarung