Gegenstand des Markterkundungsverfahrens:
Die Dresdner Verkehrsbetriebe AG (DVB AG) beabsichtigen, den in den Straßenbahnfahrzeugen der Typen NGT D8 DD und NGT D12 DD installierten Bordnetzumrichter (BNU) Mitrac(R) AU522 durch eine neue, technologisch zeitgemäße Hilfsenergieversorgungseinheit zu ersetzen. Um den aktuellen Stand der Technik zu sondieren und geeignete Anbieter sowie innovative technische Lösungen zu identifizieren, führen wir im Vorfeld einer möglichen Ausschreibung eine strukturierte Markterkundung durch.
Die ausführlichen technischen Zielvorgaben und Rahmenanforderungen finden Sie in der Anlage 1 "Leistungsbeschreibung"
Verfahrensart ist ein Markterkundungsverfahren gemäß § 26 SektVO.
a) Verfahrensart ist ein Markterkundungsverfahren gemäß § 26 SektVO.b) Ziel des Markterkundungsverfahrens ist es, einen umfassenden Marktüberblick zu erlangen. Das Verfahren dient der Feststellung, ob es Interessenten für die Lieferung des benötigten Bordnetzumrichters gemäß den genannten Anforderungen (siehe 02 dieses Dokuments) sowie insbesondere im Rahmen des angegebenen Leistungszeitraums gibt, welche Preisvorstellungen zu diesen Leistungen existieren und welche Vorstellungen der Markt zur Art der Aufgabenerfüllung entwickelt.c) Das vorliegende Markterkundungsverfahren grenzt sich damit zu einem ggf. nachfolgenden Vergabeverfahren ab und ersetzt dieses nicht. Eine Auftragsvergabe erfolgt im Rahmen der Markterkundung nicht. Die Interessenten sind an ihre Interessenbekundung nicht gebunden.
1. Form der Interessenbekundung
a) Die Interessenten haben ihre Interessenbekundungen ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu übermitteln. Jeder Interessenbekundung sind die Verfahrensunterlagen zugrunde zu legen.b) Änderungen, Ergänzungen oder Berichtigungen der Interessenbekundungen durch Interessenten sind bis zum Ablauf der Interessenbekundungsfrist zulässig. Sie müssen zweifelsfrei sein und sind in der für Interessenbekundungen vorgesehenen Form abzugeben.
Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Ermessen der DVB AG
Da es sich um einer Markterkundung handelt existieren keine Eignungskriterien.